1.113.3 (wir2p): 3. Behandlung von Strafanträgen wegen Beleidigung der Reichsregierung oder ihrer Mitglieder.

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3. Behandlung von Strafanträgen wegen Beleidigung der Reichsregierung oder ihrer Mitglieder.

a) Reichsminister Dr. Radbruch trägt vor: zahlreiche Anzeigen wegen Beleidigungen der Reichsregierung seien gegenwärtig eingegangen; er bitte zur Vereinfachung des Geschäftsganges um die Ermächtigung, dieselben im Reichsjustizministerium selbständig erledigen zu dürfen, soweit er die Verfolgung nicht für geboten erachte. Wegen der geschäftlichen Behandlung sei in dieser Hinsicht bereits ein Vorschlag von der Reichskanzlei ihm vorgelegt worden, dem er zustimme. Das Kabinett beschloß dementsprechend folgendes1:

1

Ursprünglich hatte der letzte Satz gelautet: „Er bittet das Kabinett, dieser Vereinbarung zuzustimmen“. Hinter der oben abgedruckten handschriftlichen Verbesserung findet sich in eckigen Klammern der handschriftliche Zusatz: „einrücken aus der Anlage“. Diese hat folgenden Wortlaut: „Im Interesse der Vereinfachung des Geschäftsbetriebs ist das Kabinett damit einverstanden, daß die zahlreichen Anzeigen wegen Beleidigung der Reichsregierung oder ihrer Mitglieder, die bei dem Reichsminister der Justiz eingehen und deren Verfolgung er nicht für geboten erachtet, von dem Reichsminister der Justiz an die Strafvollstreckungsbehörden mit dem Bescheide abgegeben werden, daß er keinen Anlaß gefunden hätte, die Stellung eines Strafantrages herbeizuführen. Diese Bescheide sollen aber bei der Reichskanzlei durchlaufen, damit der Herr Reichskanzler über die Stimmung gewisser Bevölkerungskreise orientiert bleibt.“ (R 43 I /1378 , Bl. 227 und 1227, R 43 I /1227 , Bl. 296).

b) Der Reichsminister der Justiz teilte ferner mit, daß noch zahlreiche Beleidigungen gegen den Minister Dr. Rathenau im Reichsjustizministerium zur Bearbeitung vorlägen. Nach den einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches müsse in diesem Falle der Strafantrag von der vorgesetzten Behörde gestellt werden. Er beantrage, da man eine gewisse vorgesetzte Stellung des Kabinetts gegenüber den einzelnen Ministern annehmen dürfe, daß der Reichskanzler im Namen des Kabinetts diese Strafanträge unterzeichne.

Die Staatssekretäre Zapf und v. Welser erklärten, daß sie die Stellungnahme ihrer Minister in dieser Frage vorbehalten müßten.

[1039] Der Reichskanzler schlug daraufhin vor, die Angelegenheit nochmals auf die Tagesordnung einer Kabinettssitzung zu setzen2.

2

In der Kabinettssitzung vom 1.9.22 P. 6 stimmt das Kabinett dem Vorschlag des RJM zu (Dok. Nr. 365, P. 6).

Das Kabinett stimmte zu.

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