2.157.1 (ma11p): [Micumverträge.]

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[Micumverträge.]

Dr. Vögler teilte mit, daß die Zechen entschlossen seien, das Reparationsprogramm für die Zeit vom 1. bis 15. April zu erfüllen. Eine Verlängerung der Verträge über den 15. April hinaus komme nicht in Frage.

[498] Der Reichsminister der Finanzen machte Mitteilung, daß sich in der Stellungnahme der Reichsregierung nichts geändert habe. Die Bezahlung der Reparationsleistungen komme nicht in Frage.

Geheimrat Klöckner gab die Lage nach dem 15. April zu bedenken. Frantzen2 und Hannecart3 seien bisher noch nicht wegen einer Verlängerung der Verträge an die Zechen herangetreten. Geschehe dies noch, dann müsse die Fortführung abgelehnt werden. Die Folge werde voraussichtlich die Anwendung von Zwang sein. Besonders bedenklich sei die Rückwirkung auf die bevorstehenden Wahlen. Eine Lösung sei nur möglich, wenn Kredite zur Verfügung ständen. Dies aber sei nicht der Fall.

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Frz. Präs. der Micum.

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Belg. Oberdelegierter bei der Micum.

Der Vizekanzler bat um Mitteilung über die wirtschaftliche Lage der Zechen, insbesondere über die Gründe, die zu den mitgeteilten hohen Verlustzahlen je Tonne führten.

Der Reichsminister der Finanzen wünschte Aufklärung darüber, ob die finanzielle Belastung der Zechen durch die Micumverträge in den weiteren Monaten ebenso hoch sein würde wie in den ersten Monaten, und ferner, wodurch sich die hohen Selbstkosten von 17,43 M je Absatztonne erklärten gegenüber einem Verkaufspreis von 12 bis 14 M im Frieden bei gleicher Leistung und bei Löhnen, die zur Zeit unter den Friedenslöhnen lägen.

Der Reichsarbeitsminister wünschte Aufklärung über den gegenüber der Friedenszeit erheblich niedrigeren Lohnanteil je Tonne Kohle und über die Gründe für die ganz ungewöhnlich große Erhöhung der Beiträge für die Knappschaftskassen.

Der Reichswirtschaftsminister bat um Mitteilung über die Absatzlage des Bergbaues.

Bergrat Herbig führte daraufhin aus, daß zwar die Anlaufkosten in Zukunft wegfielen, daß aber dieses Weniger durch andere Faktoren wieder wettgemacht werde, so daß künftig im Durchschnitt die gleiche finanzielle Belastung der Werke durch die Micumverträge bestünde wie in der ersten Zeit. Die Spanne zwischen den Selbstkosten der Gegenwart und der Vorkriegszeit erkläre sich durch die Erhöhung der Knappschaftskosten, die Minderleistung in der Förderung und die Erhöhung der Materialkosten.

Fritz Thyssen bat um Mitteilung, ob die Behauptung der Gegenseite, die Regierung werde einer Regelung zustimmen, nach der 25% des Eigentums der Zechen abgetreten werden,  2½  Millionen Tonnen Koks an die französische Industrie geliefert werde, die Erzeugnisse dieser Industrie ohne Zollbelastung abgenommen würden und gegenseitige Absatz- und Handelsverträge geschlossen würden, zutreffend sei4.

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Vgl. hierzu die Kabinettssitzung vom 25. 2., P. 4; K. D. Erdmann, Adenauer in der Rheinlandpolitik nach dem Ersten Weltkrieg, Dok. Nr. 37 und Nr. 38, hier bes. Anlage 2 (S. 381): Vierpunkteprogramm des Comité des Forges über Zusammenarbeit zwischen der dt. und frz. Schwerindustrie. Dieses Programm wurde Osius, einem Vertreter der Fa. Stinnes, bei Verhandlungen mit dem Comité des Forges in Paris am 5. 3. von Piérard, dem Düsseldorfer Vertreter des Comité, übergeben. Stinnes hat die Berichte über die privaten Verhandlungen mit dem Comité des Forges zur Unterrichtung des Kabinetts an RIM Jarres weitergeleitet.

[499] Der Reichskanzler erklärte, daß ihm davon nichts bekannt sei und diese Mitteilung vollständig erfunden wäre5.

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Am 31. 3. schreibt Thyssen an den RK: Er, Thyssen, habe bei der [obigen] Besprechung am 27. 3. in der Rkei „die vier Bedingungen erwähnt, die von seiten der Franzosen als Voraussetzung für eine Verständigung genannt waren, wobei ich hervorhob, daß seitens des Herrn Piérard, des Übermittlers dieser vier Punkte [s. Anm. 4], zum Ausdruck gebracht war, daß im Prinzip die RReg. bereit wäre, diese Punkte zur Diskussion zu stellen. Ich gestattete mir, darauf aufmerksam zu machen, daß über diese Mitteilung des Herrn Piérard in industriellen Kreisen große Beunruhigung entstanden wäre. Sie, Herr Reichskanzler, erwiderten darauf, daß keinerlei Verhandlungen über diese Punkte mit der Gegenseite geführt worden seien und daß die Mitteilungen des Herrn Piérard nicht mit den Tatsachen übereinstimmten. – Ich hatte heute Gelegenheit, Herrn Piérard, der mich aufsuchte, über Ihre oben skizzierte Auffassung in Kenntnis zu setzen. Herr Piérard erwiderte darauf, daß er vor einiger Zeit durch Vermittlung eines Deutschen von Einfluß – (den Namen wollte er nicht nennen) – Ihnen die vier Punkte habe mitteilen lassen, daß die vier Punkte in der Kabinettssitzung [vom 25. 2.] zur Sprache gekommen wären, und daß folgende Antwort erteilt worden sei: ‚Die Punkte interessierten die RReg.; sie wäre bereit, nach Erledigung der Reparationsfrage seitens des frz. Botschafters Eröffnungen in dieser Angelegenheit entgegenzunehmen.‘“ Auf diesem Brief vermerkt LegR Ritter (AA) am 6. 5.: „Ich habe mit Fritz Thyssen persönlich gesprochen. Er erwartet keine Antwort mehr.“ (R 43 I /454 , Bl. 125 f.).

