2.144.1 (ma11p): 1. Wahltermin für die Reichstagswahlen.

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1. Wahltermin für die Reichstagswahlen.

Der Vizekanzler trug vor, daß er den 4. Mai für den günstigsten Wahltermin für die Reichstagswahlen halte. Zwar sollten an demselben Tage in Preußen Gemeindewahlen stattfinden, es sei jedoch voraussichtlich zu erreichen, daß diese Wahlen verlegt würden. Am 18. Mai müsse dann die Vorabstimmung in Hannover stattfinden.

Staatssekretär Weismann erklärte, daß das Preußische Staatsministerium gegen eine Verlegung des Termins für die Gemeindewahlen in Preußen keine Bedenken habe.

Das Kabinett stimmte sodann der Auffassung des Vizekanzlers zu, daß der 4. Mai der günstigste Wahltermin für die Reichstagswahlen sei1.

1

Durch eine VO des RPräs. vom 14.3.24 werden die Wahlen zum RT auf den 4.5.24 festgesetzt (RGBl. I, S. 257 ).

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