2.210.4 (feh1p): 4. Wahrung der Interessen der besetzten Gebiete.

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   Das Kabinett Fehrenbach  Konstantin Fehrenbach Bild 183-R18733Paul Tirard und General Guillaumat Bild 102-01626AOppeln 1921 Bild 146-1985-010-10Bild 119-2303-0019

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4. Wahrung der Interessen der besetzten Gebiete.

Der Reichsminister des Innern berichtete über die Notwendigkeit, sofort eine Stelle einzurichten, welche sich mit der Vertretung der rheinischen Interessen befassen solle5. Er schlug vor, die Stelle jedenfalls mit einem Staatssekretär[591] und einem Ministerialdirektor zu besetzen. Es entspann sich über die Angelegenheit eine längere Erörterung, bei der zum Ausdruck kam, daß die Schaffung einer Staatssekretärsstelle notwendig sei, daß im übrigen aber die Bearbeitung der rheinischen Angelegenheiten aus den einzelnen Ministerien nicht herausgerissen werden solle, sondern daß die zu schaffende Stelle in Verbindung mit den in Betracht kommenden Ressortministerien die Angelegenheiten bearbeiten solle. Von der Schaffung einer etatsmäßigen Stelle bat der Reichsminister der Finanzen auch aus technischen Gründen zur Zeit abzusehen. Staatssekretär Göhre bat, in der Formulierung des Beschlusses auch zum Ausdruck zu bringen, daß diese Stelle nicht nur der Anwalt der rheinischen Interessen bei der Reichsregierung, sondern auch bei Preußen sein solle6 . Im übrigen bat er, keine große Organisation aufzuziehen. Das Kabinett faßte einstimmig folgenden Beschluß: „Das Kabinett hat beschlossen, die Stelle eines Staatssekretärs für die rheinischen Angelegenheiten beim Reichsministerium des Innern einzurichten, dem die Vertretung der rheinischen Interessen in allen Fragen, die in der Reichsverwaltung bearbeitet werden, übertragen werden wird. Es werden alsbald die nötigen Schritte eingeleitet werden, um eine Fühlungnahme dieser Stelle mit den Verwaltungen der Länder herbeizuführen.“

5

Die Schaffung einer solchen Zentralstelle für die besetzten Gebiete war bereits in der Kabinettssitzung vom 12.3.1920 beschlossen worden, ohne bisher jedoch verwirklicht worden zu sein. Siehe dazu den Band „Das Kabinett Bauer“ dieser Edition.

Nach der Besetzung von Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort im März 1921 im Zuge der all. Sanktionen war dieser Beschluß von den Vertretern der besetzten Gebiete wiederaufgenommen worden. In der Sitzung des Parlamentarischen Beirats beim RKom. für die besetzten rheinischen Gebiete am 16.3.1921 hatten der Bayer. StKom. für die Pfalz, v. Winterstein, OB Adenauer und der Präs. der Handelskammer Köln, Louis Hagen, den anwesenden RIM Koch aufgefordert, eine solche Zentralstelle einzurichten. Der RIM hatte die Möglichkeit einer Schaffung einer solchen Stelle angedeutet. Siehe dazu Dok. Nr. 206.

6

Bereits im April 1920 hatte auch das PrStMin. die Errichtung einer Zentralstelle für die besetzten pr. Gebiete beschlossen (Schreiben des PrIM an den RK am 16.6.1920, R 43 I /177 , Bl. 66–69). Dieser Beschluß wurde jetzt zugunsten der Zentralstelle des Reiches ausgesetzt.

Die Frage der Etatisierung wurde offen gelassen7.

7

Siehe dazu weiter Dok. Nr. 213, P. 7 b und Dok. Nr. 230, P. 3.

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