2.38.9 (bau1p): 10. Veröffentlichung von Urkundenmaterial über feindliche Völkerrechtsverletzungen.

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10. Veröffentlichung von Urkundenmaterial über feindliche Völkerrechtsverletzungen.

Der Kriegsminister gab im Anschluß an Nr. 3 zu b des Protokolls vom 29. Juli 1919 Auskunft über den Stand der Druckarbeiten. Er wies nochmals darauf hin, daß es namentlich mit Rücksicht auf die Gefahr einer Prüfung der Akten seitens der Entente und mit Rücksicht auf die Unmöglichkeit, das Material gegebenenfalls schnell zu verwerten, wenn es nur in einem Exemplar zur Verfügung stehe, erforderlich sei, den Druckauftrag, wenn auch in beschränktem Umfang, zu erteilen.

Der Reichsminister der Finanzen erhob nunmehr grundsätzlich keine Bedenken dagegen, bat jedoch, ihm zunächst einen Voranschlag schicken zu wollen.

Es wurde beschlossen, in beschränktem Umfange das Material drucken zu lassen, und zwar so bald als möglich. Über die Kostenfrage solle eine Verständigung mit dem Reichsfinanzministerium stattfinden10.

10
 

Am 15. 8. teilt Konsul Saunier vom AA in Beantwortung einer DNVP-Anfrage vor der NatVers. mit, daß eine auszugsweise amtliche Darstellung über die Behandlung dt. Kriegsgefangener in Frankreich und England bereits erschienen sei. Die Verwendung des weiteren, druckfertig vorliegenden Materials behalte sich die RReg. vor (NatVers.-Bd. 329, S. 2464 ). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 160, P. 2.

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