2.85.1 (cun1p): 1) Entwurf eines Gesetzes über ein vorläufiges Handelsübereinkommen zwischen der deutschen und der kgl. spanischen Regierung.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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1) Entwurf eines Gesetzes über ein vorläufiges Handelsübereinkommen zwischen der deutschen und der kgl. spanischen Regierung.

Das Kabinett stimmte dem Entwurfe zu1.

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Nachdem die Spanische Reg. das bisherige Handelsabkommen mit Deutschland zum 20.12.22 gekündigt und Valutazuschläge auf die dt. Einfuhr erhoben hatte, verlängert dieses vorläufige Übereinkommen für die Dauer der Verhandlungen den bestehenden tatsächlichen Zustand in den Handelsbeziehungen in Form wechselseitiger Noten vom 15.1.23. Die Dt. Reg. macht darin außerdem noch einige Zugeständnisse für die Einfuhr von Bananen, Wein und Kork (R 43 I /147 , Bl. 10-12). Der RT stimmt trotz seiner Bedenken dem Abkommen am 16. 4. zu (RT-Bd. 359, S. 10535  f.), so daß es am 21.4.23 verkündet wird (RGBl. II, S. 219  ff.). In der Folgezeit wird das Abkommen mehrmals verlängert.

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