2.195 (bru1p): Nr. 195 Aufzeichnung des Ministerialrats Feßler über eine Chefbesprechung wegen der Osthilfe. 11. Dezember 1930

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 15). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II. Band 1 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 195
Aufzeichnung des Ministerialrats Feßler über eine Chefbesprechung wegen der Osthilfe. 11. Dezember 1930

R 43 I /1805 , Bl. 230–235

Unter dem Vorsitz des Reichskanzlers wurden die grundsätzlichen Fragen der Osthilfe mit den Reichsministern Dietrich, Dr. Curtius und Treviranus sowie dem Reichsbankpräsidenten besprochen. Anwesend waren Staatssekretäre Dr. Pünder (zeitweilig), Dr. Schäffer, Ministerialdirektor Dr. Wachsmann, Reichsbankdirektor Nordhoff und Ministerialrat Dr. Feßler (als Protokollführer).

Reichsminister Treviranus führte zunächst aus, daß sich die Rentenbank-Kreditanstalt weigere, den Vertrag wegen der Hergabe von 50 Millionen für die Umschuldung zu unterschreiben1, solange die Aufrechterhaltung von § 3 des Gesetzes über die Rentenbank-Kreditanstalt nicht gesichert sei2.[718] Hierzu bedarf es eines Gesetzes oder einer Notverordnung3. Die Rentenbank-Kreditanstalt würde sich aber vorläufig darüber hinwegsetzen, wenn ihr die feste Zusicherung des Reichskanzlers gegeben würde, daß die Bestimmung sobald wie möglich gesetzlich festgelegt werde4.

1

S. dazu Dok. Nr. 87, Anm. 4 und Dok. Nr. 148, P. 4.

2

Am 3.12.30 hatte der REM der Rkei den Entw. eines 3. Ges. zur Änderung des Ges. über die Errichtung der Dt. Rentenbank-Kreditanstalt übersandt. In dem Entw. sollte die Befugnis der Rentenbank-Kreditanstalt zur Gewährung von landwirtschaftlichem Personalkredit, die nach § 3 Abs. 1 Ziff. 1 des Ges. vom 16.7.25 (RGBl. I, S. 145 ) mit dem 31.12.30 erlosch, bis 1935 verlängert werden. Außerdem gab der Entw. der Anstalt die Möglichkeit, sich nicht nur an der Pr. Zentralgenossenschaftskasse, sondern auch an anderen, den landwirtschaftlichen Kredit pflegenden Anstalten zu beteiligen. Die Beteiligung durfte 8% des Eigenkapitals nicht übersteigen. Als dritte Neuerung ließ der Entw. zu, daß die von der Anstalt ausgegebenen Schuldverschreibungen auf den Inhaber nicht nur wie bisher durch Pfandbriefe und Hypotheken, sondern auch durch Schuldverschreibungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder von Personen des privaten Rechts gedeckt werden konnten (GesEntw. mit Anschreiben und Begründung in R 43 I /670 , Bl. 36–43). Der GesEntw. war als § 13 des GesEntw. über die Dt. Ablösungsbank vom Kabinett bereits am 15.3.30 verabschiedet (Dok. Nr. 34, P. 1) und dem RT zugeleitet worden (RT-Bd. 442 , Drucks. Nr. 2141 ). Da der GesEntw. nicht mehr abschließend beraten worden war, hatten RWiM, RFM und REM den § 13 als eigenen GesEntw. dem Kabinett vorgelegt, das ihn am 9.12.30 annahm (Dok. Nr. 190, P. 4).

3

Das Ges. wurde am 4.3.31 ausgefertigt (RGBl. I, S. 29 ).

4

In einem Schreiben vom 19.12.30 an den RK erklärte die Rentenbank-Kreditanstalt, daß sie einen Vertrag mit der Oststelle über ihre Beteiligung an der Osthilfe nur dann abschließen könne, wenn die RReg. ihr die schriftliche Erklärung gebe, daß die vorgesehene Gesetzesnovelle in kürzester Frist erlassen werde. Der RK gab am 3.1.31 die gewünschte schriftliche Erklärung gegenüber der Anstalt ab (Schreiben der Rentenbank-Kreditanstalt und Abschrift der Erklärung des RK in R 43 I /1805 , Bl. 324–329).

