2.29.5 (feh1p): 5. Durchführung des Militär- und Entwaffnungsabkommens.

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[76]5. Durchführung des Militär- und Entwaffnungsabkommens.

Der Reichsminister des Auswärtigen gab einen kurzen Bericht über den Verlauf der diesbezüglichen Verhandlungen in Spa6 und regte mit Rücksicht auf die Forderung der Entente auf Umwandlung der Sipo an7, hierfür einen Sachverständigen von der Entente zu erbitten. Auch im übrigen empfahl er, alle diese Fragen in möglichster Offenheit und in enger Fühlungnahme mit Vertretern der Entente zu behandeln.

6

Zu den Verhandlungen in Spa s. Dok. Nr. 16, 17 und 20.

7

Zur Frage der Sicherheitspolizei s. Dok. Nr. 8, Anm. 3.

Offenbar war geplant, die aufzulösenden Formationen der Sicherheitspolizei in die Ordnungspolizei zu überführen.

Der Reichsminister des Innern bat den Reichsminister des Auswärtigen, über die nähere Ausführung der durch die Note vom 22. Juni verlangten Umwandlung der Sipo in blaue Polizei mit der Entente in Verbindung zu treten, insbesondere müsse Klarheit über die Bewaffnung geschaffen werden. Es würde unmöglich sein, die Sipo oder die blaue Polizei nur mit Handwaffen (Pistolen) auszurüsten, da sie dann gegenüber den mit Gewehren und Maschinengewehren bewaffneten Linksradikalen nichts würde ausrichten können8. Im übrigen war er der Auffassung, daß die Frage der Entwaffnung Reichssache sei und daß ein besonderes Kommissariat für die Entwaffnung errichtet werden müsse, da kein Ministerium hierzu in der Lage sein würde. Endlich würde er auch vorschlagen, die Entwaffnung von ziviler Seite und nur letzten Endes durch Militär durchführen zu lassen.

8

Zur Frage der Bewaffnung der Polizei s. Dok. Nr. 8, Anm. 6.

Der Reichsschatzminister bat um nachträgliche Zustimmung zu dem von ihm bereits beschrittenen Weg des Ankaufs von Waffen unter der Hand. Die Zustimmung wurde erteilt.

Der Preußische Minister des Innern hielt den Vorschlag des Außenministers, zur Beratung die Interalliierten hinzuzuziehen, für erwägenswert, schon um Mißtrauen zu beseitigen. Im übrigen stimmte er der Durchführung der Aktion durch das Reich zu, war aber der Auffassung, daß der Reichsminister des Innern die Führung übernehmen, die Ausführung im einzelnen aber den Landesregierungen überlassen sollte. Ferner war er der Auffassung, daß man mit starker Propaganda auf die Abgabe der Waffen hinwirken solle. Nach längeren Erörterungen, in denen von allen Seiten zu den einzelnen Fragen Stellung genommen war, kam man zu folgenden Beschlüssen:

1. Einstimmigkeit bestand darüber, daß die Entwaffnung vom Reich vorgenommen werden soll.

2. Bei Erörterung der Frage, ob die Durchführung der Aktion von militärischer oder ziviler Seite erfolgen solle, einigte sich die Mehrheit des Kabinetts für die zivile Seite.

3. Über die Frage, ob ein besonderer Minister oder ein Reichskommissar direkt unter dem Kabinett oder unter dem Reichsminister des Innern die ganze Aktion leiten solle, wurde abgestimmt. Die Mehrheit entschied sich dafür, daß[77] die Durchführung durch den Reichsminister des Innern erfolgen solle9. Die Frage über die Umformung der Sicherheitspolizei solle demnächst im Kabinett erörtert werden10.

9

Zur weiteren Durchführung der Entwaffnung der Zivilbevölkerung s. Dok. Nr. 31, P. 1 und Dok. Nr. 41, P. 1.

10

Eine solche Kabinettssitzung fand nicht statt.

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