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2. Notverordnung betreffend Streiks in lebenswichtigen Betrieben.
Der Reichsminister des Innern berichtete, daß der Entwurf der Verordnung[965] betreffend Streiks in lebenswichtigen Betrieben noch nicht fertiggestellt sei3. Das Reichsjustizministerium habe den Wunsch geäußert, die Vorlage noch genau zu prüfen.
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Vgl. unten Anm 6.
Der Reichswehrminister und Reichsminister Dr. Bracht baten um Beteiligung an der Ausarbeitung des Entwurfs. Der Reichswehrminister betonte die besondere Notwendigkeit einer stärkeren Berücksichtigung der Technischen Nothilfe4.
Der Reichsminister des Innern wies darauf hin, daß dazu Geld erforderlich sei5. Er erklärte im übrigen, daß der Entwurf am Sonnabend, dem 19. November, vormittags 10.30 Uhr im Reichsministerium des Innern beraten werden solle6.
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In diesem Zusammenhang wies der RIM in einem Schreiben an den StSRkei vom 26.11.32 darauf hin, „daß infolge der erheblichen Kürzung der im Etat für die Technische Nothilfe ausgeworfenen Mittel die Zahl der sofort einsatzfähigen Ortsgruppen stark heruntergegangen ist und daß daher in zahlreichen Orten ein sofortiger Einsatz der Technischen Nothilfe nicht gewährleistet erscheint“. Mit gleichem Schreiben lud der RIM die beteiligten Ressorts zu einer Chefbesprechung über Maßnahmen „zur Beseitigung dieses unerwünschten Zustandes“ für den 30. 11. ein, in der nach einem handschrl. Vermerk des MinR Wienstein vom 5.12.32 beschlossen wurde, der Technischen Nothilfe sofort 400 000 RM zur Verfügung zu stellen (R 43 I/721, Bl. 274).
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Aufzeichnungen bezw. Vermerke hierüber nicht bei den Akten der Rkei. Dort lediglich das Einladungsschreiben des RIM an den RJM, den RArbM und den StSRkei (17. 11.) zu einer am 19. 11. (10.30 Uhr) in seinem Ministerium abzuhaltenden „Referentenbesprechung“. Dem Einladungsschreiben ist abschrl. beigefügt ein „mir von dem Herrn Preußischen Minister des Innern [gemeint: RKomPrIMin. Bracht] übersandter Entwurf einer Verordnung über den Arbeitsfrieden in lebenswichtigen Betrieben“ (R 43 I/2701 b, Bl. 297–300). Dieser Entwurf entspricht in seinen wesentlichen Teilen der Kabinettsvorlage des RIM vom 25.11.32 (Dok. Nr. 231). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 232, P. 5.