1.1.1 (wir2p): Note der Reparationskommission.

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Note der Reparationskommission1.

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Gemeint sind die Noten der Repko vom 21.3.22 (siehe Dok. Nr. 229 Anm. 2).

Reichsminister des Auswärtigen Dr. Rathenau: Zur Frage stehe, ob auf die Note der Reparationskommission eine Antwort erteilt werden solle. Rein nach der Fassung der Note sei dies an sich nicht nötig. Es müsse aber geprüft werden, ob es politisch nötig sei. Diese Frage bejahe er. Der Reichskanzler habe in seiner Rede2 einen Teil der Forderung der Reparationskommission für unannehmbar erklärt und ferner darauf hingewiesen, daß auch die Zahlung von 720 + 1450 Millionen, die wir in unserer Note vom 28. Januar angenommen hätten3, bei der jetzigen Entwicklung der Valuta nicht mehr tragbar sei. Bei dieser Sachlage sei es schon innenpolitisch unumgänglich, die Note der Reparationskommission offiziell zu beantworten. Aber auch außenpolitisch sei es erforderlich. Die allgemeine politische Situation sei zur Zeit die, daß an einer treuga dei gearbeitet werde. Es wäre daher sehr unbequem, wenn es noch vor Genua zu einer Verschärfung der Situation käme. Aus diesem Grunde würde die Reparationskommission jetzt alles tun, um zur Zeit keine unbequeme Antwort von uns zu erhalten. Wenn aber nach Genua die Situation verändert sei und die Reparationskommission wieder zur Macht gekommen sein sollte, so würde sie uns vorwerfen, ihre Note nicht beantwortet zu haben, und uns in Verzug setzen. Deshalb sei es nötig, vor Genua zu antworten und der Reparationskommission dabei alles zu sagen, was wir zu sagen hätten.

2

Regierungserklärung im RT am 28.3.22 (RT Bd. 353, S. 6613  ff.).

3

Der entsprechende Passus der dt. Note vom 28.1.22 hatte gelautet: „Der deutschen Regierung ist bekannt, daß von alliierter Seite in Cannes für Reparationsleistungen Deutschlands für das Jahr 1922 folgende Ziffern in Erwägung gezogen worden sind: 720 Millionen Goldmark an Barzahlungen, bis zu 1450 Millionen Goldmark an Sachleistungen. Die Deutsche Regierung darf nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß die Mittel zur Deckung so bedeutender Leistungen auch nach Durchführung der inneren Finanzreform zum großen Teil nur durch Erhöhung der schwebenden Schuld beschafft werden können, und daß sie mit Rücksicht hierauf bitten muß, die deutschen Barzahlungen nötigenfalls unter Erhöhung der Sachleistungen auf geringere Beträge festzusetzen.“ (RT-Drucks. Nr. 4140 , S. 50, Bd. 372).

Er denke sich die Antwort etwa folgendermaßen: Wir seien nicht in der Lage, alle gestellten Bedingungen zu erfüllen, die zum Teil in ihrer Bedeutung auch unklar seien. Unsere Valuta wäre durch die Haltung der Reparationskommission[660] immer stärker zerrüttet worden4. Dann müßte die Antwort an den Stand des Dollars als Barometer für die Entschädigungsfragen anknüpfen und dabei nachweisen, daß die Reparationskommission von dem von ihr verlangten Steuersystem selbst keinerlei Nutzen haben würde. Auch die Zahlung des Restes von 720 Millionen würde die Mark weiter zerrütten, was gegen das Interesse der Reparationskommission verstoße. Bei dieser Sachlage bliebe nichts übrig, als einen neuen Zahlungsplan aufzustellen. Der Artikel 234 des Versailler Vertrages5 sei von der Reparationskommission zwar zitiert, aber nicht angewandt worden. Hier könne man sich an die Ausführungen des Reichskanzlers in seiner Reichstagsrede halten, in der er die Unlogik nachgewiesen habe, die darin liege, daß bei Nichteinhaltung der Bedingungen der Londoner Zahlungsplan wieder in Kraft treten solle, von dem andererseits die Reparationskommission selbst anerkannt habe, daß er unsere Leistungsfähigkeit überschreite. Daher müßten wir eine Prüfung unserer Leistungsfähigkeit nach Artikel 234 verlangen. Diese Prüfung müsse sich erstrecken auf die Steuerverhältnisse, auf die Hilfsmittel Deutschlands und seine Valuta. Die Besteuerungsfrage biete zur Zeit Anlaß zu einer blinden Kontroverse, sei aber niemals wirklich erforscht worden. Poincaré habe selbst erklärt, das Problem sei schwierig, aber eine wirklich tiefgehende Forschung habe niemals stattgefunden. Diese sei[661] nur möglich, wenn sie im allergrößten Umfange und mit einem wissenschaftlichen Apparat erfolge, über den wir uns mit der Reparationskommission zu verständigen hätten. Die Reparationskommission möge sich hierbei der Hilfsmittel der Wissenschaft bedienen und die ersten Volkswirte der Erde über die Frage hören.

