2.110.3 (wir1p): 3. Übernahme der ehemaligen Kadettenanstalten auf das Reich.

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3. Übernahme der ehemaligen Kadettenanstalten auf das Reich.

Staatssekretär Schulz erklärt auf Befragen des Ministers Brauns betreffend die praktische Gestaltung der geplanten Maßnahme, daß gemäß den von ihm im Reichstagsausschuß und Plenum abgegebenen und dort gebilligten Erklärungen13 der grundsätzlich simultane Charakter der höheren Schulen, als welche auch die zukünftigen Reichsanstalten anzusehen seien, gewahrt werden solle. Indessen sei vorgesehen, daß mit Rücksicht <auf die zu erwartenden katholischen Zöglinge bestimmte Anstalten, denen dann auf Wunsch der Eltern katholische Kinder nach Möglichkeit zuzuweisen seien, unter einen katholischen Direktor gestellt würden. Auch das Lehrerkollegium soll für diese Anstalten entsprechend zusammengesetzt werden. Er denke sich, daß bei etwa 4–5 Reichsanstalten eine, bei 8–10 zwei Anstalten in dieser Art einzurichten sein würden.

13

Siehe Ausführungen des StS Schulz im Reichstag am 30.6.1921 (RT Bd. 350, S. 4223 ).

Reichsminister Dr. Brauns legt Wert auf die protokollarische Festlegung dieser Erklärung, damit dokumentiert werde, daß diese Regelung eine dauernde sein solle.>14

14

Die markierte Stelle ist vom Protokollanten angestrichen und mit der Marginalie versehen: „Fassung von Min. Brauns u. StS Schulz – vereinbart!“.

Ministerialdirektor Fischer äußert Bedenken gegen den Plan, weil durch ihn neue Aufgaben für das Reich geschaffen würden.

Vizekanzler Bauer weist auf den bereits ergangenen Kabinettsbeschluß hin15, wonach das Reichsministerium des Innern mit den Ressorts und den Ländern verhandeln solle, sobald die konfessionellen Bedenken ausgeräumt seien. Er stellt fest, daß der Widerspruch des Zentrums fortgefallen sei, daher die Verhandlungen über die Durchführung des Planes nunmehr beginnen könnten.

15

Siehe Dok. Nr. 86, P. 1.

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