2.1.1 (lut1p): 1. Vereidigung der Herren Reichsminister des Innern und Reichswirtschaftsminister.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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RTF

1. Vereidigung der Herren Reichsminister des Innern und Reichswirtschaftsminister.

Der Reichskanzler begrüßte die Herren und stellte fest, daß drei Ministerien, nämlich: Reichsverkehrs-, Reichsfinanz- und Reichsjustizministerium noch unbesetzt seien1.

1

Bereits dem vorangegangenen Kabinett hatten angehört die RM Stresemann, Brauns, Geßler und Graf v. Kanitz. Neu treten am 19. 1. hinzu: Krohne als RVM, v. Schlieben als RFM und Frenken als RJM, der am gleichen Tage auch mit der Wahrnehmung der Geschäfte des RMbesGeb. beauftragt wird. Bestätigungs- und Ernennungsurkunden abschrl. in R 43 I /1306 .

Der Reichsminister des Innern, Martin Schiele, und der Reichswirtschaftsminister, Albert Neuhaus2, leisteten sodann den Eid auf die Verfassung3.

2

Schwere Bedenken gegen die Ernennung Neuhaus’ hatte die Dt. Liga für Menschenrechte mit Schreiben an den RPräs. vom 15. 1. zum Ausdruck gebracht und weiter erklärt: „Wir halten es für unsere Pflicht, den Herrn Reichspräsidenten darauf hinzuweisen, daß Ministerialdirektor Neuhaus s. Z. nicht nur den Eid auf die Verfassung verweigerte, sondern auch als Ehrenvorsitzender des Deutschnationalen Jugendbundes die Verbindung zwischen dem später wegen Teilnahme an der Ermordung Rathenaus bestraften ‚Leutnant‘ Günther und dem General Ludendorff vermittelt sowie an dem berühmten Nestabend des DNJB am 24. Juni 1922 zugegen war, auf dem Günther als Mörder Rathenaus gefeiert wurde.“ (Abschrl. an die Rkei am 15.1.25 in R 43 I /1306 , Bl. 214 f.). – Dazu heißt es in einer WTB-Meldung vom 16. 1., die lt. Vermerk Wiensteins gleichen Datums von Luther veranlaßt wird: Herr Neuhaus sei Ende 1918 zum stellvertretenden Altersvorsitzenden des DNJB gewählt worden, er habe diese Tätigkeit bis Anfang 1921 ausgeübt. Das Verhalten des Günther sei von ihm wiederholt scharf gerügt worden, es sei auch Veranlassung für sein Ausscheiden aus dem Vorstand des DNJB gewesen. Herrn Neuhaus sei im übrigen über die Veranstaltung eines „‚Nestabends‘ zur Verherrlichung des Rathenau-Mordes“ nichts bekannt. Bekannt sei ihm dagegen, daß Günther schon vor dem Rathenau-Morde aus der Ortsgruppe Hansa des DNJB ausgeschlossen wurde (Vossische Zeitung vom 16. 1., Ausschnitt in R 43 I /1306 , Bl. 215).

3

Die Ernennungen durch den RPräs. waren am 15. 1. erfolgt (R 43 I /1306 , Bl. 242, 244).

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