2.32 (mu11p): Nr. 32 Der Reichsernährungsminister an den Reichskanzler. 10. April 1920

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Nr. 32
Der Reichsernährungsminister1 an den Reichskanzler. 10. April 1920

1

Auf dem Briefkopf steht noch der Aufdruck „Reichswirtschaftsminister“. Das REMin. war nach seiner Auflösung 1919 für dieses Kabinett neugeschaffen worden.

R 43 I /2716 , Bl. 63 f.

[Betrifft: Versorgung des Ruhrgebiets mit Mehl und Kartoffeln.]

Auf die Randverfügung vom 10. April 1920 […] beehre ich mich zu berichten, daß die Reichsstellen angewiesen worden sind, alles Erforderliche zu[78] tun, um die Versorgung des Ruhrgebiets mit Lebensmitteln sicher zu stellen2. Es ist dieserhalb auch mit der Eisenbahnverwaltung in Verbindung getreten worden, da die schleunige Versorgung nur dann durchgeführt werden kann, wenn es gelingt, auch der Transportschwierigkeiten Herr zu werden.

2

Der Randverfügung war ein Telegramm des RegPräs. von Arnsberg an den RK vom 9.4.20 vorangegangen, in dem es heißt: „Nach Mitteilung des Herrn RK in der NatVers. sollten den in das Ruhrrevier einrückenden Truppen Lebensmitteltransporte folgen. Bevölkerung hat hierauf vergeblich gewartet. Versorgung stockt in bedenklichstem Maße, da an einigen Stellen weder Mehl noch Kartoffeln vorhanden; Hungerrevolten daher unausbleiblich, wenn nicht sofort Lebensmittel zugeführt werden.“ Daran schlossen sich Vorschläge für die Verbesserung der Versorgung an (R 43 I /2716 , Bl. 47-49). Das Telegramm wurde dem AA und dem REM mitgeteilt, letzterem mit der Randverfügung: „Die sofortige ausreichende Belieferung des Ruhrreviers ist eine politische Frage ersten Ranges. Ich bitte, alles daran zu setzen, sie zu lösen und auch umgehend dem RKom. Severing und den RegPräs. telegraphisch Mitteilungen über das Veranlaßte zu machen, die zur Beruhigung der Bevölkerung mit Erfolg benutzt werden können“ (R 43 I /2712 , gefunden in R 43 I /2716 , Bl. 50).

Für die Versorgung werden auch die in Holland kürzlich gekauften Waren verwendet werden. Die Gesandtschaft im Haag ist von den getroffenen Maßnahmen benachrichtigt und gebeten worden, bei Versorgungsstockungen, die ihr etwa bekannt werden sollten, sich mit den Reichsstellen in Verbindung zu setzen3.

3

An die Gesandtschaft im Haag hatte sich bereits auch RKom. Severing gewandt, um die in Aussicht gestellten Lebensmittelsendungen zu beschleunigen (C. Severing, 1919/1920 im Wetter- und Watterwinkel, S. 205 f.).

Gegen den Vorschlag des Telegramms, die von den Kommunalverbänden unmittelbar im Ausland durch Notankäufe beschafften Lebensmittel ohne Rücksicht auf Einfuhrgenehmigung unbehindert durchzulassen, muß ich ernste Bedenken äußern4. Die Maßnahme würde, auch wenn sie formell auf die Hereinlassung der durch Noteinkäufe beschafften Lebensmittel beschränkt bleibt, weitere Einkäufe, insbesondere von Schiebern, zur Folge haben, deren Tätigkeit durch lang vorbereitete und äußerst schwierig durchzuführende Maßnahmen in der letzten Zeit lahmgelegt worden ist. Eine sehr ungünstige Rückwirkung auf die Preisgestaltung in Holland und damit wohl auch auf die Valuta würde die weitere Folge sein. Eine solche Maßnahme würde geeignet sein, das Vertrauen in die Stetigkeit der deutschen Wirtschaftspolitik schwer zu erschüttern und den Eindruck einer Verzweiflungsmaßnahme hervorrufen können. Ich kann mir auch von einer derartigen Öffnung der Grenzen einen durchgreifenden Erfolg nicht versprechen. Vielleicht würden einzelne Städte auf diesem Wege in reichlicherer und schnellerer Weise sich versorgen. Eine wirkliche Besserung der Versorgung des gesamten in Frage kommenden Gebiets würde dagegen nicht zu erwarten sein.

