1.70.1 (str2p): Bayerische Frage.

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Bayerische Frage1.

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Teilweise abgedruckt, in: Vermächtnis I, S. 183 f.

Der Reichskanzler führte aus, daß der Gesandte von Preger in der Konferenz der Ministerpräsidenten erklärt habe, die Bayerische Regierung sei dankbar für jede Möglichkeit der Lösung des Konflikts zwischen Reich und Bayern2. Heute früh sei der Gesandte von Preger bei ihm gewesen und habe ihn gefragt, ob die Reichsregierung nicht die Bayerische Regierung direkt zu Verhandlungen auffordern wolle. Er habe erklärt, daß er dieses namens der Reichsregierung nur tun könne, wenn er wüßte, daß in Bayern der Wunsch zu solchen Verhandlungen bestehe. Eine Absage könne man unter keinen Umständen riskieren. Nun habe Herr von Kahr durch die Presse erklären lassen, er denke nicht daran, mit der Reichsregierung zu verhandeln3. Auf Grund dieser[848] Erklärung habe er bei der Vertretung der Reichsregierung in München Feststellung darüber treffen lassen, wer eigentlich die Bayerische Regierung vertrete.

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S. Dok. Nr. 174. Daß zwar eine Entspannung eingetreten, aber noch kein Grund gegeben sei, die Lage optimistisch zu beurteilen, teilte StS v. Haniel am 25.10.23 mit. „Herr von Knilling, den ich heute – rein informatorisch – besuchte, sah förmlich vergrämt aus und sprach ganz offen aus, wie sehr er unter den Ereignissen leide. Aber er sehe keinerlei Ausweg. Auch die Besprechung der Ministerpräsidenten haben keinerlei tatsächliche Lösungsmöglichkeit gezeigt. Die Entwicklung sei gewissermaßen zwangsläufig. Die hiesige Regierung könnte, selbst wenn sie wollte, mit Rücksicht auf die öffentliche Meinung ihren Standpunkt nicht aufgeben, sondern müsse auf ihren Forderungen bestehen. Andererseits glaube er selbst nicht, daß die Reichsregierung, auch wenn sie Bayern entgegenkommen wolle, die Zustimmung der gesetzgebenden Faktoren zu den bayerischen Wünschen finden werde. Überdies sei zu fürchten, daß andere Länder, obgleich sie nicht Bayerns sachliche und historische Anrechte hätten, ähnliche Ansprüche stellen würden, denen dann wiederum Bayern nicht zustimmen könne. Denn sonst werde man beispielsweise in Sachsen eine rote Armee haben“ (R 43 I /2264 , Bl. 244).

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Hierzu berichtete „Die Zeit“, Nr. 249 vom 27.10.23, unter der Überschrift „Gegensatz zwischen Kahr und Knilling?“, auf die umlaufenden Gerüchte, der Konflikt zwischen dem Reich und Bayern könne durch eine Vermittlung beseitigt werden, seien zahlreiche Anfragen an das Generalstaatskommissariat gerichtet worden. „Herr von Kahr hat, wie die Telegraphen-Union erfährt, diese Fragen dahin beantwortet, daß er jedes Verhandeln in dieser Sache mit der gegenwärtigen Regierung ablehne. Wie die Telegraphen-Union hierzu erfährt, handelt es sich bei dem vorstehenden Schritt des Generalstaatskommissars v. Kahr anscheinend um ein Sondervorgehen Kahrs, da bis zur Stunde tatsächlich zwischen den Berliner amtlichen Stellen und dem Ministerpräsideten v. Knilling durch den Berliner bayerischen Gesandten v. Preger Verhandlungen gepflogen werden. Man führt das Vorgehen Herrn v. Kahrs auf interne Unstimmigkeiten in München zurück.“

Geheimrat Dr. Kempner verlas das Ergebnis der telephonischen Unterredung, die er auftragsgemäß in dieser Frage mit dem Gesandten v. Haniel soeben hatte4.

