2.180.6 (bau1p): 6. Besoldungsordnung, (Fortsetzung).

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6. Besoldungsordnung, (Fortsetzung).

[In Fortsetzung der Beratungen vom 1. 3., TOP 3, wird über Abänderungsanträge zu den Besoldungsgruppen VI–XIII der aufsteigenden, danach über die Einzelgehälter verhandelt.]

Mit den in der heutigen und in den früheren Sitzungen beschlossenen Änderungen wird nunmehr Zustimmung erteilt5.

5

Mit dem Ziel, die parlamentarische Behandlung des GesEntw. noch bis zu dem in Aussicht genommenen Termin, 1.4.20., zum Abschluß zu bringen, übersendet der UStS im RFMin., Moesle, den abgeänderten GesEntw. bereits am 3. 3. dem RR (Druckexemplar in: R 43 I /2576 , Bl. 180–196). Nach Zustimmung durch die NatVers. (NatVers.-Bd. 333, S. 5578 ) wird das BesoldungsGes. am 30.4.20 verkündet. Es tritt rückwirkend vom 1.4.20 an in Kraft. Einzelheiten s. im RGBl. 1920, S. 805 ; zum Gesamtzusammenhang vgl. Arnold Hülden: Entwicklung der Beamtenbesoldung in den letzten 50 Jahren. In: Deutscher Beamtenbund. Ursprung, Weg, Ziel. Hrsg. von der Bundesleitung des DBB. Bad Godesberg [1968], S. III, 59 ff.

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