Die Aufrechterhaltung von § 1 und 2 des Gesetzes5 könne in einem Ausschuß des Reichstags beschlossen werden. Es sei bestimmt damit zu rechnen, daß die Verhandlungen, die heute vormittag stattfinden, dieses Ergebnis haben würden6. Andernfalls müsse die Rentenbank-Kreditanstalt die 140 Millionen von der Preußenkasse zurückfordern, die sie ihr geliehen habe. Dann müßte die Preußenkasse zusammenbrechen.

5

Die §§ 1 und 2 des Ges. über die Rentenbank-Kreditanstalt definierten die Aufgaben dieser Anstalt: die Beschaffung und Gewährung von Krediten für die Zwecke der dt. Landwirtschaft. Die Kredite durften nur besonders bezeichneten Instituten und Stellen gewährt werden (RGBl. 1925 I, S. 145 ).

6

Der RT-Ausschuß für Volkswirtschaft beschloß am 13. 12., dem RT die Verlängerung der Geschäftstätigkeit der Rentenbank-Kreditanstalt um zwei Jahre vorzuschlagen (Pressebericht Deutsche Tageszeitung Nr. 587 vom 13.12.30 in R 43 I /670 , Bl. 48).

Die Preußenkasse hätte nunmehr 25 Millionen für die Umschuldung zugesagt.

Der Reichsbankpräsident gab eine ausführliche Schilderung des Zitzewitz-Projektes7. Es will nach der neuesten Abänderung, die in der Denkschrift der Preußenkasse, die am 10. Dezember übersandt wurde, noch nicht berücksichtigt ist, alle Güter des Ostens, deren Verschuldung 120% des Einheitswertes nicht überschritten hat, zu einem Haftungsverbande zusammenschließen. Bis zu einem gewissen Zeitpunkt soll es den Besitzern möglich sein, durch freie Verhandlungen mit ihren Gläubigern eine Herabsetzung der Verschuldungsgrenze auf 120% anzustreben. Fingierte Schulden von Freunden oder Verwandten würden bei Nachprüfung die Ausstoßung aus dem Verbande, Schadensersatzforderung gegen die Beteiligten und Konkurs der Güter zur Folge haben müssen.

7

Das Projekt war von v. Zitzewitz und v. Knebel ausgearbeitet worden (Umdruck in R 43 I /1805 , Bl. 202–228). Die ablehnende Stellungnahme des Präs. der Preußenkasse, Klepper, vom 10.12.30 befindet sich in R 43 I /1805 , Bl. 178–201.

[719] Die Besitzer sollen, wenn sie dem Haftungsverband beitreten, vom Zinsendienst befreit werden. Sie sollen jährlich 5% zur Tilgung ihrer Schuld und 1% Verwaltungskosten leisten.

Gesetzlich müßte festgelegt werden, daß die Ansprüche der Gläubiger sich nicht mehr gegen das Grundstück und seine Eigentümer, sondern gegen den Haftungsverband zu richten hätten. Es wäre also eine Forderungsumwandlung, ähnlich wie bei den Konkursen. Alle Forderungen würden fällig, um in die neue Form übergeleitet zu werden. Soweit die Schuldner leistungsunfähig wären, müßte der Haftungsverband im Umlageverfahren aufkommen. Die Leistungsfähigen müßten also dann die Beträge aufbringen, aber nicht über 20% ihres Einheitswertes hinaus. Was darüber zu zahlen sei, müsse das Reich gewährleisten.

Nach seiner Ansicht sei diese Lösung unmöglich. Die 20% wären rasch erschöpft. Alle Lasten würden schließlich der Reichskasse zufallen. Möglich wäre vielleicht eine Ermäßigung des Prozentsatzes auf 15% und eine Teilung des darüber hinausgehenden Haftungsbetrages zu einem Drittel zu Lasten des Verbandes und zu 2/3 zu Lasten des Reichs. Um einen Plan dieser Art durchzuführen, bedürfe es der Aufbringung neuen Geldes entweder im Wege der Anleihe oder schließlich auf Grund der Industrieobligationen.

