1.86.4 (mu22p): 3. Weitere Behandlung des sogenannten Freiheitsgesetzes.

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Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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3. Weitere Behandlung des sogenannten Freiheitsgesetzes.

Die Deutschnationale Fraktion habe baldige Beratung im Reichstag und baldige Durchführung des Volksentscheides erbeten. Wenn man die erforderlichen[1117] Fristen beobachtet, werde für die Volksabstimmung frühestens der 15. oder 22. Dezember in Frage kommen. Ob die vorherige Reichstagsdebatte und die Agitation in der Öffentlichkeit nicht zu unangenehmen Auseinandersetzungen führen werde, die der Außenpolitik schädlich sein könnten, sei immerhin fraglich, wenn sich auch die Deutschnationalen nach Mitteilung des Grafen Westarp dafür einsetzen würden, daß eine Debatte über den Young-Plan selbst noch nicht stattfinde1. Infolgedessen neige die Reichsregierung zunächst der Ansicht zu, daß es zweckmäßiger sein würde, die Abstimmung über den Volksentscheid erst im Januar vorzunehmen.

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Graf Westarp hatte namens der DNVP gegenüber StS Pünder erklärt, die Maßnahmen zur Durchführung des Volksbegehrens seien schnell zu ergreifen. Vor Erledigung des Volksentscheids könne eine Verabschiedung der Young-Gesetze nicht erfolgen. Zweckmäßigerweise solle die RT-Debatte über den Volksentscheid noch vor der Haager Konferenz stattfinden. Pünder hatte sich hierzu „rezeptiv“ verhalten und erklärt, der RK werde in den nächsten Tagen mit dem RT-Präs. sprechen; außerdem hatte Pünder die Bedenken der Mehrheitsparteien gegen eine außenpolitische Debatte vor der Haager Schlußkonferenz zum Ausdruck gebracht. Graf Westarp war eine Mitteilung in Aussicht gestellt worden (Vermerk Pünders vom 4. 11.; R 43 I /1014 , Bl. 212 f., hier: Bl. 212 f.. Siehe hierzu auch Pünders Tagebucheintragung vom 7.11.29, Politik in der Reichskanzlei, S. 21 f. Die dort angeführte Kabinettssitzung wurde in R 43 I nicht ermittelt).

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