2.150.3 (ma11p): 9. Außerhalb der Tagesordnung; Frage der Micumverträge.

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9. Außerhalb der Tagesordnung; Frage der Micumverträge.

Der Vizekanzler kam im Anschluß an zwei Schreiben Klöckners4 auf die Frage der Micumverträge zu sprechen.

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Das Schreiben Klöckners an Stresemann vom 15. 3. ist als Dok. Nr. 146 abgedruckt. In einem zweiten Schreiben an Streseman vom 17. 3. führt Klöckner u. a. aus: Am 15. 4. liefen die Micum-Verträge ab. Aus eigener Kraft könne die Industrie und der Kohlenbergbau des besetzten Gebiets die ungeheuren Lasten der Verträge „auch nicht einen Tag weiter“ übernehmen. Unter diesen Umständen sei zu befürchten, daß die Micum ab 15. 4. die geförderten Kohlen beschlagnahmen und daß dann ein großer Teil der Zechen die Förderung einstellen und die Arbeiter entlassen werde. Ein derartiger Zustand sei für das westdt. Kohlenrevier ganz unerträglich. Das Kabinett möge erwägen, ob nicht durch das Reich oder durch das Ausland Kredite beschafft werden könnten, die die Ausführung der Micumverträge noch auf einige Wochen nach dem 15. 4. sicherten. „Ich bin überzeugt, daß, wenn die Regierung streng vertraulich die Sechserkommission [des Bergbaulichen Vereins] ersuchen würde, wegen eines Übergangs-Stadiums für einige Wochen mit der Micum zu verhandeln, von derselben bedeutende Zugeständnisse herausgeholt werden können, denn meines Erachtens wird auch Herr Präsident Frantzen und der belg. Delegierte, Herr Hannecart, sehr großen Wert darauf legen, jetzt vor Beginn der Verhandlungen über die endgültige Lösung des Reparationsproblems nicht noch einmal in einen Kampf mit dem hiesigen Revier zu kommen.“ (Abschr. an RK, R 43 I /454 , Bl. 67 f.).

Staatssekretär Müller führte aus, daß die Micumverträge höchstens solange getragen werden könnten, bis die Reparationsfrage gelöst sei. Es bleibe vorläufig noch die große Frage offen, ob die der Zechenindustrie eingeräumte steuerliche Vergünstigung5 über den 15. April hinaus verlängert werden könne.

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Gemäß einer Zusage des Kabinetts Stresemann konnte der Ruhrkohlenbergbau seine Reparationsleistungen an die Micum bis zur endgültigen Regelung der Entschädigungsfrage auf bestimmte Reichssteuern anrechnen; vgl. Dok. Nr. 64, Anm. 3.

[479] Gesandter Ritter teilte mit, daß die Sachverständigen6 auf dem Standpunkt ständen, die Angelegenheit der Micumverträge sei eine Spezialfrage, welche die Sachverständigen unmittelbar nichts angehe.

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Gemeint ist offenbar das in Paris tagende Sachverständigenkomitee (Dawes-Komitee).

Der Reichsminister der Finanzen vertrat die Auffassung, daß der ganze Tatbestand der Micumverträge auf besonderem diplomatischem Wege in der Welt bekanntgegeben werden müsse.

Gesandter Ritter schlug folgenden Ausweg vor: Man solle bei den Besatzungsmächten die Fundierung der Rentenmark7 im besetzten Gebiet zu erreichen suchen. Werde die Fundierung der Rentenmark genehmigt, so sei die Rentenbank in der Lage, 800 Millionen Rentenmark neu auszugeben. Für die Übergangszeit vom 15. April bis zur Lösung der Reparationsfrage könne dann die Rentenbank den Micumindustriellen, besonders der Zechenindustrie, Kredite zur Finanzierung ihrer Sachlieferungen einräumen.

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Entsprechend der Rentenbank-VO vom 15.10.23 (RGBl. I, S. 963 ).

