1.53.3 (str2p): 3. Wertbeständiges Zahlungsmittel.

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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Text

RTF

[700]3. Wertbeständiges Zahlungsmittel.

Reichsmin. f. Ern. und Landw. [!] Luther, verliest den Entwurf eines Communiqué über wertbeständige Zahlungsmittel9.

9

S. Schultheß 1923, S. 202 f. Der RFM gab bekannt, daß als wertbeständige Zahlungsmittel neue Stücke der Goldanleihe und kleinere Zwischenscheine gedruckt würden. Industriellen Werke, die wertbeständige Sicherheit böten, werde die Genehmigung erteilt, wertbeständiges Notgeld herauszugeben.

Das Kabinett stimmt der Veröffentlichung zu und ersucht den Herrn Reichspostminister, noch heute Nacht für den Druck der Zwischenscheine der Goldanleihe zu sorgen10.

10

Die Reichsdruckerei, in der die Zwischenscheine gedruckt wurden, unterstand dem RPM.

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