1.145.3 (str2p): 3. Fragen des besetzten Gebiets.

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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3. Fragen des besetzten Gebiets.

Der Reichskanzler eröffnete die Sitzung und kam auf die Bedenken zu sprechen, die gegen die Übertragung gewisser Befugnisse auf einen Ausschuß im besetzten Gebiet geltend gemacht worden waren11. Er wies auch darauf hin, daß der Gedanke einer regionalen Teilung des Ausschusses aufgetaucht sei12. Darauf erörterte der Reichskanzler die Frage der Zahlung ins besetzte Gebiet und fuhr fort: In allen Fraktionen wurde der Gedanke vertreten, daß das Kabinett Zahlungen ins besetzte Gebiet im wesentlichen nicht weiterleisten kann. Es scheint jetzt eine andere Auffassung zu herrschen. Die Fraktionen scheinen teilweise durch die Absichten der Reichsregierung hinsichtlich der Zahlungen ins besetzte Gebiet überrascht zu sein. Wer jedoch die früheren Kundgebungen der Reichsregierung verfolgt hat, mußte die jetzige Stellungnahme voraussehen. Vielleicht besteht noch die Möglichkeit, die Sätze der Erwerbslosenfürsorge im besetzten Gebiet herabzusetzen. Die Berechnung muß auch nochmal genau erörtert werden.

11

S. hierzu Dok. Nr. 247 u. 249. Vgl. H. Stehkämper, Der Nachlaß des Reichskanzlers Wilhelm Marx I, S. 296.

12

Vgl. die Äußerung des bayer. Gesandten v. Preger in Dok. Nr. 247.

Der Reichsminister der Finanzen Eine Berechnung ist sehr schwer. Nach der Berechnung des Reichsarbeitsministeriums sind 130–140 Millionen Goldmark für zehn Tage zur Zahlung der Erwerbslosenfürsorge im besetzten Gebiet[1086] erforderlich13. Heute morgen sind den einzelnen Ressorts die ihnen zukommenden Beträge überwiesen worden. Die Finanzlage des Reichs ist tatsächlich so, daß die Sätze für Erwerbslosenfürsorge im besetzten Gebiet nicht weiterbezahlt werden können. Wenn die Herren des Fünfzehnerausschusses das nicht glauben, so müssen sie eben die Finanzlage an Hand des Übergangsetats nachprüfen14.

13

S. hierzu Dok. Nr. 245; vgl. dazu auch Dok. Nr. 265.

14

S. hierzu auch die Äußerungen Luthers in Dok. Nr. 249. Am 15. 11. sandten der Fünfzehnerausschuß, die Städtevereinigung des besetzten Gebiets und der Vorsitzende des westfälischen Provinzialausschusses Telegramme an den RK, in denen sie gegen die Einstellung der Erwerbslosenfürsorge im besetzten Gebiet Einspruch erhoben (R 43 I /2028 , Bl. 323–326).

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete hielt es für unbedingt erforderlich, zunächst sich darüber einig zu werden, wann man wieder mit den Ministerpräsidenten der an den Fragen des besetzten Gebiets beteiligten Länder und mit dem Fünfzehnerausschuß zusammenkommen wolle.

Das Kabinett beschloß hierauf, am Sonnabend, den 17. November 1923, 9.30 vormittags eine Prüfung des Übergangsetats im Reichsfinanzministerium durch eine Kommission des Fünfzehnerausschusses stattfinden zu lassen15;

15

Hierzu wurden in R 43 I keine Einzelheiten ermittelt.

11 Uhr vormittags Sitzung des Reichskabinetts und der Ministerpräsidenten der Länder mit besetztem Gebiet16;

16

S. Dok. Nr. 266.

3.15 Uhr nachm. pünktlich Sitzung des Reichskabinetts, der Ministerpräsidenten der Länder mit besetztem Gebiet und des Fünfzehnerausschusses17.

17

S. Dok. Nr. 267.

Der Reichsarbeitsminister Die Zentrumsfraktion hat gestern erklärt, die Reichsregierung hätte eher bekanntgeben müssen, daß sie im wesentlichen Zahlungen ins besetzte Gebiet nicht mehr leisten könne18. Sie hat aber auch erklärt, daß sie eine Politik, die sich gegen die Rentenmark richtet, nicht mitmachen wird. Zwischen künstlicher und nicht künstlicher Erwerbslosigkeit wird man im besetzten Gebiet praktisch nicht unterscheiden können. Es ist gar keine Frage, daß Frankreich sich freuen würde, wenn wir weiter ins besetzte Gebiet zahlen. Notwendig ist jetzt eine Reichsnothilfe privater Art für das besetzte Gebiet von dem Tage an, an dem die Zahlungen des Reichs aufhören. Notwendig ist aber auch, daß endlich einmal gegen die Schlemmerstätten energisch vorgegangen wird19.

