1.86.3 (ma32p): 3. Handelsvertragsverhandlungen mit Polen.

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3. Handelsvertragsverhandlungen mit Polen.

Der Reichsminister des Auswärtigen führte aus, daß die Handelsvertragsverhandlungen mit Polen in allernächster Zeit wieder in Gang gebracht werden müßten, wenn nicht eine ernsthafte Spannung mit Polen entstehen solle12. Er verlas einen Brief des Oberbürgermeisters von Danzig, Sahm, der sich neuerdings für Zustandekommen des Handelsvertrages mit Polen ausspreche. Er bat um die Ermächtigung, gegenüber den Polen als Verhandlungsgrundlage die Kabinettsbeschlüsse vom Oktober 192613 unter Voraussetzung weiterer industrieller Zugeständnisse Polens anzugeben.

12

Siehe ADAP, Serie B, Bd. VII, Dok. Nr. 26, 32 und 46. – In einer Aufzeichnung MinR Feßlers vom 18.10.27 für diese Kabinettsberatung heißt es: „Das Kabinett wird sich im wesentlichen mit zwei Fragen zu befassen haben: 1. Einfuhr von Schweinen und Schweinefleisch aus Polen, 2. Kohleneinfuhr. Das Kabinett hat bereits beschlossen, die Einfuhr von Schweinefleisch in die vom Reichsministerium des Innern zugelassenen Fleischfabriken unbeschränkt zuzugestehen. Ein Mengenkontingent soll dabei nicht vorgesehen werden. Weiter sollen wöchentlich 1000 geschlachtete Schweine nach Oberschlesien und 700 lebende Schweine in das Quarantäneschlachthaus in Saßnitz eingeführt werden können, unter der Voraussetzung, daß Preußen veterinärpolizeilich zustimmt. Das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft hält sich an diese Kabinettsbeschlüsse nicht mehr gebunden. Es befürchtet von der vorgesehenen Einfuhr schwere Nachteile für die Landwirtschaft im Osten. Das Kohleneinfuhrkontingent sollte zunächst 200 000 Tonnen monatlich betragen. Das Reichswirtschaftsministerium hält an dieser Zahl fest, während die anderen im Handelspolitischen Ausschuß vertretenen Ressorts das Kontingent auf 250 000 Tonnen monatlich erhöhen wollen. Im übrigen drängen das Auswärtige Amt und das Reichswirtschaftsministerium sehr stark auf einen wenn auch nicht vollbefriedigenden Vertrag, weil am 26. Dezember 1927 in Polen ein 100%iger Zollaufschlag in Kraft treten soll [vgl. Dok. Nr. 288, Anm. 4] und gleichzeitig ein Ausfuhrverbot für Holz zu erwarten ist. Durch den Zollaufschlag würde die Ausfuhr nach Polen fast völlig unterbunden. Ein Ausfuhrverbot für Holz würde Deutschland schwer treffen, da es seinen Bedarf bei weitem nicht selbst decken kann.“ Der Vorschlag Feßlers lautete: „Zustimmung zu den Vorschlägen der Mehrzahl der im Handelspolitischen Ausschuß vertretenen Reichsressorts.“ StS Pünder vermerkte dazu: „Sachlich bin ich der gleichen Meinung. Innenpolitisch scheint mir aber noch wichtiger die Erzielung eines einstimmigen Kabinettsbeschlusses, selbst wenn dadurch eine weitere Vertagung in Kauf genommen werden müßte.“ (R 43 I /1106 , Bl. 324).

13

Siehe Dok. Nr. 90, P. 1.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft betonte, daß auch er den Wunsch habe, daß bald konkrete Besprechungen in Fluß kämen. Er warnte dringend vor Beschlüssen, die den Ruin der Landwirtschaft des deutschen Ostens zur Folge haben würden. Eine unkontingentierte Einfuhr von Schweinefleisch erklärte er für untragbar.

Der Reichsminister des Auswärtigen und der Reichswirtschaftsminister baten zu bedenken, daß in der Zulassung von Schweinefleisch nur für die Wurstfabrikation bereits eine Kontingentierung liege.

Staatssekretär Dr. Lewald führte aus, daß die Verhandlungslage sich für Deutschland wesentlich verschlechtert habe. Er glaube, daß selbst das Angebot vom Oktober 1926 den Polen kaum genügen werde.

[1029] Es wurde vereinbart, daß der Reichsminister des Auswärtigen ermächtigt werden solle, den polnischen Gesandten14 zu befragen, ob Polen noch die Absicht habe, einen Sonderbeauftragten zur Weiterführung der Handelsvertragsverhandlungen nach Berlin zu entsenden15. Hierbei wurde vorausgesetzt, daß bis Ende der nächsten Woche jedenfalls eine Entscheidung des Reichskabinetts über die den Polen zu machenden Mitteilungen herbeigeführt werden solle. Zu diesem Zwecke sollten sich die zuständigen Minister alsbald erneut ins Benehmen setzen und nach Rückkehr des Reichskanzlers, in der Mitte der nächsten Woche, eine erneute Kabinettsberatung stattfinden16.

14

Olszowski.

15

Siehe ADAP, Serie B, Bd. VII, Dok. Nr. 55.

16

Siehe Dok. Nr. 332, P. 1.

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