Die Schulden wären dann in drei Teile zu teilen:

in Buchforderungen gegen den Haftungsverband,

in Ablösungsbriefe und

in Ablösungsscheine.

Die privilegierten Ablösungsscheine wären ähnlich den jetzt im Umlauf befindlichen Ablösungsscheine.

Die Ablösungsscheine neuer Art dürften nur eine verhältnismäßig geringe Summe betragen. Sie müßten in Verzinsung und rascher Zurückzahlung, gegebenenfalls auch durch Auslosungsmöglichkeiten bevorzugt sein. Sie kämen, da nur wenig bares Geld verfügbar wäre, auch für die Zahlung von Schulden an Handwerker und ähnliche Gläubiger in Frage.

Die Ablösungsbriefe würden das größte Kontingent der Verschuldung ausmachen. Sie wären mit etwa 3–5% zu verzinsen und in 17–20 Jahren zu tilgen. Die Reichsbank könne nur eingeschaltet werden, wenn eine wechselmäßige Verpflichtung dabei konstruiert würde. Die Aufbringung des Geldes wäre nicht möglich, ohne andere Anleiheinteressenten zu beeinträchtigen. Vorgeschlagen sei, die Rentenbankgrundschuldzinsen wieder bei allen Grundstücken in Hebung zu setzen.

Bei der Aktion müsse streng geschieden werden zwischen dem Großgrundbesitz und den bäuerlichen Betrieben, um zu vermeiden, daß die Sanierung des Großgrundbesitzes auf Kosten der mittleren und kleineren Unternehmer behauptet würde.

Würden sich die Gläubiger an der Aktion beteiligen, so würde das Risiko verringert. Es würde aber dann bei jedem einzelnen Grundstück Widerspruch dagegen erfolgen können, daß es in den Haftungsverband aufgenommen wird. Dies würde zur individuellen Prüfung der Anträge führen. Während jetzt der[720] Regierung und der Öffentlichkeit stets nur die ungünstigeren Betriebe vor Augen geführt würden, würde bei Durchführung des Planes nur die günstige Seite der Betriebe in den Vordergrund gekehrt werden, um zu beweisen, daß den Gläubigern Unrecht geschehe. Schaden würde den gesunden Betrieben dadurch entstehen, daß sie Rentenbankgrundschuldzinsen wieder zahlen müßten, und daß die Kassen, die durch Hereinnahme der Scheine illiquid würden, gegen die gesunden Betriebe vorgehen würden, um ihre Forderungen beizutreiben.

Günstig würde wirken, daß der Markt von dem ungeheuren Druck des Angebots von landwirtschaftlichen Erzeugnissen Erleichterungen erführe.

Die außerordentlich tiefgreifende Maßnahme, die ohne Vorbild in der Wirtschaftsgeschichte sein dürfte, könne nur erwogen werden, wenn über die tatsächlichen Voraussetzungen ausreichende Klarheit bestände. Dies wäre insbesondere in zwei Richtungen notwendig:

1. Es müßte festgestellt werden, daß sich die Lage der Mehrheit der Betriebe mindestens nicht verschlechtere und daß sich eine beachtliche Zahl in ihrer Lage verbessere. Auch müsse sich ergeben, daß die Kredite im Osten so stark gefährdet seien, daß den Gläubigern durch den Eingriff kein Schaden entstände, weil sie andernfalls mit noch stärkeren Verlusten zu rechnen hätten.

2. Auch müsse feststehen, ob es möglich sei, die Ostbetriebe, wie vorgeschlagen, schematisch zu beurteilen, ob insbesondere die Verschuldungsgrenze von 120% bei einer Fehlergrenze von 15–20% ausreiche.

Statistisch könnten Feststellungen dieser Art nicht getroffen werden; sie kämen zu spät. Es müßte versucht werden, das Material im Wege persönlicher Orientierung so gut wie möglich zu beschaffen.

