2.139.3 (lut1p): 3. Finanzausgleich.

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3. Finanzausgleich.

Außerhalb der Tagesordnung machte der Reichsminister der Finanzen Mitteilung über die Lage der Verhandlungen über den Finanzausgleich. Er bat um die Ermächtigung, in einer Rede, die er am 4. August im Plenum des Reichstags zu halten beabsichtige, auszuführen, daß ein weiteres Entgegenkommen des Reichs gegenüber den Ländern mit der Finanzlage des Reichs nicht vereinbar sei. Seine Rede sei notwendig, da der Staatssekretär Dr. Popitz wiederholt im Reichstag erklärt habe, daß der Minister beim Finanzausgleich gewisse Angriffe, namentlich des Abgeordneten Fischer-Köln, richtigstellen werde.

Ein Beschluß wurde nicht gefaßt, vielmehr dem Reichsminister der Finanzen überlassen, das nach Maßgabe der Sachlage Gebotene nach eigenem Ermessen zu tun7.

7

S. die Rede des RFM in der RT-Debatte am 5. 8. (RT-Bd. 387, S. 4043  ff.).

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