2.51.6 (str1p): 6. Brotversorgung.

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6. Brotversorgung.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft trug den Inhalt der von ihm vorgelegten Denkschrift nebst Gesetzentwurf44 vor und wies insbesondere auf die dringende Gefahr für die innerpolitische Lage hin, welche das plötzliche Fehlen von Brotgetreide gegebenenfalls bedeuten würde45.

44

Seine „Denkschrift über Maßnahmen auf dem Gebiet der Brotversorgung nebst dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Sicherung der Brotversorgung im Wirtschaftsjahr 1923/24“ hatte der REM dem StSRkei am 4.9.23 zugesandt (R 43 I /1263 , Bl. 96–101). Absicht der Denkschrift war, das Gesetz zur Sicherung der Brotversorgung vom 23.6.23 (RGBl. I, S. 410 ) dahin zu korrigieren, daß statt 1 Million Tonnen Brotgetreide 2½ Millionen zu erwerben seien, damit nach dem 15.10.23, dem Endtermin für die Markenbrotversorgung, keine Stockungen eintreten würden. In Sonderfällen wie dem besetzten Gebiet war die Aufrechterhaltung des Markenbrotes und auf Antrag Belieferung durch die Reichsgetreidestelle statt durch den freien Handel mit 150 Gramm pro Tag und Kopf der Bevölkerung zu Tagespreisen beabsichtigt. Da auch weiterhin auf einen Getreideimport nicht verzichtet werden könne, war vom REM beantragt worden, 10 Mill. Goldmark in Devisen zur Bezahlung alter Getreideschulden und 16 Mill. Goldmark in Devisen zum Ankauf von Auslandsgetreide bereitzustellen (R 43 I /1263 , Bl. 96–101).

45

Vgl. Dok. Nr. 3, P. 2 u. 33, P. 1.

[232] Der Reichskanzler übergab, da er durch dringende anderweite Verpflichtungen die Sitzung verlassen mußte46, den Vorsitz an den Vizekanzler.

46

Der Terminkalender enthält lediglich einen Hinweis, daß der RK um 20.30 h einen Termin mit dem DVP-Abg. Oskar Maretzky hatte (BA: NL von Stockhausen  15).

Der Reichsminister der Finanzen erkannte die Notwendigkeit an, die verfügbaren Devisen in erster Linie für die Ernährung der Bevölkerung bereitzuhalten, er müsse jedoch mit Rücksicht auf die außerordentliche Notlage um äußerste Einschränkung des Bedarfs an Devisen bitten47. Zudem bestehe bei der vom Reichsernährungsminister vorgeschlagenen Regelung der Brotversorgung die Gefahr, daß die Gemeinden die zur Anschaffung des Brotgetreides erforderlichen Mittel vom Reich im Vorschußwege anforderten und nicht bezahlten und daß so letzten Endes das Reich die ganze Brotversorgung finanzieren müsse48. Dieses sei unmöglich.

47

S. hierzu die Diskussion um die Devisenerfassung vom 1.–6.9.23.

48

In seinem Antrag hatte der REM ausgeführt: „Alle diejenigen Kommunalverbände, bei denen angenommen werden kann, daß sie ihren Bedarf aus eigener Ernte ihres Bezirks zu decken vermögen, werden ganz aus der geregelten Reichsversorgung entlassen; bei ihnen bleibt nur für unvorhergesehene Notfälle die allgemeine, schon auf dem geltenden Gesetz beruhende Notversorgungsmöglichkeit aus der Reichsreserve. Für die übrigen Kommunalverbände dagegen, also hauptsächlich für die städtischen Bezirke, wird dahin vorgesorgt, daß sie einen Antrag auf Fortsetzung einer öffentlich gesicherten Brotversorgung stellen können. […] Bei der Unsicherheit, wieviel Kommunalverbände Reichsversorgung beantragen werden, und bei der Unsicherheit der zeitlichen Dauer solcher Reichsversorgung, ist es unmöglich, die Höhe der erforderlichen Reserve (Reichsvorrat) an Brotgetreide einigermaßen zu berechnen. Ich habe, um eine Grundlage zu haben, einerseits mit einer weitgehenden Inanspruchnahme durch die Kommunalverbände, andererseits mit einer Versorgungsdauer von nur 6 Monaten gerechnet […]“ (R 43 I /1263 , Bl. 100).

Der Reichsernährungsminister bat dringend, dem Gesetzentwurf wenigstens dem Grundsatze nach zuzustimmen, damit er sich unter Vorbehalt der Einigung über Menge und Beträge mit dem Reichsminister der Finanzen in Verbindung setzen könne.

Der Vizekanzler stellte fest, daß bei einer Einigung zwischen den beiden beteiligten Ressorts das Reichsministerium seine Zustimmung unbedenklich erteilen würde, daß solche Zustimmung jedoch nach erfolgter Einigung bei einer demnächst stattfindenden Sitzung des Ministeriums formell eingeholt werden müsse49.

49

S. Dok. Nr. 55, P. 11.

Hierauf schloß der Vizekanzler die Sitzung.

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