18

Vgl. H. Stehkämper, Der Nachlaß des Reichskanzlers Wilhelm Marx I, S. 296.

19

S. Anhang Nr. 1.

Der Reichsminister der Finanzen erläuterte sodann einige Positionen des Übergangsetats20 und betonte, daß der Betrag von 100 Millionen Rentenmark im wesentlichen für die Erwerbslosen im besetzten Gebiet bestimmt sei21.

20

Vom RFMin. war am 8.11.23 ein Übergangsetat aufgestellt worden, der vom 15.11.23 bis 31.3.24 reichte und im ordentlichen Haushalt mit 1 966 000 000 M und im außerordentlichen Haushalt mit 165 000 000 M in Einnahmen und Ausgaben abschloß (BA: NL Jarres  6).

21

Die Summe von 100 Mill. Rentenmark ist einzeln im Haushalt nicht ausgewiesen. Die sächlichen Ausgaben des RArbMin. sind im ordentlichen Haushalt mit 124 Mill. M angesetzt, im außerordentlichen Haushalt sind Mittel u. a. zur Abwicklung des Ruhrkampfes ohne detaillierte Angabe enthalten.

[1087] Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hielt es für unbedingt erforderlich, daß man den Vertretern des besetzten Gebiets klarmache, daß mehr als 100 Millionen Rentenmark für Erwerbslosenfürsorge nicht gezahlt werden könnten. Er sprach sich dagegen aus, daß man im besetzten Gebiete ein autonomieähnliches Gebilde schaffe.

Das Kabinett kam darauf zu folgendem Ergebnis:

1.

Das Kabinett beschloß, daß über den Betrag von 100 Millionen Rentenmark hinaus Zahlungen in das besetzte Gebiet für Erwerbslosenfürsorge und die anderen vom Reichsminister der Finanzen mitgeteilten Zwecke nicht geleistet werden sollen.

2.

Das Kabinett hält die Einrichtung einer allgemeinen Sammlungstätigkeit für unbedingt erforderlich, um die durch das Verhalten der Besatzungsmächte im besetzten Gebiet hervorgerufene Erwerbslosigkeit nach Möglichkeit auch weiterhin bekämpfen zu können.

Der Auffassung des Reichsministers der Finanzen, daß es unmöglich ist, weitere Steuern zu schaffen, um Mittel für die Erwerbslosenfürsorge im besetzten Gebiet zu gewinnen, stimmt das Kabinett zu22.

2.a)

Das Kabinett beschließt, folgende Anregung an den Herrn Reichskanzler, der inzwischen die Sitzung hatte verlassen müssen23, weiterzugeben: Die für die Reichsregierung eingetretene Unmöglichkeit, die Erwerbslosenunterstützung im besetzten Gebiet auch weiterhin zu zahlen, und die entstandene und voraussichtlich noch zunehmende ungeheure Notlage im besetzten Gebiet soll durch eine hochgestellte deutsche Persönlichkeit in London dargestellt werden. Es soll darauf aufmerksam gemacht werden, daß nur durch charitative Hilfe der ganzen Welt das größte Elend im besetzten Gebiet abgewendet werden kann24.

[1088] 3.

Das Kabinett beschließt: Es soll sogleich ein Pronunciamento erlassen werden, in dem zum Ausdruck kommt, wie die Reichsregierung die Lage im besetzten Gebiet beurteilt, daß die charitative Hilfe der ganzen Welt notwendig sei und daß die Verantwortung für alles entstehende Elend den Besatzungsmächten zur Last gelegt werden müsse.

22

Im ordentlichen Haushalt waren die Einnahmen aus Besitz- und Verkehrssteuern mit 1150 Mill. M und aus Zöllen und Verbrauchssteuern mit 231 Mill. M angesetzt. Nach Abzug der Abgaben an Länder und Gemeinden verblieben nach den Berechnungen des RFMin. von diesen Beträgen 916,28 Mill. Mark.

