1.219 (mu22p): Nr. 475 Vermerk Staatssekretär Pünders über das Verhalten des Reichspräsidenten zum deutsch-polnischen Liquidationsabkommen. 13. März 1930

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Nr. 475
Vermerk Staatssekretär Pünders über das Verhalten des Reichspräsidenten zum deutsch-polnischen Liquidationsabkommen. 13. März 1930

R 43 I /124 , Bl. 181 f., hier: Bl. 181 f. Durchschrift

Wie heute nachmittag durch die Presse bekanntgemacht wird, hat der Herr Reichspräsident heute den Gesetzentwurf zur Regelung von Fragen des Teils X des Versailler Vertrags, welcher das deutsch-polnische Liquidationsabkommen enthält, noch nicht vollzogen, sondern in Ausübung der ihm nach Art. 70 der Reichsverfassung obliegenden Pflicht zur Prüfung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Gesetze einstweilen zurückgestellt. In dem offiziellen Pressecommunique heißt es ergänzend, daß der Herr Reichspräsident sich wegen einer eingehenden Prüfung der Frage, ob dieses Gesetz verfassungsändernden Charakter hat, mit dem Herrn Reichskanzler und den beteiligten Ressortministern in Verbindung gesetzt habe1.

1

Siehe hierzu Dok. Nr. 474.

[1570] Zunächst ist hervorzuheben, daß nach Vorstehendem für den Herrn Reichspräsidenten lediglich noch die Frage des etwaigen verfassungsändernden Charakters dieses Gesetzes zur Erörterung steht, daß dagegen Bedenken politischer Art nicht vorliegen. Immerhin hat hinsichtlich des letzten Punktes – vertraulich vermerkt – der Herr Reichspräsident den Wunsch, auf diese Weise eine gewisse zeitliche Distanzierung des Polenabkommens von den übrigen Young-Gesetzen zu erreichen. Der Herr Reichspräsident ist durchaus bereit, auch das Polenabkommen in wenigen Tagen zu unterzeichnen, nachdem die von ihm gewünschte Aufklärung über den etwaigen verfassungsändernden Charakter dieses Gesetzes ihm gegenüber erfolgt sein wird.

Im Auftrage des Herrn Reichskanzlers habe ich mich über das weitere Vorgehen mit Herrn Staatssekretär Dr. Meissner unterhalten. Der Herr Reichspräsident wünscht nicht ein schriftliches Gutachten über diese Frage, sondern möchte die Angelegenheit in einem einzigen mündlichen Vortrag erledigt sehen. Dieser Vortrag soll nach den zwischen Herrn Meissner und mir getroffenen vorläufigen Verabredungen, wenn irgend möglich, am Montag vormittag stattfinden. An ihm möchten teilnehmen der Herr Reichskanzler, Herr Reichsminister der Justiz von Guérard, die Staatssekretäre Dr. Joël und Zweigert sowie Ministerialdirektor Dr. Gaus. Gerade auf die Beteiligung der Herren von Guérard und Joël legt der Herr Reichspräsident besonderen Wert, da sie in der Verteidigung der bekannten These der Reichsregierung, daß das Polenabkommen keinen verfassungsändernden Charakter habe, bisher noch weniger hervorgetreten sind und dadurch den Charakter völliger Unparteilichkeit bestens gewahrt werde.

Im Auftrage des Herrn Reichskanzlers darf ich die vorgenannten Herren bitten, das, was zur Vorbereitung dieses Vortrages beim Herrn Reichspräsidenten noch zu geschehen hat, im Wege unmittelbaren Übereinkommens veranlassen zu wollen. Alles Weitere über Termin pp. wird noch mitgeteilt2.

2

Zur Unterzeichnung des Gesetzes durch den RPräs. siehe Dok. Nr. 480.

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Pünder

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