2.40.3 (str1p): 3. Kreditgewährung an die Zeitungsverleger.

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 1Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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RTF

3. Kreditgewährung an die Zeitungsverleger1.

1

Der dem RFM durch den RWiM zugeleitete Antrag der dt. Zeitungsverleger auf Reichshilfe bei der Beschaffung von Druckpapier, war von Hilferding ablehnend beschieden worden (RWiM an RK, 1.9.23; R 43 I /2466 , Bl. 71–76). In einem Schreiben an den RK vom 1.9.23 wiederholte der Verein Deutscher Zeitungsverleger seine Vorstellungen unter Hinweis auf die hohen Papierpreise und die Löhne und erklärte, „daß der unmittelbare Zusammenbruch der gesamten deutschen Presse befürchtet werden muß. Die kritische finanzielle Lage des Zeitungswesens erfährt noch dadurch eine ganz besondere Verschärfung, daß Mittel zur Entrichtung der jetzt fälligen Steuern aufgebracht werden müssen“ (R 43 I /2466 , Bl. 77–79).

Der Reichsminister des Innern fragt, ob die Presse aller politischen Richtungen unterstützt werde. Diese Toleranz geht vielleicht zu weit2.

2

Der Satz lautete zunächst: „Der Reichsminister des Innern hält es für bedenklich, die Presse jeder politischen Richtung zu unterstützen.“

Der Reichskanzler ist der Ansicht, daß man auch die Druckpapierfabrikanten an der Frage interessieren müsse. Im übrigen ist er der Ansicht, daß die Frage zunächst im engeren Kreise besprochen werden soll3.

3

RegR Grävell hatte sich in seinem Referentenvotum vom 4.9.23 gegen den Antrag der Zeitungsverleger auf wertunbeständige Kredite ausgesprochen und ihre Drohung, die Presse werde zum Erliegen kommen, gering bewertet. Im einzelnen begründete Grävell seine Meinung: „Wenn auch zweifellos nicht zu verkennen ist, daß der Zeitungsverlag mit gewissen Schwierigkeiten zu kämpfen hat (Einziehung der Abonnementsgelder durch die Post, Rückgänge der Abonnentenzahl), so ist aber ohne Zweifel genügend Zeit für die Verleger gewesen, sich auf die Verhältnisse umzustellen. Diese Zeit haben sie zum Teil ungenutzt vorübergehen lassen. Die Markentwertung ist nicht erst von gestern. Außerdem sind aber die Verhältnisse gar nicht so, wie sie in der Regel dargestellt werden. Wenn ein Abonnementpreis vorweg bezahlt worden ist, so ist er in gutem Gelde bezahlt worden, und es war dem Verlag möglich, mit diesem Gelde Käufe (Papier usw.) zu tätigen. Bei fortschreitender Markentwertung liegen also auf beiden Seiten des Verlags gar keine Verluste vor, da kaum anzunehmen ist, daß ein Verlag die eingegangenen Abonnementsgelder unbenutzt liegengelassen hat. Die in der letzten Zeit üblich gewordenen Nachforderungen der Zeitungsverleger sind völlig unberechtigt, und die damit verbundenen Mitteilungen an die Abonnenten waren unrichtig. – Aus der ganzen Fassung der Forderung der Zeitungsverleger geht aber auch deutlich hervor, daß es dem Zeitungsverlag gar nicht so sehr darauf ankommt, Kredite zu erhalten, sondern daß er vor allem versucht, wertunbeständige Kredite zu erhalten. Geradezu ungeheuerlich scheint mir, daß sogar die Wertunbeständigkeit eines Lombardkredits verlangt wird, der gegen Lombardierung des mit Hilfe wertunbeständigen Wechselkredits gekauften Zeitungspapiers gegeben werden soll.“ Diese Verlangen seien zurückzuweisen. Die Zeitungsverleger hätten, wenn überhaupt, wertbeständige Kredite zu erhalten, an denen ihnen aber anscheinend nichts liege (R 43 I /2466 , Bl. 75–76).

[185] Das Kabinett beschließt, daß zunächst eine Besprechung zwischen dem Reichsminister der Finanzen, dem Reichsminister des Innern, dem Reichswirtschaftsminister und dem Preußischen Ministerpräsidenten über die Angelegenheit stattfinden soll. An einer späteren Besprechung will auch der Reichskanzler teilnehmen4.

4

S. Dok. Nr. 47, P. 4.

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