2.138 (mu21p): Nr. 138 Vermerk Staatssekretär Pünders über eine Aussprache zwischen Vertretern des Reichs und Preußens betr. das Ostprogramm am 27. Februar 1929

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Nr. 138
Vermerk Staatssekretär Pünders über eine Aussprache zwischen Vertretern des Reichs und Preußens betr. das Ostprogramm am 27. Februar 19291

1

Der Vermerk datiert vom 2.3.29.

R 43 I /2335 , Bl. 100

Am 27. Februar fand in der Reichskanzlei die zweite Aussprache zwischen den Vertretern des Reiches und der preußischen Staatsregierung über den Gesetzentwurf betreffend Entschädigungsansprüche der Länder statt.

Anwesend waren seitens der Reichsregierung: Reichskanzler Müller, Reichsminister der Finanzen Dr. Hilferding, Staatssekretär Dr. Popitz, Staatssekretär Dr. Pünder; seitens der Preußischen Staatsregierung: Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff und Ministerialdirektor Dr. Brecht.

Die Erörterungen drehten sich diesmal fast ausschließlich um die Frage des sogenannten Ostprogramms2 und dem bekannten Leertitel im Reichshaushaltsplan3.

2

Siehe dazu Dok. Nr. 134, P. 1.

3

Vgl. die Ausführungen des RIM in Dok. Nr. 105, P. 2, und dort Anm. 1.

Minister Hilferding setzte sich stark dafür ein, daß der Leertitel im Reichsrat nicht ausgefüllt werden soll. Er halte es auch politisch für zweckmäßiger, wenn einstweilen durch den Leertitel lediglich die Absicht der Reichsregierung kundgetan werde, daß im übrigen das Ostprogramm in einem besonderen Gesetz behandelt werde. Hinsichtlich des Inhalts dieses Ostprogramms seien noch weitere Vorbesprechungen nötig. Es liege einstweilen nur erst eine Denkschrift des Ministers Dietrich vor, die noch zu vervollständigen sei. Er habe jedenfalls die Ansicht, daß man die Ausführung des Gesetzes völlig Preußen übertragen solle.

Der Preußische Finanzminister sprach sich für Aufnahme eines Etat-Ansatzes von 25 Millionen im Reichsetat aus, insbesondere Herr Ministerpräsident[455] Braun halte nicht viel von dem beabsichtigten Ostprogramm. Preußen lege entscheidendes Gewicht darauf, daß die 25 Millionen im Reichsetat ausgewiesen würden. Es hätte sich auch schon Gedanken über die Art der Verwendung des Geldes gemacht. Man beabsichtige lediglich die Einsetzung eines Regierungskommissars, der durch Aufkauf von Gütern und Zusammenarbeit mit den Siedlungsgesellschaften den Gütermarkt in Ostpreußen regulieren soll.

Eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Es wurde besonders hervorgehoben, daß der letzte Widerstand beim Herrn Ministerpräsidenten Braun persönlich liege, der wohl kaum zu überwinden sei.

Der Preußische Finanzminister übernahm es, sich dieserhalb nochmals mit Herrn Ministerpräsidenten in Verbindung zu setzen, ebenso nahm auch der Herr Reichsfinanzminister in Aussicht, nochmals persönlich auf den Herrn Ministerpräsidenten einzuwirken4.

4

MinR Vogels vermerkte am 18. 4., der GesEntw. sei fertiggestellt. „Der Zeitpunkt der Weiterleitung hängt von politischen Erwägungen ab, die RM Hilferding mit dem Herrn RK erörtert haben wird“ (R 43 I /2335 , Bl. 101). Einen Monat später vermerkte Vogels: „Die Kabinettsvorlage liegt bereits seit einiger Zeit dem Herrn Reichsminister der Finanzen zur Unterzeichnung vor. Er trägt jedoch offenbar aus politischen Gründen Bedenken, der Angelegenheit im Augenblick, d. h. vor Abschluß der Pariser Verhandlungen und der Erledigung des Reichshaushaltsplans 1929, Fortgang zu geben. Bayern wird mit der beabsichtigten Regelung kaum einverstanden sein, und es erscheint verständlich, daß es der Reichsminister der Finanzen für inopportun hält, die bayerische Öffentlichkeit auf den Plan zu rufen, solange Paris und der Etat nicht über den Berg sind“ (R 43 I /2335 , Bl. 104).

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