4

In einer Aufzeichnung des RWiMin. vom 24.3.22 über die „Entwicklung der Devisensituation vom Januar 1921 bis heute unter besonderer Berücksichtigung des Einflusses der Entwicklung der Reparationsverpflichtungen“, heißt es zur Wirtschaftslage für das erste Quartal 1922: „Kurz vor Ablauf der Fälligkeit für die Januarrate kam dann die Mitteilung der Reparationskommission, die nach Abbruch der Verhandlungen in Cannes die Regelung der Stundungsfrage wieder in die Hand bekommen hatte, wonach Deutschland alle 10 Tage eine Zahlung von 31 Millionen Goldmark leisten müßte. Trotzdem auch im Monat Januar die Handelsbilanz sich aktiv gestaltete, trat ständig eine Verschlechterung der Valuta ein. Es ist dies hauptsächlich auf die Wirkungen der Dekadenzahlungen zurückzuführen, auf den ungünstigen Einfluß des Eisenbahnerstreiks und zum großen Teil mit auf die zwangsweise Erfassung der Devisen, die in Verbindung mit einem verstärkten Einfuhrbedarf den Devisenmarkt außerordentlich ungünstig beeinflußte. Denn während auf der einen Seite die Zwangslieferung der Devisen den Zufluß zur Reichsbank zwar sicherte, fand auf der anderen Seite der Einfuhrhandel, der nach einigen Monaten der Zurückhaltung nunmehr auf den Markt mußte, außerordentlich wenig Devisenmaterial vor. So kam es, daß durch geringe Anforderungen auf dem Markt innerhalb ganz kurzer Zeit sprungartige Bewegungen des Dollars nach oben einsetzten, die dann auch trotz Interventionen mit Mitteln der Reichsbank nicht mehr ganz abgeglichen werden konnten. Der Dollar stieg im Laufe des Januar bis 228,27 am 27. und stieg im März weiter. Er stand am 2. 3. auf 239,51, am 3.3.251,49, am 7.3.260,79. Verstärkend wirkte hier auch sicher mit, daß die Hoffnungen, die Konferenz von Genua würde eine evtl. Erleichterung bringen, von Tag zu Tag geringer wurden. Die Widerstände Poincarés gegen die Konferenz von Genua, das Ergebnis der Boulogner Zusammenkunft, wonach eine Erörterung der Reparationsfrage auf der Genua-Konferenz für ausgeschlossen erklärt wurde, die Absage Amerikas für die Genua-Konferenz ließen deren Bedeutung immer geringer erscheinen. Nach einer kleinen Abschwächung stand der Dollar dann am 14. 3. bereits auf 274 und überschritt am 20. 3. mit 304, – zum zweiten Male das dritte Hundert. Ganz besonders von Bedeutung bei dieser Dollarbewegung ist gegenüber der Markentwertung im November, daß sie insofern diesmal noch verstärkt wird, als die anderen Währungen ihr Disagio gegenüber dem Dollar stark verloren haben. Die Bekanntgabe der Entscheidung der Reparationskommission vom 21.3.22 brachte trotz formeller Herabsetzung der Goldleistungen infolge ihres Inhalts und infolge der Tatsache, daß immer klarer zum Ausdruck kommt, daß selbst die verringerten Anforderungen den Charakter der Unerfüllbarkeit in sich tragen, ein Steigen des Dollars am 23. auf 327,33 und heute auf 331,84, nachdem zeitweise heute der Dollar bis zu 347 gestiegen war.“ (R 43 I /26 , Bl. 41-49, hier: Bl. 47-49).

