1.153.2 (wir2p): 2. Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden zur Regelung des Luftverkehrs.

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2. Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden zur Regelung des Luftverkehrs.

Das Kabinett stimmte dem Entwurfe zu1.

1

Es handelt sich um ein am 24.7.1922 unterzeichnetes Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden, das „den Zivilluftverkehr zwischen den Vertragsstaaten im Sinne möglichster Förderung des modernsten Verkehrsmittels regeln und dabei die Interessen der öffentlichen Sicherheit, des Privateigentums und der einheimischen Verkehrsunternehmungen wahren“ sollte – wie es in der Begründung zum Gesetzentwurf heißt (Entwurf R 43 I /88 , Bl. 123 f. und 733). Das Gesetz gelangt offenbar nicht in den RT.

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