4

Der RegPräs. hatte vorgeschlagen, daß „die von den Kommunalbehörden unmittelbar im Auslande durch Noteinkäufe beschafften Lebensmittel ohne Rücksicht auf Einfuhrgenehmigung unbehindert und mit Beschleunigung an die Empfänger befördert werden und die Behörden der Eisenbahnverwaltung sowie die zuständigen Kontrollstellen die Reichseinfuhr, Reichsgetreidestelle und das StKom. für Volksernährung entsprechend Anweisung erhalten“ (9.4.20; R 43 I /2716 , Bl. 47-49, hier: Bl. 47f).

Der Mehlverteilungsstelle des Regierungsbezirks in Arnsberg ist inzwischen ebenso wie den anderen in Betracht kommenden Stellen Mehl unverzüglich[79] zugeteilt worden5. Auch ist für beschleunigte und vermehrte Anlieferung von Kartoffeln Sorge getragen.

5

Zur Notlage in der Versorgung mit Mehl hatte der RegPräs. mitgeteilt: „Mehlbedarf bis 15. noch nicht voll zugeteilt, auf den weiteren Bedarf nach 15. 4. noch nichts, auch die zugesagte Reserve ist noch nicht angeliefert. Brotration mußte nach Ausbruch der Unruhe auf 2 Pfund herabgesetzt werden. Bevölkerung verlangt jetzt Nachlieferung und Wiederherstellung der alten Brotration auf 20/2 Pfund, die unbedingt sichergestellt werden muß“ (9.4.20; R 43 I /2716 , Bl. 47-49, hier: Bl. 48f). Auch in den übrigen Teilen des Ruhrgebiets herrschte Mangel an Mehl, wie aus einem Telegramm der Rheinisch-westfälischen Städtevereinigung an den Reichskanzler aus Gelsenkirchen vom 11.4.20 hervorgeht: „Zeige an, daß ein großer Teil der Stadt- und Landkreise des rheinisch-westfälischen Industriebezirks keine Spur mehr von Mehl besitzen, so daß in nächster Woche überhaupt kein Brot ausgegeben werden kann, auch nicht an Truppen und Bergarbeiter. Mehltransporte von östlichen Mühlen sind zum Teil seit Anfang vorigen Monats nach deren Angaben unterwegs, kommen aber nicht an. Ich weise auf die Folgen hin, die die Fortdauer solchen Zustandes unfehlbar haben muß. Ruhe, Ordnung und Arbeit können im Bezirk auch bei stärkstem militärischen Schutz nicht aufrechterhalten werden, wenn Brot fehlt. Ich erbitte dringende Hülfe und drahtliche Mitteilung über das Geschehene, damit Beruhigung eintritt. Rheinisch-westfälische Städtevereinigung, von Wedelstädt“ (R 43 I /1256 , Bl. 224 f.).

Der Herr Preußische Staatskommissar für Volksernährung ist gleichfalls ersucht worden, alles zur Behebung der Notstände im Ruhrgebiet Erforderliche in die Wege zu leiten. Auch ist ihm anheimgestellt worden, in seiner für die nächste Zeit vorgesehenen Belieferung mit Reis schon vorweg Dispositionen für das Ruhrgebiet zu geben.

Abschrift des dem Reichskommissar Severing und den Regierungspräsidenten in Düsseldorf, Arnsberg und Münster gesandten Telegramms beehre ich mich beizufügen6.

6

Das Telegramm lautet: „Die Reichsstellen, insbesondere die Reichsgetreide- und Reichskartoffelstelle sowie der PrStKom. für Volksernährung, haben die erforderlichen Maßnahmen zu möglichst schleuniger Belieferung des gefährdeten Gebiets getroffen. 30 000 dz Mehl sind heute angewiesen. Die Kartoffellieferungen aus Holland werden nach Möglichkeit verstärkt. Bei besonderen Schwierigkeiten an einzelnen Orten ersuche ich, unter Angabe der Sachlage sich unmittelbar an die betreffende Reichsstelle gegebenenfalls an mich zu wenden. Gleiche Drahtung ist gerichtet an RKom. Severing, RegPräs. in Düsseldorf, Arnsberg und Münster“ (R 43 I /2716 , Bl. 65).

Dr. Hermes

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