2.19.4 (wir1p): 4. Brotpreiserhöhung.

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4. Brotpreiserhöhung.

Reichsminister Dr. Hermes erbittet einen Beschluß des Kabinetts, den Brotpreis im laufenden Wirtschaftsjahr nicht zu erhöhen.

[43] Durch Abstimmung beschließt das Kabinett eine Erhöhung vom 15. Juli ab vorzunehmen15.

15

Dem Beschluß hatte der Vorschlag des RFM Wirth zugrunde gelegen, der in seinem Schreiben vom 31.5.1921 an den RK Wirth u. a. zur Begründung ausgeführt hatte: „Bei den wiederholten Erörterungen im Reichsministerium in den letzten 1½ Jahren über diese Frage [der Subventionierung von Brotgetreide] ist meinem Verlangen nach einer Erhöhung des Mehl- und Brotpreises immer entgegengehalten worden, daß bei den augenblicklichen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen es nicht verantwortet werden könne, der Bevölkerung eine Erhöhung des Mehl- und Brotpreises zuzumuten. Ich glaube, daß jetzt, sowohl aus politischen wie aus wirtschaftlichen Gründen, der richtige Zeitpunkt dafür ist und muß im Hinblick auf die Lage der Reichsfinanzen darauf bestehen, daß mit dem Abbau der Brotpreisverbilligung bereits am 15. Juni begonnen wird. Es wird einmal außenpolitisch einen günstigen Eindruck machen, wenn die Entente sieht, daß mit dieser sowohl vom finanzpolitischen wie auch vom wirtschaftspolitischen Gesichtspunkt aus verhängnisvollen Verbilligung ein Ende gemacht wird und das jetzige Reichsministerium mit Ersparungsmaßnahmen Ernst macht. Ich weise dabei darauf hin, daß bei allen früheren Verhandlungen mit der Entente über unsere Finanzlage die Gegenseite ein sehr eingehendes Interesse für die Verbilligungsmaßnahmen gezeigt und ihren schnellen Abbau verlangt hat. u. a. haben die gegnerischen Sachverständigen bei der Sachverständigenkonferenz in Brüssel in ihrem Bericht an die alliierten Regierungen über die deutschen Staatsfinanzen und das deutsche Budget ausgeführt: ‚Es sind das Ausgaben, welche die gegenwärtige Finanzlage Deutschlands nicht mehr zuläßt und welche in sehr naher Frist nach und nach aus dem Budget verschwinden müssen. […] Die Furcht vor sozialen Unruhen genügt nicht, um eine den Staatshaushalt derartig belastende Politik zu treiben.‘ Der Abbau der Getreideverbilligung ist aber auch aus innerpolitischen Gründen notwendig. Ich kenne kein Mittel, das mehr geeignet ist als dieses, um der Bevölkerung den Ernst der Lage und die Notwendigkeit zur Tragung neuer Lasten endlich klar zu machen. Auch in wirtschaftlicher Beziehung ist der jetzige Zeitpunkt der richtige. Es hat sich im letzten halben Jahr auf allen Lebensmittelgebieten, in den letzten Tagen auch für Butter, eine starke Preisermäßigung durchgesetzt, durch die die jetzt notwendige Erhöhung des Brotpreises für die einzelnen Haushaltungen mehr als aufgewogen wird. Vom finanzpolitischen Gesichtspunkt aus bedeutet mein Vorschlag eine Ersparnis von rund 4 Mrd. Mark. Aus diesen Gründen halte ich es für notwendig, daß vom 15. 6. ab eine Erhöhung des Mehl- und Brotpreises eintritt, durch die nicht nur die vollen Kosten des inländischen Getreides, sondern auch noch ein Teil der Spanne zwischen Inlands- und Auslandsgetreidepreis gedeckt wird.“ (R 43 I /1259 , Bl. 4 f.). Da der REM gegen den Beschluß protestierte, kam die Angelegenheit am 6.6.21 erneut auf die TO (s. Dok. Nr. 22, P. 6).

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