2.59.2 (lut1p): 2. Abschluß des deutsch-belgischen Handelsvertrages.

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2. Abschluß des deutsch-belgischen Handelsvertrages.

Ministerialdirektor Dr. Ritter teilte mit, daß die deutsch-belgischen Handelsvertragsverhandlungen vor dem Abschluß ständen3 und das Protokoll[216] darüber morgen unterzeichnet werden müsse4. Wegen der Vertagung der für heute anberaumten Kabinettssitzung sei die Herbeiführung der Zustimmung des Kabinetts nicht mehr möglich. Er bäte daher um Instruktion für sein weiteres Verhalten.

3

Ritter hatte am 30. 3. ein Druckexemplar des Vertragstextes nebst Zolltariflisten übersandt. Im Begleitschreiben wurde die besondere Eilbedürftigkeit der Unterzeichnung des Vertrages betont unter Hinweis darauf, daß die belg. Parlamentswahlen kurz bevorständen, in deren Verfolg das belg. Kabinett, das dem Vertrag zugestimmt habe, zurücktreten werde (R 43 I /1087 , Bl. 16-42).

4

Die Endfassung des dt.-belg. Handelsabkommens weist als Unterzeichnungsdatum den 4.4.25 aus (RGBl. II, S. 889 ).

Der Reichsfinanzminister und Reichswirtschaftsminister erklärten sich mit dem Abschluß des vorläufigen deutsch-belgischen Handelsabkommens einverstanden.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kam hinsichtlich der Pferdezölle auf seine früheren Bedenken zurück5, ohne aber dem Abschluß der Verhandlungen formell zu widersprechen.

5

S. Dok. Nr. 25.

Der Reichskanzler stimmte dem Abschluß ebenfalls zu und stellte fest, daß das Auswärtige Amt somit ermächtigt sei, das Protokoll zu unterzeichnen. Formell soll jedoch die Zustimmung des Kabinetts in der nächsten Kabinettssitzung nachgeholt werden6.

6

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 68, P. 1.

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