2.163.3 (ma11p): 3. Micum-Verträge.

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3. Micum-Verträge.

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtete, daß sich der Optimismus des Geheimrats Klöckner nicht bestätigt habe10. Seitens der Vertreter der Micum sei zum Ausdruck gebracht worden, daß sie bei Einstellung der Lieferungen[520] nach dem 15. April die schärfsten Maßnahmen gegenüber den Zechen ergreifen würden. Er sei der Meinung, daß es notwendig wäre, jetzt den Schritt zu tun, den Generaldirektor Vögler angeregt habe, nämlich in Paris und Brüssel vorstellig zu werden, daß Verhandlungen über die Verlängerung der Micumverträge so lange unterbleiben möchten, bis das Sachverständigengutachten vorläge. Dabei könne zum Ausdruck gebracht werden, daß die Deutsche Regierung an sich bereit wäre, Sachleistungen zu tätigen, daß aber die Gegenseite Vorschläge darüber zu machen habe, wie diese Sachleistungen zu finanzieren seien.

10

Vgl. die diesbezügliche Mitteilung des RAM in der Kabinettssitzung vom 1.4.24 (Dok. Nr. 162, P. 1).

Der Reichsminister der Finanzen brachte zum Ausdruck, daß er es für gefährlich halte, für diese Mitteilung eine Form zu wählen, die den Gedanken aufkommen lassen könnte, wir seien in der Lage, irgendwelche Sachleistungen zu bezahlen. Er glaube, daß es notwendig sei, bei dieser Mitteilung auf das Ergebnis des Sachverständigen-Gutachtens Bezug zu nehmen.

Der Reichsminister des Auswärtigen war bereit, auf das Gutachten der Sachverständigen hinweisen zu lassen. Klar zum Ausdruck gebracht werden solle dabei aber, daß es sich bei einer Fortsetzung der Leistungen nur um solche Leistungen handeln könne, für die das Sachverständigen-Gutachten eine Finanzierung vorsehe.

Die anwesenden Minister erklärten sich mit einem derartigen Vorgehen einverstanden11.

11

Durch Telegramme vom 2. 4. werden die dt. Missionen in Paris und Brüssel vom RAM angewiesen, Poincaré bzw. Hymans mitzuteilen: Die RReg. schlage vor, daß Verhandlungen über die Situation, die infolge des Ablaufs der Micumverträge nach dem 15. 4. entstehen werde, bis unmittelbar nach dem Erscheinen des Sachverständigenberichts verschoben werden. Nach Ansicht der RReg. würde es dann nicht schwierig sein, zwischen den beteiligten Regierungen ein Provisorium zu finden, das die Zeit zwischen dem 15. 4. und dem Wirksamwerden des Sachverständigenberichts überbrückt. Die dt. Reg. und die dt. Industrie hätten die feste Absicht, es während dieser Übergangszeit wegen der Kohlen- und Kokslieferungen nicht zu Schwierigkeiten kommen zu lassen. Die Bevölkerung des besetzten Gebiets denke nicht an eine Wiederaufnahme des passiven Widerstandes. Die RReg. sei zur Finanzierung der Sachleistungen nicht in der Lage, aber sie glaube bestimmt, daß es möglich sein werde, für die Übergangszeit eine finanzielle Regelung zu finden, sobald die Absichten des Sachverständigenberichts bekannt seien. Die Besprechungen darüber sollten jedoch nicht zwischen der Micum und den dt. Industriellen, sondern unmittelbar zwischen den beteiligten Regierungen oder mit der Repko geführt werden (Abschrift in R 43 I /454 , Bl. 175-177).

Am 4. 4. telegrafiert Botschafter v. Hoesch aus Paris, Poincaré habe die dt. Vorschläge abgelehnt und erklärt, daß die frz. Reg. unbedingt auf der Verlängerung der Micumverträge bestehen werde. Lehnten die Industriellen eine Verlängerung ab, „so würden die bereits vorbereiteten Zwangsmaßnahmen eintreten, die zu Wegnahme Minen und selbständiger Ausbeutung durch Okkupationsmächte führen könnten“. Verhandlungen in Paris über die Finanzierung habe Poincaré als unannehmbar bezeichnet. „Im übrigen äußerte er, Ruhrindustrielle seien durchaus in der Lage, Kontrakte weiter zu erfüllen. Sie machten glänzende Geschäfte. Eine Anzahl von ihnen hätte sich auch bereits zu Verlängerung bereit erklärt, und er wisse ganz genau, daß schließlich alle verlängern würden.“ (Pol. Arch. des AA, Büro RM, 5 Reparation, Bd. 18).

Am 5. 4. teilt Gesandter Ritter vom AA der Sechserkommission des Bergbaus mit, daß die diplomatische Aktion negativ verlaufen sei. Daraufhin nimmt die Sechserkommission eine Einladung der Micum an, am 8. 4. in Düsseldorf über eine Verlängerung der Micumverträge zu verhandeln (Schreiben der Sechserkommission an den RK vom 5. 4., R 43 I /454 , Bl. 143). S. hierzu Dok. Nr. 171.

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