2.195 (cun1p): Nr. 195 Aufzeichnung des Staatssekretärs v. Maltzan über die Kabinettssitzung vom 18. Juni 1923

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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Nr. 195
Aufzeichnung des Staatssekretärs v. Maltzan über die Kabinettssitzung vom 18. Juni 19231

1

Die Aufzeichnung v. Maltzans stammt ebenfalls vom 18. 6. und wurde vom RAM am 19. 6. abgezeichnet. Sie wurde innerhalb des AA außerdem Gaus, v. Schubert, Köpke und der Abt. W Ruhr zur Kenntnis gegeben. In den Akten der Rkei fehlt ein Protokoll der betr. Sitzung. In R 43 I /1347 , Bl. 50 findet sich lediglich die Bleistiftnotiz: „18.6.23 vorm. 10 Uhr Rkei Ministerbesprechung: Ruhrfrage.“

AA Büro RM 14, Ruhrgebiet Bd. 5

[Fall Goerges]

1. In der Kabinettssitzung am 18. Juni wurde von verschiedenen Reichsministern angeregt, sich im Falle Goerges nicht auf die bisherigen Schritte beim Vatikan, Quirinal, Botschaft Paris, König von Spanien zu beschränken, sondern auch die Englische Regierung um eine Intervention zu bitten2.

2

Am 13. 6. hatte ein frz. Militärgericht in Mainz den Landwirtschaftslehrer Georges wegen Sabotagehandlungen zum Tode verurteilt. Über die diplomatischen Schritte der RReg. zur Verhinderung der Urteilsvollstreckung berichtet StS Hamm am 18. 6. ausführlich an v. Haniel nach München (R 43 I /224 , Bl. 14 f.).

[585] Ich habe auf das Bedenkliche eines derartigen Schrittes hingewiesen; gerade durch England würde Frankreich sich in diesem Moment nicht zur Milderung bestimmen lassen, auch würde es Englands Stellung in der Reparationsfrage präjudizieren und erschweren, wenn es schon jetzt aus seiner bisherigen Reserve herausträte.

Die Herren meinten, da es sich um ein Menschenleben handele, dürfe nichts unversucht bleiben, schon um das eigene Gewissen zu beruhigen. Im Einvernehmen mit dem Reichskanzler einigte man sich später dahin, daß unter Darlegung des Sachverhaltes dem Botschafter in London nahegelegt werden sollte, einen derartigen Schritt bei der Englischen Regierung zu tun, soweit er ihn nicht für bedenklich oder schädlich halte3.

3

MinDir. Köpke vermerkt zum Fall Goerges für den RAM am 18. 6.: „Falls in nächster Zeit wieder Eisenbahnsabotage von erheblicher Bedeutung vorkommen sollte, ist m. E. die Erschießung von Goerges unaufhaltsam. Ein zweiter Fall Schlageter würde aber die deutsche öffentliche Meinung derartig erregen, daß die RReg. hierdurch bei ihren weiteren Dispositionen stark behindert werden würde. Die Bevölkerung im altbesetzten rheinischen Gebiet ist über die gehäuften Eisenbahnsabotageakte, deren bekannt gewordene Täter ausschließlich aus dem unbesetzten Gebiet stammten, sehr aufgebracht, da sie unter den Folgen schwer zu leiden hat (Verkehrsverbot in den Zeiten zwischen 9 Uhr abends und 5 Uhr morgens). Die Badische und Hessische Staatsregierung sowie die Bayerische Regierung der Pfalz haben sich aus diesen Gründen öffentlich sehr nachdrücklich gegen die Eisenbahnsabotage gewandt, der Hessische Minister des Innern von der Landtagstribüne aus. Baden ist sogar zu mehreren Verhaftungen geschritten [vgl. Dok. Nr. 189]. Unter diesen Umständen dürfte zu erwägen sein, ob es nicht geboten erscheint, darauf hinzuwirken, daß wenigstens bis zur Entscheidung über den Erfolg der eingeleiteten Interventionen Sabotageakte nicht mehr vorkommen.“ (AA Büro RM 14, Ruhrgebiet Bd. 5). Tatsächlich wird das Todesurteil gegen Goerges nicht vollstreckt und schließlich Ende Juli in lebenslänglich Zuchthaus umgewandelt, obwohl weitere Sabotageakte stattfinden, u. a. am 30. 6. eine Sprengung auf der Duisburger Rheinbrücke, bei der neun belg. Soldaten getötet werden.