Bei der Prüfung des Projektes hätten sich zwei materielle Probleme ergeben: einmal die Frage der Verwertung minderwertiger Böden. Von rund 11 Millionen ha Gesamtfläche seien etwa 500 000, also 5–6% Böden 7. und 8. Klasse mit Rücksicht auf ihre Trockenheit. Nach Ansicht von Professor Warmbold könnten sie nicht mehr als Ackerland verwendet werden8. Es sei nur möglich, sie aufzuforsten oder in Schafweide umzuwandeln. Die Konkurrenz mit dem im Getreidebau rasch fortschreitenden Ausland sei auf diesen Böden aussichtslos, trotz des hohen Zollschutzes. Ob dieser übrigens auf die Dauer aufrechterhalten werden könnte, sei mindestens zweifelhaft.

8

Zu den agrarpolitischen Vorschlägen Warmbolds s. Dok. Nr. 225.

Der Grenzwert sei im Osten zu tief gelegt. Die Gesamtwirtschaft müsse von diesen minderwertigen Böden freigestellt werden, so daß sie wieder aktionsfähig würden. Wenn bei einem Gut von 1000 ha 600 ha guter und 400 ha schlechter Boden wären, so würde die Rentabilität durch das minderwertige Land ausgeschlossen. Professor Warmbold schlage vor, diese minderwertigen Grundstücksteile im Wege der Gesetzgebung von der Haftung für Realkredite zu befreien und diese Haftung auf größere Verbände zu übertragen. Der schlechte Boden müsse steuerfrei gestellt werden.

Die natürliche Entwicklung in dieser Richtung gehe langsam. Die Reichsregierung müsse eingreifen. Die Besitzer müßten gezwungen werden, den Anbau[721] zu unterlassen. Aufforstung sei bei größeren Komplexen möglich. Allerdings bedürfe sie erheblicher Geldaufwendungen und dauernder Verwaltung. Bei kleineren lohne sie nicht. Sie könnten nur zur Schafweide verwendet werden.

Das zweite Problem sei die Siedlung. Teilweise seien Siedlungen auf schlechten Böden angelegt. Es werde nicht zu umgehen sein, in diesem Falle Umsiedlungen vorzunehmen.

Hierzu wies der Reichskanzler darauf hin, daß Friedrich der Große bei seinen Siedlungen stets darauf Bedacht genommen habe, daß die Flächen der einzelnen Siedlungen bei geringen Böden ausreichend groß waren, und daß den Gemeinden Forsten geschenkt wurden, damit die Dorfbewohner im Winter Arbeit und Verdienst hätten. Die Forsten seien in den 40er Jahren und bei der zweiten Agrarkrise dann zum großen Teil vom Großgrundbesitz aufgekauft worden.

Der Reichsbankpräsident wies dann in diesem Zusammenhang darauf hin, daß für die Siedlung der Übergang zum Holzbau bedeutsam sei. Er würde auch dazu beitragen, den Holzverbrauch im Inland zu vermehren. Die fortschreitende Elektrifizierung vermindere die Feuersgefahr.

Bei der Siedlung zeige sich der große Nachteil des Nebeneinander der Reichsgewalt und der preußischen Staatsgewalt. Das Ostproblem laufe Gefahr, daran zu scheitern. Die Gesichtspunkte, die Preußen und insbesondere der Präsident der Preußenkasse bei der Ostpolitik zur Geltung brächten, ständen im Widerspruch zu den Anschauungen und Absichten der anderen Seite. Eine Überbrückung scheine nicht möglich9.

