2.65.3 (bau1p): 3. Fall des Obersten Reinhard.

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3. Fall des Obersten Reinhard3.

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Zur Vorgeschichte s. Dok. Nr. 63, P. 4.

Der Reichswehrminister erklärte, er werde Strafantrag gegen Oberst Reinhard stellen und sich seine Entschließungen bis zu der Vernehmung der Zeugen vorbehalten.

Minister Müller hält es international kaum für erträglich, einen Kommandeur an seiner Stelle zu belassen, der solche Ausdrücke gegen die Regierung und einzelne Minister gebraucht habe.

Minister Erzberger regt an, dem Oberst Reinhard die Ausstellung einer Erklärung nahezulegen, daß er sich an keinerlei Umtrieben gegen die Regierung beteiligt habe und beteiligen werde; daß er zu seinem Bedauern Ausdrücke, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen seien, gebraucht habe, die die Ehre des Ministeriums und einzelner Minister hätten kränken können; daß ihm aber die Absicht einer Ehrenkränkung fernliege. <Geschehe das, sei die Erklärung zu veröffentlichen mit dem Zusatz, daß in Anbetracht der Verdienste des Obersten Reinhard weitere Maßnahmen nicht erfolgen.>4

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Der letzte Satz tritt auf Antrag des RWeMin. an die Stelle des aus dem protokoll gestrichenen Satzes: „Die endgültige Entscheidung wird vertagt.“ – In einem Interview mit dem „8-Uhr-Abendblatt“ stellt sich RWeM Noske unter Hinweis auf Reinhards Verdienste bei dem Einsatz regierungsfreundlicher Truppen während der Berliner Januarkämpfe 1919 erneut vor den Kommandeur der Reichswehrbrigade 15, den man wegen des Gebrauchs eines „derben Ausdrucks“ nicht gleich als „vogelfrei“ erklären dürfe (Nr. 212 vom 19.9.19; Ausschnitt in: R 43 I /682 , Bl. 169). In der Tagespresse wird am 29. 9. eine inhaltlich mit den Forderungen des RKab. übereinstimmende Erklärung Reinhards vom 19. 9. veröffentlicht (Vossische Zeitung Nr. 495 vom 29.9.19; Ausschnitt in: R 43 I /682 , Bl. 170).

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