23

Der Terminkalender enthält für den Nachmittag nach der Kabinettssitzung die Angaben: „4° amerik. Farmer; 4.30 Verw.-Rat Rentenbank; 5.15 Gewerkschaften; [danach gestrichen: 6° Herm Müller]; 6.45 Generaldir. Vögler; 7.30 Scholz, Marx, Koch.“

24

Vortr.LegR Ritter teilte den RM am 4.12.23 mit, daß auf Grund der Aktion der deutschen Auslandsmissionen das Internationale Rote Kreuz sich am 27.11.23 an die nationalen Rotkreuzverbände mit der Aufforderung zur Hilfsleistung gewandt habe. Seitens des AA müsse nunmehr gefordert werden, daß innerhalb Deutschlands alle möglichen Schritte zur Linderung der Not unternommen würden, nachdem der amerik. Handelssekretär Hoover am 23. 11. sich gegen Leistungen ausgesprochen habe, da die dt. Landwirtschaft trotz einer ausreichenden Ernte nicht die notleidende Bevölkerung unterstützt habe. Vorwürfe gegen Einfuhr- und Zollschwierigkeiten gegenüber Hilfsorganisationen müßten beschleunigt beseitigt werden. „Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, daß diese Hilfsaktion – wenn ihr Ziel natürlich auch in erster Linie die materielle Hilfe ist und jeder absichtliche politische Einschlag vermieden wird – doch unvermeidlich auch eine starke politische Nebenwirkung haben wird, insofern als durch diese Aktion erneut die Aufmerksamkeit der ganzen Welt auf die unhaltbare Lage gelenkt wird, in die Deutschland durch die Reparationslast und das Vorgehen Frankreichs gebracht worden ist. Ein Fehlschlag der Hilfsaktion würde daher zugleich einen außenpolitischen Fehlschlag bedeuten. Daher legt das Auswärtige Amt besonderen Wert darauf, daß von den inneren Ressorts alles geschieht, was die Hilfsaktion fördern kann und alles vermieden wird, was die zur Zeit vorhandene Hilfsbereitschaft des Auslandes vermindern könnte“ (R 43 I /843 , Bl. 37–39).

Die Anfertigung des Entwurfs wird der Staatssekretär in der Reichskanzlei übernehmen25.

25

StS Kempkes übersandte den Ländervertretungen den am 21. 11. von MinR Kempner entworfenen Aufruf, der auch von den Länderregierungen unterschrieben werden sollte. Die im Aufruf genannte „Deutsche Nothilfe“ sollte von dem im März 1923 geschaffenen „Deutschen Volksopfer“ unter der Leitung des RegPräs. Momm verwaltet werden. Der Text des Aufrufs wurde am 29.11.23 von WTB veröffentlicht. Er lautet: „Schwerste wirtschaftliche und seelische Not lastet auf dem Deutschen Volke. Ins Unermeßliche gestiegen ist der Druck im besetzten Gebiet an Rhein und Ruhr; Kinder und Greise hungern und Millionen schaffensfreudiger Männer und Frauen werden fort aus Arbeit und Verdienst ins Elend getrieben. – Not und Elend sind so groß, der Darbenden so viele, daß die Kraft des Staates allein nicht ausreicht. In aufopfernder Notgemeinschaft muß daher das Deutsche Volk die zusammenbrechende Hilfe von Reich und Ländern stützen und das drohende Unheil abwenden. – An alle Deutsche ergeht darum der Ruf: Helft mit Geld und Gut! Gedenkt der ungeheuren Leiden, die Euere Brüder und Schwestern im Westen seit vielen Monaten erdulden, gedenkt des Verzweiflungskampfes, den sie jetzt um das nackte Dasein, um ihre Zugehörigkeit zum Reiche führen. Gedenkt aber auch aller übrigen Deutschen, die hinsiechen in Hunger und Entbehrung. Teilt, was Ihr irgend entbehren könnt, mit dem hungernden Nachbarn und den darbenden Volksgenossen an Rhein und Ruhr. – Aber nicht nur an Deutsche ergeht der Ruf, sondern an Alle, die mitfühlen können mit dem furchtbaren Schicksal des gequälten Deutschen Volkes. – Im Kampfe gegen Hunger und Not, in Sorge für Rhein und Ruhr schließt sich das Deutsche Volk zu einer großen Notgemeinschaft zusammen. – Deutsche Nothilfe soll sie heißen. Folgt ihrem Ruf.“ Dem Aufruf stimmten zu die Länder Bayern, Baden, Thüringen, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg, Braunschweig, Anhalt, Bremen, Lippe-Detmold, Lübeck, Mecklenburg-Strelitz, Waldeck-Pyrmont, Schaumburg-Lippe; Preußen und Sachsen stimmten mit Änderungswünschen zu; von Württemberg wurden grundsätzliche Bedenken geltend gemacht (R 43 I /843 , Bl. 2–21).