Dr. Silverberg machte Mitteilung über die Auswirkung der Micumverträge auf die verarbeitende Industrie. Es sei notwendig, daß die Reichsregierung jetzt die Initiative ergreife. Die Micumverträge seien keine Privatverträge, sondern mehr oder weniger eine Art Staatsverträge, und es ginge nicht an, daß demgegenüber jetzt die Reichsregierung sich abwartend verhalte. Die Regierung müsse zum Ausdruck bringen, daß Sachleistungen nicht mehr getätigt werden können, insbesondere, daß Mittel dafür seitens der Reichsregierung nicht zur Verfügung ständen6.

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In einem Schreiben an den RK vom 30. 3. führt Silverberg ergänzend aus: Vermutlich werde das demnächst zu erwartende Gutachten der Sachverständigen auch Vorschläge über die Bezahlung und den Umfang der dt. Reparationssachlieferungen enthalten. Eine solche Regelung in „quantitativer Beziehung“ müsse aber ergänzt werden durch „eine organische Lösung des Reparationsproblems in bezug auf die Lieferung von Kohlen und Koks und in bezug auf den Ausgleich von primären Erzeugnissen und Halbfabrikaten der dt. und frz. Montanindustrie“. „Daß von frz. Seite auf dieser Linie eine Art Zusammenarbeit unter dem Zwang der tatsächlichen Lage in voller Erkenntnis realer wirtschaftlicher Notwendigkeiten gesucht wird, dafür sprechen nicht nur wiederholte mündliche Annäherungsversuche, sondern vor allem auch die weit überspannten Forderungen, die seitens des Comité des Forges in den bekannten vier Punkten dt. Montanindustrieellen vorgelegt worden sind.“ [s. Anm. 4]. Wie umfassend und sorgfältig auch immer die Reparationsvorschläge der Sachverständigen ausfallen mögen, „das Kernproblem ist und bleibt m. E. die organische Lösung der montan-industriellen Fragen, die nur zwischen Deutschland und Frankreich unmittelbar erfolgen kann.“ In diesem Sinne müsse die RReg. die Initiative ergreifen und so bald wie möglich bei der frz Reg. vorstellig werden (R 43 I /454 , Bl. 106-112).

Der Reichskanzler brachte zum Ausdruck, daß die Reichsregierung mit dieser Auffassung durchaus übereinstimme und die heutige Besprechung gerade aus diesem Grunde angesetzt worden sei.

Geheimrat Bücher schilderte die Lage wie folgt: Auf der einen Seite sei es unmöglich, die Micumverträge zu verlängern, auf der anderen Seite sei es aber den Werken nicht möglich, am 15. April die Betriebe zu schließen. Diese Lage führe dazu, daß man Gewalt über sich ergehen lassen müsse. Eine Änderung sei nur möglich, wenn sich jemand fände, der nach dem 15. April die Leistungen[500] finanziere. Für diese Finanzierung beständen zwei Möglichkeiten: einmal die Einarbeitung in das Gutachten der Sachverständigen, zweitens die Übernahme durch die Reichsregierung nach Vorliegen und Annahme des Gutachtens der Sachverständigen auf Grund von Verhandlungen mit der Reparationskommission. Der erste Weg sei ausgeschlossen, da das Gutachten nicht die bestehende Lage berücksichtige, sondern einen neuen Zustand schaffe. Der zweite Weg müsse von der Reichsregierung beschritten werden.

Der Vizekanzler hielt neben der Initiative der Reichsregierung eine Initiative des Bergbaues selbst und der Arbeitnehmerschaft für erforderlich. Von diesen Seiten her müsse die Öffentlichkeit über die Folgen der Micumverträge aufgeklärt werden.

Die Vertreter des Bergbaus wiesen darauf hin, daß dies von ihrer Seite aus bereits geschehen sei.

Dr. Vögler machte darauf aufmerksam, daß die Zechen vom 1. April ab nicht mehr Vollstrecker der Micum, sondern der Reparationskommission seien.

Geheimrat Klöckner hielt es für notwendig, daß über die Verhandlungen der Presse Mitteilung gemacht werde.

Dr. Silverberg wünschte, daß in dieser Mitteilung zum Ausdruck gebracht werde, Verträge staatspolitischer Bedeutung könnten in Zukunft nicht mehr von Privaten abgeschlossen werden, sondern müßten der Regierung vorbehalten bleiben.

Ein Ausschuß wurde mit der Redaktion des Kommuniqués7 betraut.

7

WTB meldet über diese Besprechung: Die Vertreter der Sechserkommission des Bergbaulichen Vereins hätten dargelegt, „daß der Bergbau die jetzigen Micumverträge über den 15. 4. hinaus nicht verlängern kann, da die finanzielle Lage der Werke eine kostenlose Lieferung der Reparationsmengen nicht mehr zuläßt“ (DAZ Nr. 150 vom 28. 3.).

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