2.115.4 (ma11p): 4. Wahltermin.

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4. Wahltermin.

Zu der Frage des Wahltermins führte der Vizekanzler aus, daß grundsätzlich alle Vorbereitungen so schnell durchgeführt werden könnten, daß etwa schon am 6. April eine Wahl stattfinden könne.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft sprach sich mit Entschiedenheit gegen eine so frühe Wahl aus. Zur Vermeidung einer starken Radikalisierung der landwirtschaftlichen Kreise sei es dringend erwünscht, die Wahlen nicht vor Mai stattfinden zu lassen.

Der Reichswirtschaftsminister äußerte die Auffassung, daß durch eine weitere Hinauszögerung der Wahlen die Regierungsparteien nicht viel gewinnen könnten.

Der Reichsarbeitsminister äußerte die Auffassung, daß eine baldige Wahl erwünscht sei. Es liege sowohl im Interesse des Parlaments als auch der Demokratie, den gegenwärtigen Zustand möglichst abzukürzen.

Der Reichskanzler wies auf die Stellungnahme der DNP hin12 und regte an, eine vertrauliche Aussprache mit den Parteiführern über die Wahlterminfrage herbeizuführen.

12

Vgl. die Ausführungen Hergts in der Besprechung vom 19. 2. (Dok. Nr. 113).

Das Kabinett stimmte diesem Vorschlage zu.

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