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3. [Alliierte Antwortnote über die Arbeiterfragen]
Graf Bernstorff verliest ferner eine Antwortnote Clémenceaus über die Arbeiterfrage. Das Kabinett empfiehlt, die Note zu beantworten und dabei darzulegen, daß der deutsche Entwurf dem der Gegner weit überlegen sei2.
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Die dt. Note vom 10.5.1919 betr. Arbeiterrecht hatte den Entwurf eines Abkommens über ein internationales Arbeiter- und Sozialrecht unterbreitet (Text in: Materialien betr. die Friedensverhandlungen, Teil I: Der Notenkampf um den Frieden in Versailles, Teil I, hrsg. v. AA, Charlottenburg 1919, S. 23 ff. ). In einer all. Antwortnote vom 14.5.1919 wurden die dt. Vorstellungen zurückgewiesen; alles Notwendige in dieser Frage sei in Teil XIII des all. Friedensvertragsentw. enthalten, der unverändert in den VV übernommen wurde (Materialien, a.a.O., S. 36 f.). Am 22.5.1919 überreichte daraufhin die dt. Delegation in Versailles erneut eine Note über die internationale Arbeitergesetzgebung, in der die all. Vorstellungen als ungenügend zurückgewiesen wurden und die Einberufung einer Konferenz aller Arbeiterorganisationen noch während der Friedensverhandlungen gefordert wurde (Materialien, a.a.O., Der Notenkampf um den Frieden in Versailles, Teil II, S. 20). Eine zusammenfassende Darstellung des Notenwechsels betr. die internationale Arbeitergesetzgebung in: Schultheß 1919, II, S. 525 f.