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Danach gestrichen: „(Siehe Anlage)“. StS v. Haniel hatte nach Kempners Aufzeichnung auf dessen Fragen mitgeteilt: „Er habe heute die gleiche Frage, die der Kanzler soeben durch mich [Kempner] an ihn [Haniel] richten lasse, seinerseits schon Herrn v. Knilling gestellt. Herr v. Knilling habe erwidert, die Bayerische Regierung habe von der Äußerung des Herrn v. Kahr erst nachträglich Kenntnis erhalten. Knilling habe daraufhin Herrn v. Kahr gesagt, die Äußerung könne dahin verstanden werden, als ob Herr v. Kahr mit der Reichsregierung zu verhandeln hätte. Herr v. Kahr habe seinerseits ihm die Äußerung dahin interpretiert, er habe lediglich damit sagen wollen, daß er persönlich ein Gegner von Verhandlungen mit der jetzigen Reichsregierung sei. – Nach einer Zeitungsmeldung, wonach der Herr Reichspräsident einen Brief an den Bayerischen Ministerpräsidenten gerichtet habe, sagte Herr von Knilling, ein solches Schreiben sei nicht eingegangen. Dieses sei der Presse erklärt und hinzugefügt worden, daß bisher von der Bayerischen Regierung keine Verhandlungen angeknüpft worden seien. Als Herr von Haniel darauf erwiderte, ihm sei bekannt geworden, daß Herr v. Preger sich heute früh beim Reichskanzler angemeldet hätte, meinte Herr v. Knilling, ihm sei hierüber nichts bekannt. Herr v. Haniel gewann aus den Äußerungen Herrn v. Knillings den Eindruck, daß Herr v. Preger jedenfalls einen Auftrag zur Einleitung von Verhandlungen nicht gehabt hat.“ Aus einem Telegramm habe v. Knilling mitgeteilt, die Verhandlungen in Speyer seien abgebrochen. Nach General de Metz gehe die Stadt schweren Tagen entgegen. Es hätten sich dort schwerbewaffnete Separatisten gezeigt (R 43 I /2264 , Bl. 240).

Der Reichskanzler fuhr fort: Die Bayerische Regierung müsse dazu gebracht werden, von der Presseerklärung des Herrn v. Kahr abzurücken. Sie müsse eine offizielle Erklärung abgeben, daß sie diese Äußerung Kahrs verurteile. Er halte es, gelinde gesagt, für eine Unverschämtheit, daß v. Kahr eine solche herausfordernde Erklärung in die Öffentlichkeit gebracht habe. Es entstehe nun die Frage, wie man in der bayerischen Frage weiter operieren wolle. Er bat zunächst den Herrn Reichswehrminister, sich hierüber zu äußern.

Vorher machte der Herr Reichswehrminister folgende Mitteilung:

Der Vorstand des Allgemeinen Deutschen Beamtenbundes habe ihm mitgeteilt, daß die Bayerische Regierung die Reichsbeamten ebenfalls auf das Land Bayern verpflichten wolle. Er halte hier eine Warnung an die Beamten des Reichs für erforderlich. Gleichzeitig müsse den Beamten der Schutz der Reichsregierung zugesagt werden. Er halte die ihm zugegangene Information über die bayerischen Absichten für zuverlässig.

Der Reichswehrminister betonte die unmögliche Lage des Reichswehrministeriums gegenüber Bayern. Als Inhaber der vollziehenden Gewalt sei er in die Unmöglichkeit versetzt, sich in Bayern durchzusetzen. Der bayerische Ausnahmezustand bedeute einen Hohn auf das Reich. Eine Fortdauer dieses Zustandes wirke auf die Reichstreue demoralisierend. Vor allem seien für das Heer die schwersten Folgen zu befürchten. Die Offiziere der bayerischen Division, soweit sie nicht mit v. Lossow sympathisierten, erwarteten eine klare Stellung des Reichs. Sie hätten auf die Entscheidung des Reichsrats gehofft und seien nunmehr enttäuscht. Ein großer Teil der Offiziere sei von Bayern beurlaubt[849] worden unter gleichzeitiger Herabsetzung ihres Gehalts auf die Hälfte5. Dies habe die Preußische Gesandtschaft mitgeteilt. Der hiesige bayerische Gesandte habe das in Abrede gestellt. Er könne als Reichswehrminister Geld für Truppen, die nicht mehr gehorchten, nicht zur Verfügung stellen. Der jetzige Zustand könne bestenfalls wenige Tage andauern, dann müsse aber eine rasche einwandfreie Klärung erfolgen. Das Verhältnis der Bayerischen Regierung zu v. Kahr sei das gleiche wie das der Reichsregierung zu v. Kahr. Wie sich allerdings die bayerische Volkspartei stelle, sei fraglich6. Jedenfalls müsse er zunächst eine klare Stellung wegen der Bezüge der Bayerischen Reichswehr haben. Durch Verhandlungen komme man nicht mehr weiter. Sie würden auch das Ansehen des Reichs schädigen. Man müsse an Bayern die klare Frage stellen, ob es noch auf dem Boden der Verfassung stehe und das befehlsmäßige Verhältnis zwischen Reichswehrminister und bayerischer Reichswehr anerkenne. Die scheinbare Energielosigkeit des Reichs schade ungeheuer. Man müsse die Frage klarstellen und sich dabei auf den Beschluß der Ministerpräsidenten in Berlin berufen.

