2.161.3 (cun1p): 3) Bildung einer Reserve von Schmalz und Speck.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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3) Bildung einer Reserve von Schmalz und Speck.

Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Luther: Es sei nicht unmöglich, daß der geplanten Ausfuhr von 10 000 t Zucker Schwierigkeiten durch die Feindmächte bereitet würde, da die Reparationskommission für Frankreich und Italien je 25 000 t Zucker für 1923 verlangt habe4.

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Mit Schreiben vom 9.5.23 hatte Luther angeregt, 10 000 t Zucker auszuführen, um dagegen 5 000 t Schmalz einführen zu können. Der Erlös dieser Schmalzreserve sollte dann eine Fortführung der Milchverbilligungsmaßnahmen über den 31. 5. hinaus sichern. Die Mundzuckerversorgung der Bevölkerung würde durch die geplante Ausfuhr nicht gefährdet, sie könne bis zum 15.10.23 als gesichert gelten. Zur Haltung der Repko verwies Luther auf die Mitteilung StS Fischers vom 20.1.23 anläßlich der damals geplanten Ausfuhr von Zucker gegen Chilesalpeter (s. Anm. 2 zu Dok. Nr. 33). Die Entscheidung sollte nach Auffassung Luthers nur davon abhängig gemacht werden, „ob die wirtschaftliche Lage die Vornahme des Austauschgeschäftes erheische.“ (R 43 I /1262 , Bl. 143-145, hier: Bl. 144). Das Referentengutachten der Rkei vom 12. 5. trat dem Standpunkt des REM bei (R 43 I /1262 , Bl. 146).

Reichsminister des Auswärtigen Dr. v. Rosenberg: Eine Rücksichtnahme auf Frankreich falle unter allen Umständen fort.

Reichsminister für Wiederaufbau Albert: Er sei derselben Ansicht. Bei Italien müsse man durch Verhandlungen Entgegenkommen zu erreichen suchen. Es wird grundsätzliche Zustimmung zu der Vorlage beschlossen. <Die Reichsminister[482] für Wiederaufbau und für Ernährung und Landwirtschaft und der Reichswirtschaftsminister werden über die Einzelheiten weiter verhandeln>5

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Dieser Satz ist von MinR Kempner handschriftlich hinzugefügt worden.

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