9

Klepper hatte in seiner Stellungnahme zu dem Zitzewitz-Projekt u. a. ausgeführt, daß die gegenwärtige Krise, die durch die traditionelle Überschätzung der landwirtschaftlichen Bodenwerte und die Intensivierungspropaganda der Jahre 1924–1926 zu einer kapitalmäßigen Überlastung der ostdt. Landwirtschaft geführt habe, die Funktion habe, die Überkapitalisierung des einzelnen Betriebs zu korrigieren, und die Bodenwerte den tatsächlichen Ertragsmöglichkeiten anzunähern. Die Aufgabe des Staates könne nur darin bestehen, die krisenmäßige Zuspitzung dieses Entwicklungsprozesses zu mildern, nicht aber darin, die finanziellen Folgen dieses Entwicklungsprozesses ganz auf sich zu nehmen. Das Projekt würde den bisherigen Gläubigern ein Kreditvolumen von 1,5 Mrd. RM entziehen. Damit würde den bisherigen Trägern des landwirtschaftlichen Personalkredits, den Sparkassen, Genossenschaften und Privatfirmen, die Grundlage der bisherigen wirtschaftlichen Tätigkeit entzogen, ohne daß ein für die ostdt. Landwirtschaft unentbehrlicher Ersatz geschaffen würde. Schließlich würde das Projekt geeignet sein, den völligen Zusammenbruch der gesamten ostdt. Landwirtschaft wirklich herbeizuführen. Kein Gläubiger würde weiterhin Erntekredite zur Verfügung stellen, da er befürchten müsse, durch einen staatlichen Zwangsakt die eigene Liquidität einzubüßen (R 43 I /1805 , Bl. 195–196).

Präsident Klepper habe sehr starke Bedenken auch gegen das Zitzewitz-Projekt. Auch er halte materielle Feststellungen für dringend geboten. Grundsätzlich scheine ihm die restlose Versiedelung des Ostens als Heilmittel gegen die Wirtschaftsnot. Dagegen verträten Sachverständige und Agrarier gegenteilige Auffassungen.

Professor Warmbold halte die Steigerung der Ernährung aus eigener Scholle für notwendig, insbesondere Steigerung der Milch- und Veredelungswirtschaft. Die mangelhafte Ernährung der Milchkühe sei Schuld daran, daß der Milchertrag in Deutschland geringer sei als in anderen Ländern. Die Zahl[722] der Milchkühe sei größer als notwendig. Sie müßten nicht mit Getreide, sondern mit Ölkuchen ernährt werden. Allgemein halte der Bauer zu viel Vieh. Dieser Zustand sei nur langsam zu überwinden. Übertreibung der Siedlung würde die Viehhaltung steigern, statt daß sie verringert würde. Im übrigen würden auch die sehr erheblichen Mittel nicht zu beschaffen sein, die für eine Ausdehnung der Siedlungstätigkeit in dem gedachten Maße erforderlich wären. Das Ostproblem könne nicht einseitig behandelt werden.

Der Reichskanzler dankte dem Reichsbankpräsidenten für seine Darlegungen. Er hielt die Auffassung des Präsidenten Klepper für nicht unbedingt feststehend und für nicht in vollem Umfange durchführbar. Die Absatzverhältnisse, der Mangel an Interessenten für Siedlungen in einsamen Gegenden sprächen bereits dagegen.

Die Lage der Landwirtschaft stelle sich nach den Berichten der großen Organisationen anders dar als nach den Wahrnehmungen der Landräte und anderer örtlicher Kenner. Beispielsweise nähmen in der Grafschaft Glatz mit seiner kleinbäuerlichen Bevölkerung die Sparkassenbestände zu, in der Eifel würden Kredite der Genossenschaft zurückgezahlt in einem Maße, wie es noch vor kurzem nicht für möglich gehalten wurde. Auch die Rückzahlung der Düngemittel-Kredite aus dem Osten sei auffallend günstig10.

10

Auch Klepper hatte darauf hingewiesen, daß das Zitzewitz-Projekt nur die Verschuldungsprobleme des landwirtschaftlichen Großbetriebes und nicht die anders gelagerten Probleme des bäuerlichen Betriebes berücksichtige (R 43 I /1805 , Bl. 179).

