2.12.4 (ma11p): 4. Besatzungslasten.

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4. Besatzungslasten.

Generalkommissar Schmid verlas die vom Ministerium für die besetzten Gebiete aufgestellten Richtlinien7.

7

S. Dok. Nr. 9, Anm. 6.

Justizrat Falk (Köln) wies darauf hin, daß die Frage der Zahlung der Besatzungslasten von eminenter politischer Bedeutung sei.

Weitere Einwendungen wurden von der Versammlung nicht erhoben.

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