1.109.3 (str2p): 3. Währungsfrage.

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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3. Währungsfrage.

Der Reichsminister der Finanzen teilte das Ergebnis seiner Verhandlungen mit den Sachverständigen über die Frage der Einlösung der Papiermark mit7. Drei Möglichkeiten beständen: a) Einlösung der Papiermark gegen Gold und Devisen ohne Verbindung dieser Einlösung mit der Goldanleihe und der Rentenmark (Konversionskasse); b) Einlösung gegen einen besonderen Typ der Goldanleihe; c) Einlösung gegen die Rentenmark.

7

S. Anm. 8 zur Ministerbesprechung v. 3.11.23, P. b (Dok. Nr. 217).

Hauptvertreter der ersten Möglichkeit seien die Banken, insbesondere[972] Loeb, der zweiten Möglichkeit Professor Warmbold, der dritten Möglichkeit die Reichsbank8.

8

S. Aufzeichnung des ORegR Grävell v. 4.11.23 (Dok. Nr. 220).

Bedenken beständen gegen jede Möglichkeit. Er neige der ersten Möglichkeit zu, die es vermeide, sowohl die Goldanleihe als auch die Rentenmark mit der Einlösung der Papiermark zu belasten. Eine endgültige Entschließung habe er jedoch noch nicht gefaßt. Er beabsichtige, die Vertreter der drei Möglichkeiten zu konfrontieren und hoffe, schon morgen zu einem Resultat zu kommen.

Für die Frage des Einlösungskurses beständen ebenfalls drei Möglichkeiten: a) Einlösung zum augenblicklich geltenden amtlichen Berliner Kurs, b) zum jeweils geltenden amtlichen Berliner Kurs, c) zu einem über dem jetzt geltenden Berliner amtlichen Kurs liegenden Kurs.

Mit Rücksicht auf die Unübersehbarkeit der Ereignisse in den nächsten Tagen empfehle er die zweite Möglichkeit und schlage vor, dies sofort der Öffentlichkeit bekanntzugeben.

Der Reichswirtschaftsminister glaubte sich eher für die zweite Möglichkeit entscheiden zu sollen, die es einerseits vermeiden lasse, das jetzt schlechteste Geld, die Papiermark, zu dem später besten Geld – einem voll in Gold gedeckten Geld – zu machen, und zum andern infolge der Trennung der Rentenmark diese nicht von vornherein zu stark belaste.

Betreffs des Einlösungskurses sei er der Auffassung, daß man ihn jetzt noch nicht endgültig festsetzen solle. Allerdings wünsche er, daß die kritische Zeit bis zur Herausgabe der Rentenmark nach Möglichkeit abgekürzt werde. So scheine es ihm unmöglich, den jetzigen Kurs der Mark bis zum 15. November zu halten.

Der Reichskanzler hielt es für zweckmäßig, der Öffentlichkeit möglichste Klarheit über das Vorhaben der Reichsregierung zu geben. Zu diesem Zwecke sei es vielleicht ratsam bekanntzugeben, wieviel in den nächsten Tagen Rentenmark produziert werde und an welchem Tage ein solcher Bestand erreicht sei, daß bei der Ausgabe dem tatsächlich vorhandenen Bedarf genügt werden könne. Die Deckungsmöglichkeiten für die Einlösungsgegenwerte sollten jedoch nicht mitgeteilt werden, da diese Mitteilung wohl nur auf eine Ratlosigkeit der Regierung schließen lasse.

Seine Partei habe ihm soeben folgenden Beschluß übermittelt9: Die Papiermark wird zum 1. Januar 1924 zu einem Kurs von 1 Goldmark = 100 Milliarden Papiermark gegen Rentenmark eingelöst, wofür 300 Millionen Rentenmark zur Verfügung gestellt werden.

9

Zur Fraktionssitzung der DVP am 5.11.23 s. Vermächtnis I, S. 195 ff. Weder in diesem Auszug noch in dem im NL Stresemann  befindlichen Protokoll ist der Beschluß enthalten. Vor der Fraktion hatte der RK u. a. gesagt: „Pläne bezgl. der Papiermark: Einlösung am 1.4.1924 zum Kurs von 420, Deckung mit 300 Millionen Goldmark gesucht“ (Pol.Arch.: NL Stresemann 87).