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Der RWeM sei der Meinung, den Soldaten der Reichswehr, die die Verpflichtung auf Bayern nicht eingegangen und deshalb auf Halbsold gesetzt worden seien, müßten von der Reichsvertretung oder der Preußischen Gesandtschaft in München die vollen Bezüge erhalten; so Major von Schleicher telefonisch an RegR Wienstein am 25.10.23. Der RWeM habe auch dem Gesandten v. Preger erklärt, den Soldaten sei der volle Lohn zu zahlen (R 43 I /2264 , Bl. 241).

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Daß der Fall Lossow nicht von der persönlichen, sondern von der prinzipiellen Seite her behandelt werden müsse, erklärte die Bayerische Volksparteikorrespondenz: „Wenn man von Berlin aus eine erhöhte Selbständigkeit der Länder wieder anzubahnen wirklich geneigt sein sollte, so sei es nicht zu verstehen, wie sie jetzt hier die Zentralgewalt in brutalster Weise durchsetzen wollen. Man sei in Berlin psychologisch falsch eingestellt, wenn man von Bayern verlange, daß es in dieser Frage restlos nachgebe“ (Bericht Haniels v. 30.10.23; R 43 I /2264 , Bl. 276).

Er wolle ausdrücklich und ernstlich betonen, daß er nicht in der Lage sei, die weitere Verantwortung zu übernehmen, wenn nicht die Würde des Reichs in der von ihm gewünschten Weise gewahrt würde.

Auch die sächsische Frage sei auf einem toten Punkt angelangt, weil die führenden Personen der sächsischen Regierung sich in offenem Kampf gegen das Reichswehrministerium befänden. Der sächsische Minister Böttcher habe in Leipzig eine Rede gehalten, in der er zum bewaffneten Umsturz aufgefordert habe7.

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Zur Entwicklung der Spannungen mit Sachsen s. Dok. Nr. 186.

Der Reichskanzler unterbrach den Reichswehrminister und bat, sich zunächst auf die bayerische Frage zu beschränken. Ihm wurde zugestimmt.

Der Reichskanzler stellte darauf den Antrag, von der Bayerischen Regierung eine bedingungslose Erklärung zu verlangen, ob sie bereit sei, die verfassungsmäßigen Zustände anzuerkennen und wieder herzustellen. Sonst sei das Reich veranlaßt, Maßnahmen zu treffen, die die Lage verschärfen würden. Eine Veröffentlichung des Schreibens an Bayern halte er nicht für angebracht.

Der Reichsarbeitsminister ist mit dem Vorgehen gegen v. Kahr einverstanden. Im Anschluß an den Beschluß der Ministerpräsidenten glaubt er, daß der Streitfall für [!] den Staatsgerichtshof gehöre. An Bayern müsse man die Frage[850] stellen, ob es sich auf den Verfassungsboden stellen wolle, ob es ferner bereit sei, das Verhältnis zwischen Reich und Ländern in Verhandlungen erneut zu klären. Maßnahmen in finanzieller Beziehung gegen Bayern halte er erst dann für angezeigt, wenn tatsächlich feststehe, daß die Truppen zum Teil auf halbe Ration gesetzt seien. Man bringe durch dieses Verfahren Herrn v. Kahr in Gegensatz zu allen rechtlich denkenden Menschen.

Im Anschluß hieran bat der Reichsarbeitsminister doch dafür Sorge tragen zu wollen, daß die Presse über die Ministerrats- und Kabinettssitzung nicht informiert werde. Der Sozialdemokratische Parlamentsdienst sei leider in der Lage gewesen, sehr genaue Mitteilungen in dieser Beziehung zu machen.

Der Reichsminister des Innern erwiderte, daß weder von ihm noch von seinen Parteifreunden im Kabinett irgend eine Mitteilung an die Presse gegeben worden sei. Es komme oft vor, daß die Journalisten Kombinationen in die Presse brächten, die das eine Mal richtig, das andere Mal falsch seien.

Der Reichsminister der Finanzen war mit dem Vorgehen gegen Kahr einverstanden. Die Kluft zwischen der Bayerischen Regierung und Herrn v. Kahr werde nach seinen Informationen stündlich tiefer.

Der Reichsminister des Innern trat für scharfes Vorgehen gegen Bayern ein. Besondere Rücksicht brauche man nach seiner Ansicht nicht zu nehmen, da Bayern auch keine Rücksicht auf das Reich nehme.

Der Reichskanzler erklärte, daß selbstverständlich die Entlassung Lossows nach wie vor Vorbedingung für Verhandlungen sei.

Der Reichsminister des Innern regte an, vor allem an Bayern das Ersuchen um Aufhebung des Ausnahmezustandes zu richten.

Der Reichskanzler erwiderte, daß dieses vom Reichspräsidenten zu geschehen habe.

Der Reichsminister des Innern führte ferner aus, daß er nicht in der Lage sei, Zuschüsse für die bayerische Landespolizei fernerhin zu gewähren, solange diese Polizei Herrn v. Kahr unterstehe8.

