1.47.4 (ma32p): 4. Außerhalb der Tagesordnung: Beamtenbesoldungsgesetz.

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4. Außerhalb der Tagesordnung: Beamtenbesoldungsgesetz4.

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Vgl. zuletzt Dok. Nr. 252.

Auf Anfrage des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft teilte Ministerialdirektor Dr. von Hagenow mit, daß der Reichsminister der Finanzen zur Zeit beabsichtige, in einer Ministerbesprechung am 10. September den Herren Reichsministern die vom Reichsfinanzministerium geplanten Vorschläge für die Beamtenbesoldungs-Novelle mitzuteilen und ihre Zustimmung für seine weiteren Verhandlungen im Haushaltsausschuß des Reichstags herbeizuführen.

[902] Demgegenüber erklärte der Reichswehrminister der Reichswirtschaftsminister der Reichsverkehrsminister und der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft sowie Staatssekretär Zweigert für das Reichsministerium des Innern und Staatssekretär Sautter für das Reichspostministerium, daß eine Prüfung der Frage im Kabinett nicht möglich sei, wenn nicht den Reichsministern persönlich und ganz vertraulich eine Woche zuvor die Vorlage des Reichsfinanzministeriums zugesandt worden sei.

Staatssekretär Zweigert erklärte ferner, daß der Reichsminister des Innern einer Kabinettsberatung dieser Frage nicht zustimmen könne, bevor kommissarische Beratungen unter den Ressorts über die Vorlage hätten stattfinden können.

Es wurde beschlossen, dem Reichsminister der Finanzen sogleich hierüber Mitteilung zugehen zu lassen5.

5

In einem Schreiben an den RFM vom 2.9.27 beschwerte sich der RPM darüber, daß er auf seine wiederholten Anträge, über grundlegende Fragen der geplanten Besoldungsneuordnung Besprechungen abzuhalten, bisher keine Antwort erhalten habe. Dabei gingen die Tageszeitungen in immer größerem Umfang und mit immer genaueren Angaben auf die Besoldungsneuregelung ein. Das gelte besonders für einen Aufsatz in der Vossischen Zeitung vom 2. 9. („Was bringt die Besoldungsreform“), dessen Verfasser offenbar über die Absichten des Reichsfinanzministeriums unterrichtet sei. „Es bedarf wohl keiner näheren Begründung, wenn ich sage, daß eine solche Entwicklung und Behandlung der Angelegenheit die einzelnen Ressorts, die auch jetzt noch nicht über die endgültigen Absichten hinsichtlich der Gestaltung der Besoldungsordnung und des Besoldungsgesetzes unterrichtet sind, und die, was die Fassung des Besoldungsgesetzes selbst betrifft, überhaupt noch keine Gelegenheit gehabt haben, zur Sache Stellung zu nehmen, in eine überaus schwierige Lage versetzt. Ich beehre mich daher, dringend zu ersuchen, unverzüglich Vertreter der einzelnen Reichsverwaltungen zu einer Besprechung der Gesamtlage zusammenzurufen.“ (R 43 I /2568 , Bl. 271–272). Diesem Antrag des RPM schlossen sich der RVM, der RArbM und der RWeM an (ebd., Bl. 273–275). Schließlich lud das RFMin. zu einer Ressortbesprechung am 9. 9. ein (ebd., Bl. 297). Die Beratung der Besoldungsvorlage durch das Kabinett fand am 10. 9. statt; siehe Dok. Nr. 291.

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