2.214.2 (cun1p): 2) Lieferung von Verpflegungsmitteln für die Besatzungstruppen und Bautätigkeit der Reichsvermögensverwaltung.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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2) Lieferung von Verpflegungsmitteln für die Besatzungstruppen und Bautätigkeit der Reichsvermögensverwaltung.

Der Herr Staatssekretär im Reichsministerium des Innern trägt den Inhalt der Vorlage vor. Er beantragt:

a)

bezgl. der Verpflegungsmittel: Weiterlieferung derselben an die Besatzungsbehörden im früheren Umfange,

b)

bezgl. der Bauten: Fertigstellung der bereits begonnenen oder bereits zugesicherten Bauten1.

1

Nachdem das Kabinett am 7. 5. die Entscheidung vertagt hatte (s. Dok. Nr. 152, P. 2), legte der RIM in einem fünfseitigen Schreiben vom 8. 6. seine schweren Bedenken gegen die Einstellung der Lieferungen und der Bautätigkeit dar; er befürchtete in beiden Fällen scharfe Requisitionsmaßnahmen der frz. Besatzung. In einem Begleitschreiben wies Oeser außerdem darauf hin, daß sowohl der PrIM als auch Vertreter der betroffenen Länderregierungen sich entschieden für eine Fortsetzung der Verpflegungslieferungen ausgesprochen hätten (R 43 I /188 , Bl. 375, 376-378). StS Brugger hatte dem RK über die Stellungnahme der beteiligten Länder auch bereits entsprechend am 20. 5. berichtet (Dok. Nr. 163). Wever vermerkte zur Vorlage am 18. 6.: „M. E. wird die Einstellung nicht möglich sein.“ Und Hamm vermerkte am 20. 6. u. a.: „Ist nicht der Ausweg möglich, daß das Reich den Gemeinden Geldmittel überweist, nicht aber selbst mit den Franzosen in Beziehung tritt?“ (R 43 I /188 , Bl. 379, 380).

[635] Nach kurzer Aussprache stimmt das Kabinett den Anträgen des Herrn Reichsministers des Innern mit folgender Maßgabe zu:

a)

Bezüglich der Weiterlieferung von Lebensmitteln: Der Frage der Belieferung der Besatzungstruppen mit Zucker solle besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Da die Franzosen in letzter Zeit zahlreiche Zuckerfabriken beschlagnahmt hätten, so solle, falls eine Anforderung auf Belieferung mit Zucker ergehe, darauf hingewiesen werden, daß die Franzosen ja gerade die Vorräte, die für sie bereitgestellt worden seien, im besetzten Gebiet vorweg beschlagnahmt hätten.

b)

Bezüglich der Bauten: Grundsätzlich sollten alle Bauten abgelehnt werden, die über das Rheinlandabkommen hinausgingen.

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