1.58.1 (str2p): 1. Ernährungsfrage.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

Extras:

 

Text

RTF

1. Ernährungsfrage1.

1

Zur Versorgung mit Lebensmitteln s. zuletzt Dok. Nr. 144, P. 4. Inzwischen hatte auf Wunsch des RK am 22.10.23 im REMin. eine Unterredung mit Vertretern der Landwirtschaft „über den Stand der Versorgung mit Getreide und Kartoffeln“ stattgefunden (Einladung des REM vom 19.10.23 in R 43 I /1263 , Bl. 218; s. a. den Terminkalender, in BA: NL von Stockhausen  15). Der RKom. für Überwachung der öffentlichen Ordnung hatte in einem Schreiben an den StSRkei, den REM und den RWeM vom 20.10.23 mitgeteilt, die Erwerbslosenunterstützung reiche nicht, um Brot kaufen zu können, und die Gehälter der meisten Beamtengruppen würden es nicht gestatten, „auch nur das zum Leben Notwendigste zu beschaffen“. Die Bevölkerung habe eine große Unruhe erfaßt. „Ich halte es für unbedingt geboten, daß mit allen Mitteln dafür gesorgt wird, daß die Bevölkerung wenigstens genügend zu essen bekommt, da sonst Unruhen größeren Stils kaum zu vermeiden sein werden. Vor allem wird darüber geklagt, daß Kartoffeln nicht in genügender Menge vorhanden seien“ (R 43 I /1263 , Bl. 220). Am 24. 10. trafen in der Rkei Telegramme aus Oberschlesien und Thüringen ein, in denen dringend ausreichende Lebensmittelversorgung verlangt wurde, da andernfalls Unruhen zu erwarten seien (R 43 I /1263 , Bl. 225, 226). In einem Brieftelegramm verlangte der Reichslandbund andererseits, daß vom Oberpräsidenten Hörsing in der Provinz Sachsen angeordnete Zwangsmaßnahmen wie Ausfuhrverbot für landwirtschaftliche Produkte, Festsetzung von Höchstpreisen für Roggen (11 Mrd. M) und Kartoffeln (2 Mrd. M), Ermächtigung zur Beschlagnahme landwirtschaftlicher Produkte sofort aufgehoben würden, andernfalls werde künftig die Landwirtschaft den „Erklärungen und Zusicherungen“ der Regierung nicht mehr glauben (R 43 I /1263 , Bl. 227–229).

Der Herr Reichsernährungsminister teilte mit, daß sich die Ernährungslage[707] seit gestern nicht geändert habe2. Von einer Brotknappheit könne man eigentlich nur in Berlin sprechen. Die Kartoffelzufuhr sei normal3.

2

Im Reich hatte es fortdauernd Lebensmittelunruhen und Plünderungen gegeben, wie aus der zeitgenössischen Presse hervorgeht.

3

Noch am 17. 10. hatte MinR Kiep in einem Vermerk über die Ernährungslage in Berlin vermerkt: „Vorräte an Brotgetreide (Mehl), Fett und Kartoffeln sind genügend vorhanden. Hinsichtlich der Kartoffeln hat es allerdings in den letzten Tagen in einigen Vororten etwas gehapert; es sind jedoch normale Mengen im Anrollen und erhebliche Mengen heute eingetroffen. Hinsichtlich der Mehlvorräte haben die Berliner Bäcker-Organisationen bei einer Besprechung im Reichsernährungsministerium am vergangenen Sonnabend [13. 10.] ausdrücklich versichert, daß sie auf 8–10 Tage reichliche Bestände hätten; eine ähnliche Erklärung haben sie gestern zur Beruhigung des Publikums in der ‚Germania‘ abgegeben“ (R 43 I /1263 , Bl. 206). „Die Zeit“, Nr. 246 vom 24.10.23, berichtete über Brothamsterei, Ladenplünderungen und ähnliches im Berliner Raum. Der Brotpreis betrage 5,5 Mrd. M.; am folgenden Tag betrug er 7,5 Mrd. M.

Das Kabinett nahm hiervon Kenntnis4.

4

Am 27.10.23 konnte „Die Zeit“, Nr. 249, als Ergebnis einer Sitzung der Berliner Stadtverordnetenversammlung mitteilen, daß sich der Brotpreis für die nächsten 8–10 Tage auf 10 Mrd. M halten werde. „Dann wird hoffentlich die Umstellung auf Goldmarkrechnung so weit durchgeführt sein, daß sich ohnehin feste Verhältnisse herausbilden können.“ Gemeinsam mit der Reichsgetreidestelle werde der Magistrat alles verfügbare Getreide und Mehl heranschaffen, um einer erneuten Verknappung entgegenzuwirken; gleiches gelte für Kartoffeln und Gefrierfleisch. – Im Kabinett wurde die Ernährungslage erneut in der KabS. vom 1.11.23 (Dok. Nr. 212, P. 4) behandelt.

Extras (Fußzeile):