2.55.6 (str1p): 6. (Außerhalb der Tagesordnung): Erhöhung der Reichsbahntarife durch den Reichsverkehrsminister ohne Anhörung des Kabinetts.

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 1Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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6. (Außerhalb der Tagesordnung): Erhöhung der Reichsbahntarife durch den Reichsverkehrsminister ohne Anhörung des Kabinetts.

Staatssekretär Stieler legt dar, daß die Erhöung der Reichsbahntarife künftighin in kürzeren Zwischenräumen als bisher erfolgen müßten, und zwar bis auf weiteres vom Dienstag jeder Woche ab.

Das Reichsverkehrsministerium werde regelmäßig nicht mehr eine vorherige Beschlußfassung des Kabinetts herbeiführen können und halte sich für ermächtigt, künftig die Schlüsselzahl nach Maßgabe des unbedingt notwendigen Bedarfs selbst festzusetzen5.

5

Diesem Antrag des RVMin., der in zwei Schriftsätzen vom 10. und 12.9.23 (R 43 I /1067 , Bl. 340 u. 342) dem StSRkei zugeleitet worden war, war ein Schreiben des RFM an das RKab. vom 8.9.23 vorausgegangen, in dem Hilferding die für den 11.9.23 beschlossene Tariferhöhung für völlig unzulänglich erklärt hatte. Notwendig sei eine den Verhältnissen entsprechende Erhöhung der Eisenbahntarife, deren Festsetzung künftig in wöchentlichem Abstand vorzunehmen sei, andernfalls lasse sich ein Zurückbleiben oder eine allzu sprunghafte Erhöhung der Tarife nicht vermeiden (R 43 I /1067 , Bl. 336).

Das Kabinett teilt diese Auffassung6.

6

Zum Fortgang der Tariferhöhungen s. Dok. Nr. 144, P. 8 u. 10.

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