Von größter Bedeutung sei die Persönlichkeit des Wirtschaftsführenden für den einzelnen Betrieb. Der schlesische Großgrundbesitz leide sehr darunter, daß frühere Kameraden der Besitzer Verwaltungen übernommen hätten, denen sie nicht gewachsen waren. Im allgemeinen sei aber die Lage der Landwirtschaft bei weitem nicht so schlimm, wie sie in der Öffentlichkeit dargestellt werde. Die Hoffnung auf die Osthilfe habe die eigene Initiative gerade in den Kreisen beeinträchtigt, die an sich wirtschaftlich wesentlich besser ständen als andere. Die Folge sei starke Radikalisierung.

Die schlechtesten Böden könnten nicht in der bisherigen Form weiterbearbeitet werden. Die Güter müßten von ihnen befreit werden. Die ganze Ostfrage sei von diesem Gesichtspunkt aus aufzurollen. Aufforstung sei zwar teuer, müsse aber erfolgen. Die Kiefer soll zur Herstellung von Zellstoff verwendet werden. Der Farbenkonzern mache erfolgversprechende Versuche in dieser Richtung.

Das Preuß. Landwirtschaftsministerium trete stark für die Aufforstung ein. Der Wald dürfe aber nicht lediglich im Staatsbesitz sein, weil bei Unruhen die Gefahr von Verlusten entstände. Universitäten, Gemeinden und andere öffentliche Körperschaften müßten mit dem Forstbesitz bedacht werden.

Reichsminister Treviranus führte aus: der erste Vorschlag Zitzewitz habe vor allem den Zweck verfolgt, den Dualismus zwischen Reich und Preußen auszuschalten. Die Unterlagen der Preußenkasse und der Rentenbank-Kreditanstalt reichten nicht aus zur Beurteilung der Notwendigkeiten. Schematische Darstellungen seien nicht möglich.

[723] Die Landstellen erwarteten etwa 43 000 Anträge. Von ihnen seien nur 697 gestellt von Gütern mit mehr als 2000 Morgen Flächeninhalt und etwa 3000 mit mehr als 100 ha. Die Gefahr eines Zusammenbruchs im Osten sei mit Ausnahme weniger Kreise nicht so groß, weil die Gläubiger sich zurückhalten im Vorgehen gegen die Schuldner.

Eine große Zahl von Betrieben könnte dadurch gerettet werden, daß ihnen die minderwertigen Böden mit 10 M für den Morgen abgekauft würden. Preußen müsse außer den 1½ Millionen, die ihm dafür zur Verfügung ständen, seinen großen unbelasteten Besitz als Unterlage für die Aufnahme von Darlehen heranziehen. Die Kosten der Aufforstung seien verschieden, je nachdem es sich um Gebirge oder um ebene Flächen handele, bei denen die Aussaat maschinell vorgenommen werden könnte. Verteuert würde die Aufforstung durch die Graswütigkeit im Osten.

Die schematische Siedlung sei auf Einflüsse des Reichsarbeitsministeriums zurückzuführen. Das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft müsse zuständig sein.

Die Akkordverhandlungen hätten zufriedenstellende Ergebnisse, weil auch in den Krisenzonen mehr liquide Betriebe vorhanden seien, als angenommen würde. Die Gläubiger könnten bei den liquiden Betrieben auf Deckung ihrer Forderungen mit 100% rechnen und wären dadurch in der Lage, bei anderen Nachlaß zu gewähren11.

11

Bei den Akkordverhandlungen ging es offenbar um den Versuch, die Gläubiger von illiquiden Schuldnern durch Ablösungsscheine teilweise zu befriedigen.

Nicht der Verschuldungsgrad sei maßgebend für die Sanierungsfähigkeit eines Betriebes, sondern seine innere Wirtschaftskraft. Manche Betriebe litten an Kapitalübersetzung infolge von übermäßigen Investitionen. Die Entschuldung müsse dann mit Schaden durchgeführt werden.

Er beabsichtige, die Oberpräsidenten, die Landeskulturamtspräsidenten, die Kommissare der Osthilfe und andere Kenner des Ostens alsbald zu einer Sitzung zusammenzuberufen, in der über die tatsächliche Lage des Ostens eingehende Feststellungen getroffen werden sollten12. Die Kommissare müßten dabei typische Fälle der Umschuldung zur Sprache bringen.