Diese Kredite brauchten nicht allzu hoch zu sein. Er sei der Ansicht, daß für den Monat 35 bis 50 Millionen Rentenmark der Zechenindustrie kreditweise gegeben werden müßten. Auf länger als 3 Monate rechne er die Frist bis zur endgültigen Regelung der Frage der Sachleistungen nicht, so daß ein Kredit von im ganzen 115 bis 150 Millionen für die Zechenindustrie erforderlich sei.

Im allgemeinen wolle er bemerken, daß die Franzosen nach ihren Angaben an Kohlen und Koks Mengen im Werte von 750 Millionen Goldmark im Jahre aus dem Ruhrgebiet herausschafften. Dieser Ziffer seien jedoch die jetzigen hohen Preise zugrunde gelegt. Lege man etwas niedrigere Preise zugrunde, die in absehbarer Zeit erreicht werden müßten, so komme man auf einen Betrag von 400–500 Millionen Goldmark.

Staatssekretär Trendelenburg: Er verspreche sich von diesem Vorschlage nichts. Wenn man die Erlaubnis zur Fundierung der Rentenmark im besetzten Gebiet von den Besatzungsmächten erhalte und dann neue Beträge Rentenmark ausgebe, so würde das eine inflatorische Wirkung ausüben. Die Währung dürfe aber auf keinen Fall erschüttert werden.

Er mache folgenden Vorschlag: Man solle in Paris versuchen, den in Aussicht gestellten Kredit von ungefähr 500 Millionen Mark8 schon jetzt zugesichert zu erhalten und mit diesem Kredit zunächst die Kohlenleistungen finanzieren.

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Gemeint ist anscheinend ein vom Dawes-Komitee in Aussicht genommener ausländischer Kredit an Deutschland zur Ingangsetzung der Reparationszahlungen.

Der Reichsminister der Finanzen Auch er sei gegen eine Neuausgabe von Rentenmark auf Grund ihrer Fundierung im besetzten Gebiet. Für die Wertbeständigkeit der Rentenmark sei das Moment der Seltenheit entscheidend. Sobald neue Beträge an Rentenmark ausgegeben würden, dann befürchte er das Schlimmste für ihren Kurs. Es sei jedoch vielleicht empfehlenswert, diese Frage mit dem Verwaltungsrat der Rentenbank und mit dem Reichsbankpräsidenten zu erörtern. Den von Staatssekretär Trendelenburg vorgeschlagenen Weg halte[480] er für gangbar. Vielleicht sei es auch möglich, die bestehenden Micumverträge der Zechenindustrie über den 15. April hinaus zu verlängern.

Gesandter Ritter teilte mit, daß er von einem führenden Zechenindustriellen des besetzten Gebiets gehört habe, die laufenden Unkosten durch die Micumverträge würden z. Zt. durch den hohen Kohlenpreis gedeckt. Er halte es für das beste, wenn man die schwebenden Fragen möglichst bald mit den Herren des Sechserausschusses9 erörtere.

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Sechserkommission des Bergbaulichen Vereins.

Staatssekretär Müller wies darauf hin, daß die kleinen Zechen unmöglich die Lasten über den 15. April hinaus tragen könnten.

Der Reichsminister der Finanzen bat dringend, von dem Plan der Fundierung der Rentenmark im besetzten Gebiet und der Neuausgabe von Rentenmark Abstand zu nehmen. Im übrigen vertrat er die Auffassung, daß die Besprechung mit der Sechserkommission unter dem Vorsitz des Herrn Reichskanzlers stattfinden müsse, da die ganze Angelegenheit eine hochpolitische Bedeutung habe. Nach längerer Erörterung hielt es der Ausschuß für zweckmäßig, wenn die Besprechung mit dem Sechserausschuß am 27. März, nachm. 3 Uhr 30, stattfände10.

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S. Dok. Nr. 157.

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