5

Siehe Dok. Nr. 229 Anm. 8.

Lehne die Reparationskommission dies ab, dann würde diese Antwort in der ganzen Welt festgenagelt werden. Aber er glaube, daß sie zustimmen werde.

Der Reichskanzler stimmt diesen Gedankengängen vollinhaltlich zu. Die Ressorts müßten diese Skizze einer Antwort noch ergänzen. Es müßte beispielsweise angeführt werden, welchen weiteren Bedarf an Devisen wir über den Bedarf für eigentliche Reparationsleistungen hinaus hätten.

Staatssekretär Dr. Schroeder: Der Reichsfinanzminister Dr. Hermes hege Bedenken dagegen, im jetzigen Augenblick eine Antwort zu geben. Er wolle damit nicht die Auffassung vertreten, daß wir uns zur Zeit tot stellen sollten. Er glaube vielmehr, daß man in Paris und Genua mit den Herren sprechen und den Boden vorbereiten müsse. Gebe man jetzt aber eine Antwort, deren Wirkung nicht voraussehbar sei, so riskiere man eine Gegenantwort, die die Atmosphäre für Genua vergiften könne. Inzwischen könne die Zahlung am 15. April bewirkt werden. Übrigens scheine die Reparationskommission zur Zeit eine Antwort nicht zu erwarten. In der späteren Antwort müsse der Artikel 234 stark betont werden.

Staatssekretär Fischer hält es aus zwei Gründen für nicht zweckmäßig, sofort zu antworten: erstens seien zur Zeit inoffizielle Verhandlungen über die Anleihefrage im Gange, die durch die Antwort zerstört werden könnten; zwei tens sei in den nächsten Tagen die Ankunft Bemelmans wegen der Ratifizierung seines Abkommens zu erwarten. Ihm müßten wir sagen, daß der Vorbehalt der Reparationskommission, der eine evtl. Außerkraftsetzung des Moratoriums vorsehe, es uns unmöglich mache, das Abkommen zur Zeit anzunehmen. Minister Rathenau wolle jetzt schon antworten, weil die Reparationskommission zur Zeit gehandicapt sei. Sein Eindruck dagegen sei der, daß die Reparationskommission in der letzten Zeit völlig abhängig von ihren Regierungsleitern u. sozusagen nur deren Willensorgan gewesen sei. Anders sei insbesondere der Umschwung Bradburys nicht zu erklären. Auch Delacroix habe ihm noch vor wenigen Wochen Vorschläge gemacht, die ganz verschieden von dem Inhalt der Note seien. Auch dessen Haltung sei nur durch einen Umschwung in der Stellungnahme seiner Regierung zu erklären. Seines Erachtens würde also eine Antwort die Situation für Genua nur erschweren. Sollte trotzdem eine Antwort beschlossen werden, so würde er es für falsch halten, darin von einer weiteren Herabsetzung der Goldzahlungen zu sprechen. Dies sei ein gefährlicher Gesichtspunkt, der bei dem jetzigen wilden Schwanken der Devisen auch nicht ausreichend begründet werden könne.

Der Reichskanzler zieht aus den Ausführungen des Staatssekretärs Fischer den umgekehrten Schluß. Denn gerade nach seinen Darlegungen darüber, daß die Reparationskommission zur Zeit nur ein Ausschuß der Staatsleiter sei, könne[662] er sich von Besprechungen mit den Mitgliedern der Reparationskommission zur Zeit nicht viel versprechen.