12

Der PrMinPräs. wandte sich im Einvernehmen mit dem RbkPräs. gegen die Einbeziehung der Oberpräss. in die Beratungen, weil nach seiner Erfahrung nichts einen ungünstigeren Eindruck draußen in der Verwaltung mache, als wenn diese das Gefühl der Unsicherheit bei der Zentrale aus einer solchen Besprechung mit nach Hause nehme (Vermerk Pünders vom 12.12.30, R 43 I /1805 , Bl. 266). Die Sitzung der Oststelle fand am 16. 12. ohne die Oberpräss. statt (Vermerk Feßlers vom 18.12.30, R 43 I /1805 , Bl. 242–243).

Bei der Oststelle werde er bald die Ablösung von drei landwirtschaftlichen Sachverständigen beantragen müssen, weil diese sich mit den Landräten in bedenklicher Form überworfen hätten, und weil sie auch im übrigen ihren Aufgaben nicht gewachsen seien13.

13

Bei der Errichtung der Oststelle waren der Ökonomierat Franz Schiftan (DVP), der Güterdirektor Lüttringhaus und der Rittergutsbesitzer Bronsart v. Schellendorf zu landwirtschaftlichen Sachverständigen ernannt worden (Aufzeichnung über eine Besprechung betr. die Osthilfe vom 19.9.30, R 43 I /1804 , Bl. 267–269). Schiftan war auf Empfehlung des DVP-Vorsitzenden Scholz ernannt worden (Schreiben von Scholz an den RK vom 19.8.30, R 43 I /1822 , Bl. 137). Über die Tätigkeit der Sachverständigen ließ sich nichts ermitteln. In den Akten befindet sich lediglich die Abschrift eines Schreibens Schiftans an Seeckt vom 28.10.30, in dem Schiftan die Oststelle als „politisches Konventikel“ sowie „die sozialisierende Tendenz Preußens“ hart kritisierte (R 43 I /1822 , Bl. 276–279). In einem Schreiben an RK v. Papen vom 29.9.32 beklagte sich Schiftan, daß er durch den „Einfluß der sozialisierenden damaligen preußischen Regierung“ kaltgestellt worden sei, und bat um eine Verwendung in der Oststelle (R 43 I /1824 , Bl. 210–212).

[724] Der Reichskanzler schlug vor, daß er mit dem Reichsminister der Finanzen, dem Reichsbankpräsidenten und Minister Treviranus den Osten bereisen wolle, um persönlich Eindrücke zu sammeln. Die Reise soll im Januar stattfinden14.

14

Die Ostreise des RK fand vom 4.–11.1.31 statt: vgl. Brüning, Memoiren, S. 141–149.

Der Reichsbankpräsident erklärte sich bereit, an ihr teilzunehmen. Er wird an Präsident von Flemming im Sinne der Reichsregierung schreiben15.

15

Der RbkPräs. nahm am 13.12.30 in einem Schreiben an den Präs. der Landwirtschaftskammer Pommern, v. Flemming, zu dem Zitzewitz-Projekt Stellung, das ihm Flemming – als Mitglied des Rbk-Generalrats – übermittelt hatte. Luther betonte, daß der Plan auf grundsätzliche Zweifel gestoßen sei. Vor allem habe die Rbk den Plan daraufhin zu prüfen, ob auch keine inflationistische Gefahr bestehe. Er habe sich mit dem Vorschlag unter dem Gesichtspunkt befaßt, ob sich nicht aus dem Zitzewitz’schen Grundgedanken eine so wirkungsvolle Selbsthilfe entwickeln ließe, daß zwar alles nur Mögliche im Dienste des Ostens durchgeführt, daß aber andererseits die Inanspruchnahme von Reichsmitteln tunlichst gering gehalten werde. Der Plan bedürfe deshalb einer erneuten eiligen und eindringenden Erörterung (Schreiben des RbkPräs. an den RK mit Durchschlag des Briefes an Flemming vom 13.12.30, R 43 I /1805 , Bl. 236–240).

Extras (Fußzeile):