2.142.2 (bau1p): 2. Abschluß eines Tarifvertrags mit den höheren Lohnangestellten der Reichs- und preußischen Behörden.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

Extras:

 

Text

RTF

2. Abschluß eines Tarifvertrags mit den höheren Lohnangestellten der Reichs- und preußischen Behörden6.

6

Der RArbM hatte mit Schreiben vom 31.12.19 an den UStSRkei um eine Kabinettsentscheidung der nachfolgend geregelten Fragen gebeten, die in kommissarischen Beratungen in Verfolg des Kabinettsbeschlusses vom 20.5.19, TOP 6, offen geblieben waren (R 43 I /2049 , Bl. 3–6).

Nach Vortrag des Unterstaatssekretärs Geib und sich anschließender längerer[507] Erörterung erklärt sich das Kabinett damit einverstanden, daß die Verhandlungen wegen Abschluß eines Manteltarifvertrages weiter fortgeführt werden sollten. <Bezüglich der Gehaltsfrage sollte jedoch mit Rücksicht auf die Beamtenbesoldung eine dilatorische Behandlung stattfinden.>7 Ein Vertreter des Preußischen Staatsministeriums erklärte, daß Preußen mit dem vorstehenden Beschluß einverstanden sein würde. Es wurde ferner die Auffassung vertreten, daß mit allen Verbänden verhandelt werden solle, die den Beweis der Zugehörigkeit einer erheblichen Zahl von Mitgliedern, die bei Behörden tätig seien, führen ohne Ansehen ihrer politischen Richtung. Der Reichsarbeitsminister wird das Weitere veranlassen.

7

Auf Antrag des RFM wird der durch < > gekennzeichnete Satz ersetzt durch: „Bei den Verhandlungen soll offen gesagt werden, daß über die Frage der Bezüge erst gesprochen werden kann, wenn der Stand der Besoldungsreform für die Beamten es zuläßt“ (R 43 I /2049 , Bl. 22–24). – Die Angelegenheit wird von den Kabinetten Müller I und Fehrenbach weiterhin dilatorisch behandelt.

Extras (Fußzeile):