Im übrigen solle unsere Antwort keine Anklage gegen die Reparationskommission darstellen. Man könne die Anleihefrage auch an den Anfang und damit in den Vordergrund stellen.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns spricht sich für die alsbaldige Erteilung einer Antwort aus. Eine Gegenantwort sei vor Genua nicht mehr zu erwarten.

Er erblicke in unserer Antwort gerade eine Vorbereitung für unsere Verhandlungen in Genua. In der Antwort müsse die Tür für Verhandlungen auch bezüglich der Anleihe offen gelassen werden. Weiter empfehle er auch die sozialen Konsequenzen hineinzuarbeiten, die sich aus den Forderungen der Reparationskommission ergäben.

Staatssekretär Dr. Müller: Er sei ursprünglich der Ansicht gewesen, daß die Note jetzt besser nicht beantwortet würde; aber die Ausführungen des Ministers Rathenau hätten ihn überzeugt, und er trete ihnen bei. Bemelmans werde voraussichtlich schon am Montag zu ihm kommen, irgend eine Antwort werde ihm erteilt werden müssen, am besten also wohl die, es sei nicht möglich, dem Abkommen zuzustimmen, solange das Moratorium nur ein provisorisches sei.

Der Reichskanzler stimmt dem zu.

Reichsminister des Auswärtigen Dr. Rathenau: Staatssekretär Fischer gehe davon aus, daß man durch ruhige, nichtöffentliche Verhandlungen weiter komme. Beschritte man diesen Weg, so würde unzweifelhaft nach 4 Wochen ein unerträglicher Kompromiß in der Frage der Finanzkontrolle geschlossen sein. Die ganze Frage habe durch die Reichstagsverhandlungen einen Ruck bekommen, dessen Stärke Staatssekretär Fischer verkenne. Er wisse genau, daß die jetzt getriebene Politik eine riskierte sei, aber das habe er allen Herren gegenüber vorher deutlich betont. Wir seien zu dieser Politik gezwungen worden und könnten jetzt nur hoffen, daß sie sich tragen ließe. Wenn Genua an dieser Politik nicht scheiterte, so wäre es ein Fehler von uns, aus dem letzten Handeln nicht die Konsequenzen zu ziehen. Zur alten Form könnten wir jetzt nicht mehr zurück.

Der Reichskanzler faßt das Ergebnis der Besprechung dahin zusammen, daß die Antwort auf die Note nach den heute gegebenen Richtpunkten vorbereitet werden solle. Sie sie vom Auswärtigen Amt und vom Reichsfinanzministerium aufzustellen. Diese beiden Ressorts sollten sich einigen, wer die Feder führe6.

6

In einem Vermerk des RFMin. für die Chefbesprechung vom 4.4.22 (siehe Dok. Nr. 240) heißt es: „Auf Grund der Chefbesprechung vom 1. 4. ist in Anlehnung an die Ausführungen des Herrn Außenministers ein Vorentwurf A für die deutsche Antwortnote in der Form einer Disposition von Stichworten aufgestellt worden. Für den Fall, daß es möglich ist, in der Anleihe-Frage bereits einen eingehenden Vorschlag zu machen, und es für angezeigt erachtet wird, auf einen solchen die Note aufzubauen, wird ein Vorentwurf B vorgelegt. Die Dispositionen stellen den ersten Versuch von Lösungen dar, die bei der textlichen Ausgestaltung noch Umänderungen erfahren werden.“ (R 43 I /26 , Bl. 209-233).

In einer Kabinettssitzung am Montag, dem 3. April, nachmittags, müsse die Disposition der Note vorliegen und durchgesprochen werden7.

7

Am 3.4.22 fand keine Kabinettssitzung statt, am 4. 4. eine Chefbesprechung (Dok. Nr. 240) und am 6. 4. eine Kabinettssitzung über die Antwortnote (Dok. Nr. 243, P. 9).

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