Der Herr Reichsminister der Finanzen formuliert eine Pressemitteilung, die erstens den Beschluß des Kabinetts, die Mark zum jeweiligen Berliner amtlichen Kurs einzulösen, bekannt gibt und zweitens mitteilt, daß die Pläne der[973] Sachverständigen über die Deckung des Gegenwertes für die Einlösung der Mark dem Kabinett zur Beschlußfassung vorliegen.

Der Reichsernährungsminister regte an zu prüfen, ob nicht die bei den einzelnen Wirtschaftszweigen vorrätig gehaltenen Notgelder – wie Roggenscheine u. dgl. – zur Überbrückung der Zeit bis zur Ausgabe der Rentenmark herangezogen werden sollten; man könne diese Scheine ja später sehr schnell wieder aufrufen.

Das Kabinett stimmte der Formulierung des Reichsministers (für die Presse-Veröffentlichung) der Finanzen zu10.

10

Unter der Überschrift „Nahe bevorstehende Ausgabe des Rentengeldes“ meldete „Die Zeit“, Nr. 259 v. 8.11.23: „Mit der Herstellung der Rentenbankscheine war noch vor Inkrafttreten der Verordnung über die Rentenbank begonnen worden. Die starke Inanspruchnahme der Reichsdruckerei und der mit ihr zusammenhängenden Privatdruckereien für die Zwecke der Herstellung der Reichsbanknoten und der Goldanleihestücke hat die technischen Möglichkeiten der Herstellung erheblich eingeschränkt. Dabei muß man sich vor Augen halten, daß die Herstellung eines so wichtigen Zahlungsmittels, wie es die Rentenmark ist, im Interesse der Verkehrssicherheit weitgehende Vorsichtsmaßregeln erfordert.“ Der erste Betrag über 150 000 M sei am 30. 10. fertiggestellt gewesen, bis zum 5. 11. sei er auf 17 750 000 gestiegen, bis zum 12. 11. würden 105 Mill. Rentenmark fertiggestellt sein und am 15. 11. der Betrag von 243 Mill. Die Herstellung von Rentenpfennigen werde vorbereitet. „Der Tag, an dem das Rentengeld herauskommen wird, läßt sich noch nicht mit Sicherheit angeben, weil eine sorgsame Verteilung über das ganze Reich vorausgehen muß; man darf aber darauf rechnen, daß die Rentenmark und der Rentenpfennig sehr bald in die Hauptkanäle des Zahlungswesens eindringen und dem Verkehr zur Verfügung stehen werden. An dem gleichen Tag, an dem mit der Herausgabe der Rentenmark begonnen wird, hört entsprechend den Bestimmungen über die Rentenbank die Inanspruchnahme der Reichsbank durch Diskontierung von Reichsschatzwechseln auf mit der weittragenden praktischen Bedeutung, daß die Inflationsquelle verstopft und die Tätigkeit der Notenpresse stillgelegt wird.“

Der Reichsarbeitsminister stellte fest, daß er auf Grund dieser Beschlüsse bei den Verhandlungen mit den Berliner Notendruckern11 davon ausgehen könne, die Mark werde in den nächsten Tagen keiner weiteren Wertminderung unterliegen.

11

In Berlin hatten die Vertrauensleute des graphischen Gewerbes am 25.10.23 den Streik beschlossen, dem vom Reichswehrkreiskommando 3 mit einem Verbot des Streiks in Notendruckereien begegnet worden war. Die Vertreter der Drucker befürchteten daraufhin, „daß die Unternehmer bei ihrem wirtschaftlichen Kampf gegen die Arbeitnehmer immer rigoroser würden, nachdem diesen das letzte Kampfmittel des Streiks genommen sei. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Buchdruckergewerbe sei schon von jeher äußerst gespannt gewesen.“ Auf Rückfrage bei Hauptmann Marcks vom RWeMin. wollte sich dieser mit dem RArbM in Verbindung setzen, „damit die wirtschaftlichen Interessen der Buchdrucker nicht beeinträchtigt würden. Eine Aufhebung der Verordnung sei jedoch nicht möglich“ (Aufzeichnung Wiensteins v. 1.11.23; R 43 I /2123 , Bl. 120, 125). In der Reichsdruckerei brach am 10. 11. ein wilder, aber schon länger erwarteter Streik aus, nachdem ein Schiedsspruch des RArbM vom 9.11.23 abgelehnt worden war (R 43 I /950 , Bl. 101 RPM an RK, 15.10.23; Pol.Arch.: NL Stresemann  2).

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