2.209.1 (cun1p): [Indexlöhne]

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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[Indexlöhne]

Es wurde eingehend die Frage der Indexlöhne besprochen2 und die Stellungnahme zu dem Antrag Müller-Franken u. Gen. Nr. 6068 der Reichstagsdrucksachen3. Man kam zu dem Ergebnis, daß eine Bindung der Regierung auf die Indexlöhne zur Zeit nicht abgegeben werden könne, daß man aber mit den Intentionen des Antrages über eine schnellere Anpassung der Löhne an die Geldentwertung einverstanden sei und über die Wege sich noch beraten müsse. Es wurde beschlossen, daß der Reichsminister der Finanzen und der Reichsarbeitsminister[626] zu den ihr Ressort betreffenden Fragen eine formulierte Erklärung ausarbeiten und diese dem Kabinett am nächsten Vormittag zur Genehmigung unterbreiten sollen4.

2

S. dazu Dok. Nr. 204, P. 2. Am 4. 7. vermerkte Kempner, daß die bisherigen Verhandlungen mit den Tarifpartnern keine Einigung über die Einführung wertbeständiger Löhne erbracht hätten; am 5. 7. scheiterten auch die Verhandlungen in der sog. Kleinen Kommission (R 43 I /1152 , Bl. 286).

3

Der SPD-Antrag vom 5. 7. ersucht die RReg., „eine VO zur Erhaltung der Wertbeständigkeit für die Gehalts- und Lohnbezüge aller Arbeiter, Angestellten und Beamten in Reich, Ländern und Gemeinden zu erlassen.“ Zu den Grundlöhnen soll ein Zuschlag treten, der wöchentlich aufgrund des amtlichen Lebenshaltungsindexes ermittelt wird. In ähnlicher Weise sollen die Sozialrenten wertbeständig gestaltet werden, Reichsaufträge sollen nur an solche Firmen gegeben werden, die wertbeständige Entlohnung eingeführt haben (RT-Drucks. Nr. 6068, Bd. 378 ).

4

S. Dok. Nr. 211, P. 1.

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