[Hungerblockade an der Ruhr]

2. Es wurde von dem Reichsminister Brauns, Reichsminister Luther, Reichsminister Becker und dem Ruhrkommissar darauf hingewiesen, daß das Auswärtige Amt einen diplomatischen Schritt bei sämtlichen Kulturstaaten machen solle, um gegen den beabsichtigten französischen Hungerterror in der Ruhr zu protestieren. Ich wies das Kabinett darauf hin, daß wir gerade vor drei Tagen wegen der übrigen Terrorakte der Franzosen einen Kollektivschritt bei den hauptsächlich interessierten europäischen Mächten unternommen hätten4. Ein zweiter Schritt, der insbesondere Protest gegen die Hungerblockade enthielte, müsse mit einzelnen Tatsachen und einwandfreiem Material belegt werden, insbesondere müsse die öffentliche Meinung in Deutschland und im Auslande[586] zunächst auf den Hungerterror hingewiesen werden. Auch solle Schlesinger, der Beziehungen zu Hoover habe und mit Nansen und Amerikanern zusammen die Hungerseuche in Rußland mit Erfolg bekämpft habe, gelegentlich seiner bevorstehenden Reise in Amerika die dortigen maßgebenden Leute entsprechend informieren5.

4

Am 15. 6. hatte die RReg. eine Note an 15 Regierungen europäischer Staaten mit Ausnahme Frankreichs und Belgiens sowie an die Regierung der USA gerichtet, in der sie auf frz.-belg. Terrorakte hinwies und u. a. erklärte: „Das französische Vorgehen macht alle Bemühungen der Deutschen Regierung, beruhigend auf die Bevölkerung einzuwirken, illusorisch. Es stärkt nicht nur in der Bevölkerung das Gefühl der Notwendigkeit, gegenüber dem fremden Militarismus den passiven Widerstand aufrechtzuerhalten, sondern beschwört darüber hinaus immer ernster die Gefahr herauf, daß die in ihrem innersten Empfinden getroffene Bevölkerung sich zu verzweifelten Unbesonnenheiten hinreißen läßt, die in ihren Auswirkungen weit über das besetzte Gebiet hinausgehen.“ (R 43 I /224 , Bl. 3 f.; abgedruckt in RT-Drucks. Nr. 6126, Bd. 379, S. 46  f.).

5

Am 22. 6. telegrafiert der RAM an Wiedfeldt: „Franzosen versuchen, um Zusammenbruch Ruhrwiderstandes vor Abschluß interalliierter Verhandlungen zu erzwingen, Lebensmittelzufuhr aufs Äußerste zu erschweren, wenn nicht zu unterbinden, so daß Hungersnot bevorsteht. Deutsche Ruhrbahnen können nicht mehr fahren. Benutzung französischer Regiebahnen ausgeschlossen.“ Daher Bitte, wegen möglicher amerikanischer oder internationaler Hilfsmaßnahmen zu sondieren (AA Büro RM 14-5, Frage der Aufgabe des passiven Widerstandes Bd. 1). Weitere diplomatische Schriftwechsel wegen amerik. Lebensmittellieferungen in Büro RM 27, USA Bd. 2.

Es wurde auf Anregung des Reichskanzlers vereinbart, daß zunächst die Presse in Deutschland und im Auslande auf die Hungerblockade der Ruhr hingewiesen werden sollte6, und daß dann aufgrund des von der Ruhrzentrale gelieferten Materials ein identischer Schritt bei den Kulturmächten unternommen werden sollte.

6

Am 21. 6. übersendet der REM dem RK „eine Skizze für die Gedankengänge einer programmatischen Erklärung vor Vertretern der ausländischen Presse über die Hungerblockade an der Ruhr“, in der es u. a. heißt: „Einmal mehren sich die Nachrichten, wonach Lebensmittel, sogar Liebesgaben unmittelbar beschlagnahmt werden oder, besonders bei der für die Kinder lebensnotwendigen Milch, die Beförderung so aufgehalten wird, daß die Ware verdirbt. Das zweite Mittel ist die vollständige Lahmlegung des Eisenbahnnetzes, und das in einem Bezirk, der nach seiner Eigenart Lebensmittel für sich selbst nur in ganz geringem Umfang erzeugt, im übrigen aber hauptsächlich auf die Versorgung aus dem unbesetzten Deutschland angewiesen ist. Der Hinweis auf die Benutzung der französischen militarisierten Strecken ist eine Ungeheuerlichkeit angesichts der Tatsache, daß die deutschen Eisenbahner in einfachster Notwehr zur Verhinderung der Vernichtung ihrer Existenz sich der Benutzung dieser Bahnen mit aller Wucht widersetzen.“ (R 43 I /214 , Bl. 45-47). Am 23. 6. wird in der Presse aus dieser Erklärung des REM zitiert (s. u. a. DAZ Nr. 286).

Ma[ltzan]

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