Das Kabinett beschloß ferner, den Inhalt dieser Beschlüsse den Vertretern von Bayern, Baden, Hessen und Oldenburg bekanntzugeben.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte es für möglich, daß das Reich an die private Nothilfskasse für das besetzte Gebiet regelmäßig Zahlungen leiste. Er erläuterte dann, welche Zahlungen an das besetzte Gebiet sofort eingestellt und welche weitergezahlt werden sollten26.

26

Vgl. dazu Dok. Nr. 245; s. a. außerdem Anm. 10 zu Dok. Nr. 263.

1. Sofort eingestellt werden nach seiner Darlegung:

die unmittelbaren Leistungen an die Besatzung, nämlich Markvorschüsse, Naturalleistungen usw.;

2. am 25. November hören auf:

Zahlungen für Unterstützung der Erwerbslosen im besetzten Gebiet;

3. weitergezahlt werden bis auf weiteres:

a) Gehälter und Löhne an Beamte, Angestellte und Arbeiter des Reichs und Zahlungen an die Länder und Gemeinden auf Grund des Finanzausgleichsgesetzes;

b) Entschädigungsleistungen auf Grund des Personenschädengesetzes;

c) Entschädigungsleistungen für Okkupationsschäden auf Grund einer vom Herrn Reichspräsidenten zu erlassenden Verordnung.

[1089] 4. Es gehen weiter für zunächst unbeschränkte Zeit Zahlungen:

a) für Ausgewiesene und Gefangene,

b) für politische, soziale und kulturelle Zwecke.

Der Reichsminister des Innern und der Reichsminister für die besetzten Gebiete vertraten die Auffassung, daß die Markvorschüsse nicht gleich eingestellt werden könnten. Die Franzosen würden einen willkommenen Vorwand haben, um gegen Deutschland zu agitieren, wenn man die Zahlung dieser Vorschüsse einstelle, nachdem man zu einem Arrangement gekommen sei27.

27

S. Dok. Nr. 236.

Der Reichsminister der Finanzen wollte sich noch nicht endgültig erklären. Er äußerte sich jedoch dahin, daß auf jeden Fall die Markvorschüsse auf den Betrag von 100 Millionen Rentenmark angerechnet werden müßten, wenn sie weitergezahlt würden.

Zur Frage der künftigen politischen Gestaltung des besetzten Gebietes erklärte der Reichsarbeitsminister man müsse dem besetzten Gebiet sagen, man könne nicht mehr zahlen, die Bewohner des besetzten Gebiets sollten frei in ihren Entschlüssen sein, sie sollten jedoch Deutsche bleiben. Dadurch würden die Bewohner des besetzten Gebiets von allen Gewissensbedenken befreit und könnten nunmehr handeln28.

28

S. dazu die Beratungen vom 13. u. 17.11.23.

Der Reichsminister des Innern sprach sich gegen diese Auffassung aus. Er erklärte, es sei notwendig, die bestehenden Selbstverwaltungskörper im besetzten Gebiet in ihren Befugnissen zu erweitern. Auf diese Weise werde dem besetzten Gebiet geholfen. Man zeige ihm einen Weg, auf dem es vorgehen könne. Dieser Weg bedeute auch noch keine Separation oder keine Legalisierung der Separation.

Der Reichsminister der Finanzen stimmte diesen Ausführungen zu.

Das Kabinett beschloß, der Staatssekretär in der Reichskanzlei möge zwei Entwürfe von Erklärungen der Reichsregierung, bestimmt für den Fünfzehnerausschuß und die an der Besetzung beteiligten Länder, fertigen, in denen der Standpunkt der Reichsregierung bezüglich der politischen Gestaltung des besetzten Gebiets zum Ausdruck kommt, und zwar:

1.

der Standpunkt der Reichsregierung, wenn sie dem Vorschlag des Reichsarbeitsministers folgt,

2.

der Standpunkt der Reichsregierung, wenn sie dem Vorschlage des Reichsministers des Innern und des Reichsministers der Finanzen folgt29.

29

S. Dok. Nr. 263.

Die Sitzung wurde sodann geschlossen.

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