1.29.1 (wir2p): Beantwortung der Note der Reparationskommission.

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Beantwortung der Note der Reparationskommission.

Vizekanzler Bauer eröffnet die Sitzung und weist kurz auf die Vorbesprechung hin, die bereits heute mittag unter den beteiligten Ressorts über die Antwortnote stattgefunden hat2.

2

Siehe Dok. Nr. 263.

Staatssekretär Fischer berichtet über die Sachlage und über das Zustandekommen seines an die Reichskanzlei und die Delegation gerichteten Telegramms3. Er hält die Beantwortung der Reparationsnote für notwendig, um[765] aus den Schwierigkeiten herauszukommen, in denen sich die Deutsche Regierung jetzt gegenüber der Reparationskommission befindet. Angesichts der sehr heftigen französischen Widerstände sei ein gewisses Kompromiß notwendig, und dieses Kompromiß stelle eben der englische Vorschlag einer Antwortnote dar. Es sei daraufhin ein Antwortentwurf an die Reparationskommission formuliert worden. Diesen Antwortentwurf bringt er zur Verlesung4.

3

In dem in Dok. Nr. 262 Anm. 1 erwähnten Telegramm Fischers aus Paris vom 2.5.22 heißt es u. a.: „Entgegenkommende Äußerungen von Logan und Delacroix in Genua betrafen lediglich Frist vom 30. 4.; Logan hat ersichtlich hier andere Lage vorgefunden, da Reparationskommission in deutscher Note vom 24. 4. [in R 43 I nicht ermittelt] gewollte Festhaltung an intransigentem Standpunkt vom 7. 4. erblickt hat und um so mehr entgegenkommende deutsche Antwort auf ihre konzilianter Absicht verfaßte Note vom 13. 4. vermißt. Nach Bemelmans Mitteilung hat gerade D., der bei Genueser Gesprächen unsere Note vom 24. nicht kannte, ihm telefonisch erklärt, daß auf Note 24. scharfe Antwort gebühre. Besorge daher, daß Bergmanns Mission, wenn lediglich auf Betonung Genueser Gespräche abgestellt, ohne Erfolg. Erbitte daher schnellstens Ermächtigung bei den kommenden Besprechungen zu erklären, ich dürfe offiziell erforderlichenfalls auch schriftlich Note vom 24. 4. dahin erläutern, daß sie nur Anzeige über innere deutsche Geschäftslage enthält und bestimmt war, hiermit die Versäumung der Frist vom 21. 4. zu begründen, ohne sachliche Haltung der deutschen Regierung zu präjudizieren. Falls damit allein, wie ich nach meiner Besprechung annehmen muß, nicht weiter zu kommen ist, werde ich im Einvernehmen mit Bergmann neue Instruktionen erbitten.“ (R 43 I /28 , Bl. 170).

4

Entwurf siehe Dok. Nr. 263 Anm. 2.

Reichsminister Dr. Hermes geht kurz auf das Telegramm der Delegation aus Genua und deren Stellungnahme zum Entwurf ein5. Alsdann wird der in der Anlage beigefügte Antwortentwurf vom 6. Mai eingehend durchgesprochen6. Es werden die verschiedensten Änderungsvorschläge von allen Seiten vorgebracht und soweit wie möglich berücksichtigt. Erhebliche Meinungsverschiedenheiten ergeben sich nur bei der Fassung zu Ziffer 2 letzter Absatz7. Hier wurde von Minister Hermes vorgeschlagen, statt der Worte „rechtzeitige Mitteilung machen“ „ins Benehmen treten“ zu setzen.

5

In R 43 I nicht ermittelt.

6

Der Entwurf (R 43 I /28 , Bl. 252) weicht nur gering von der endgültigen Fassung ab (RT-Drucks. Nr. 4484 , S. 6, Bd. 373).

7

Der umstrittene Satz lautete in der endgültigen Fassung: „Sie [die dt. Reg.] wird deshalb auch für die Dauer der Regelung ihrer Zahlungsverpflichtungen, wie sie die Entscheidung der Kommission vom 21.3.1922 vorsieht, mit der Reparationskommission über die von ihr geplanten gesetzgeberischen Schritte auf dem vorher bezeichneten Gebiete der Finanzgebarung ins Benehmen treten.“ Zum gleichen Satz findet sich noch eine unsignierte Erläuterung in den Akten: „Fassung ‚ins Benehmen treten‘ wurde von Reparationskommissionsmitgliedern bei Erörterung beanstandet und auf ‚Consult‘ bestanden; andererseits im Kabinett innerpolitische Bedenken als zu weitgehend im Hinblick auf neuere deutsche Gesetzessprache. Fischer mit gegenwärtiger Fassung als hinlänglichen Ersatz für ‚Consult‘ einverstanden.“ (R 43 I /28 , Bl. 236, 252, 227).

Vizekanzler Bauer schlägt vor, die ursprüngliche Fassung zu lassen und späterhin mit dem Staatssekretär Bergmann ins Benehmen über eine evtl. Neufassung zu treten. Er macht auf die innerpolitischen Schwierigkeiten aufmerksam, die sich gerade aus einer unglücklichen Fassung dieser Stelle ergeben könnten.

Reichsminister Dr. Hermes schlägt dann ergänzend vor, den letzten Absatz etwa wie folgt zu fassen: „Mitteilung machen und zu etwa gewünschter Aussprache bereit zu sein“.

Vizekanzler Bauer hält es für zweckmäßig, diese letzte Form nach Genua zu übermitteln, um die Stellungnahme der dortigen Delegation zu dieser Form herbeizuführen.

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