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Zur Sperrung der Polizeimittel durch den RIM s. Dok. Nr. 214.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft trat für schnelles Handeln ein. Es dürfte nicht nur verhandelt werden, sondern es müßte zu Taten geschritten werden. Er sei dem Kabinett beigetreten in der Erwartung, daß man regieren wolle. Gestützt auf die sieben preußischen reichstreuen Divisionen müsse Bayern zum Bewußtsein gebracht werden, daß es nachgeben müsse. Rechtsradikale Elemente seien zur Zeit wieder sehr rührig, und ein schwaches Vorgehen gegen Bayern würde diesen Elementen Oberwasser verleihen.

Der Reichskanzler verwahrte sich gegen den Vorwurf, daß er nur verhandle und die Angelegenheit nicht vorwärts bringe. Er habe gestern unbedingt im Ruhrgebiet sein müssen9 und habe sofort nach Rückkehr die Kabinettssitzung angeordnet. Schneller könne nicht gearbeitet werden.

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S. Dok. Nr. 179.

Der Reichsminister f. Ern. und Landwirtschaft erklärte, es habe ihm ferngelegen, dem Kanzler irgendeinen Vorwurf zu machen. Er stelle nur fest,[851] daß in der Öffentlichkeit die von ihm geschilderte Auffassung bestehe, und darum habe er ein schnelles Handeln befürwortet.

Der Reichswehrminister führte aus, daß der Fall Lossow für ihn erledigt sei; er dürfe in dem Schreiben an Bayern nicht mehr erwähnt werden.

Der Reichsverkehrsminister kam noch einmal auf die Unklarheit bezüglich der Bezüge zurück. Er habe schwere Bedenken, die Bezüge noch zu gewähren.

Der Reichskanzler stellte fest, daß in dem Schreiben an Bayern nicht mit Entziehung der Bezüge gedroht werden solle, sondern es solle nur die Konsequenz aus dem jetzt bestehenden Zustand für die davon betroffenen Reichswehrangehörigen gezogen werden.

Der Reichswirtschaftsminister machte den Vorschlag, eine Anfrage an die Bayerische Regierung zu richten, wann sie zu Verhandlungen bereit sei. Alles andere würde sich dann danach zu richten haben. Soweit er unterrichtet sei, wolle Knilling zu Verhandlungen kommen.

Der Reichsmin. f. Ern. und Landwirtschaft hielt eine schärfere Form für erforderlich. Man müsse 1. fragen, ob Bayern die Verfassung anerkenne, 2. ob es bereit sei, das frühere Verhältnis der Reichswehr wieder herzustellen, 3. wann es verhandeln wolle.

Der Reichskanzler machte bekannt, daß er inzwischen erfahren habe, daß der Bayerische Ministerpräsident von dem Vorgehen von Kahr erst durch seine, des Kanzlers Anfrage, Kenntnis erhalten habe. Wäre ihm diese Absicht von Kahr vorher bekannt gewesen, so hätte er die Veröffentlichung verhindert.

Der Reichsminister der Finanzen glaubte, daß eine Geheimhaltung des Schrittes an Bayern nicht zu empfehlen sei, denn Bayern werde selbstverständlich den Brief veröffentlichen. Es bestehe ferner die Gefahr, daß die Länder sich durch eigenes Geld selbständig machten. Bayern habe eine gewisse Menge des Reichsbankgoldes in Händen10. Was die Bezüge der Reichswehr anlange, so hätte man früher in diesen Fragen Maßnahmen treffen müssen.

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S. Dok. Nr. 96; E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 63.

Der Reichskanzler stellt die Zustimmung des Kabinetts mit dem geplanten Vorgehen gegen Bayern fest; ferner soll in der Presse eine Stellungnahme der Reichsregierung gegen das Vorgehen des Herrn v. Kahr veröffentlicht werden.

Der Reichswehrminister betonte noch, daß nach seiner Auffassung die Geldfrage in das Schreiben hinein müsse; dadurch würde eine Beschleunigung erzielt werden.

Der Reichskanzler erklärte, daß man das in der Form tun könne, daß aus etatrechtlichen Gründen die Reichsregierung beziehungsweise das Reichswehrministerium nicht in der Lage sei, Mittel zur Verfügung zu stellen für Zwecke der bayerischen Reichswehr, solange diese nicht den Befehlen des Reichswehrministeriums unterstellt sei. Dadurch werde man München klar machen, daß die Angelegenheit beschleunigt werden müsse.

Das Kabinett schloß sich dieser Auffassung an11.

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Zum Fortgang s. Dok. Nr. 185; Dok. Nr. 186 in P. 2. – Die reichstreuen Soldaten sollten ihren vollen Sold über die Infanterie-Schule in München erhalten (R 43 I /2264 , Bl. 242). Vgl. auch E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 69

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