2.77.3 (wir1p): 3. Entwurf eines Hausgehilfengesetzes.

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3. Entwurf eines Hausgehilfengesetzes.

Das Kabinett stimmt dem Entwurfe zu.3.

3

Der Entwurf (siehe R 43 I /1370 , Bl. 83-104) wurde vom VRWiR stark abgeändert (vgl. dazu Hauschild, Vorläufiger Reichswirtschaftsrat, S. 298) und gelangte offenbar nicht in den Reichstag.

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