2.111.5 (str1p): 5. Freigabe der Regie-Zechen.

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5. Freigabe der Regie-Zechen.

General D. erklärte, daß eine Freigabe der Regie-Zechen unmöglich sei, solange zwischen der deutschen und seinen Regierungen nicht eine Verständigung über die Reparationsfrage und insbesondere die Kohlenlieferungen erfolgt sei. Sie könnten nicht das Risiko laufen, daß durch eine Wiederaufnahme des passiven Widerstandes, durch einen Streik der Zechen, der Eisenbahner, oder dergleichen die Kohlenzufuhr wieder eingestellt würde. Im Falle eines Streikes würde er die Regie-Zechen absperren, dort die Arbeit fortsetzen und auf den Regiebahnen die Produktion nach Frankreich und Belgien führen. Er gab auf die Einwände von Geheimrat Klöckner zwar nicht zu, daß die Ergebnisse der Regieförderung so schlecht seien, wie von Herrn K. ausgeführt, gab aber wohl zu, daß die Förderung nicht so gut sei und auch nicht so gut werden würde, wie in deutscher Verwaltung; auch würden die Produktionskosten in Regieverwaltung sicher teuerer sein. Die Gefahren des Ersaufens der Gruben oder schlagender Wetter schätze er gering ein; man habe sehr viel Bergingenieure angestellt und würde sich schon zu schützen wissen. Aus seinen Ausführungen ging hervor, daß eine Freigabe der Zechen nicht zu erwarten ist, solange nicht eine vollständige Verständigung zwischen Deutschland und den Alliierten erzielt ist; General D. erkannte aber an, daß es sich um beschlagnahmtes Privateigentum handele, bedauerte auch in höflichen Worten, daß gerade Geheimrat Klöckner zu den Betroffenen gehöre. Man mußte aus seinen Worten entnehmen, daß an eine dauernde Besitzergreifung dieser Zechen nicht gedacht ist. Ob diese Vermutung auch bei staatlichen Gruben zutrifft, wurde allerdings durch die Unterhaltung nicht geklärt.

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