2.183.2 (ma11p): 2. Entwurf einer Reichshandwerksordnung.

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2. Entwurf einer Reichshandwerksordnung.

[…]

Das Kabinett stimmte dem Vorschlage des Reichswirtschaftsministers zu, der Presse mitzuteilen, der Entwurf einer Reichshandwerksordnung wäre im Reichswirtschaftsministerium fertiggestellt und der Reichsregierung zugeleitet worden5.

5

Der RWiM hatte der RReg. am 3. 4. den Entwurf einer Reichshandwerksordnung übersandt. Der Entwurf, dessen Verabschiedung dem Handwerk von allen bisherigen Kabinetten zugesagt worden sei, solle nach Zustimmung der RReg. dem Vorl. RWiR zur Begutachtung übermittelt werden (R 43 I /2014 , Bl. 113-181). Gegen die Weiterberatung des Entwurfs legte der RFM mit Schreiben vom 22. 4. an die Rkei Widerspruch ein. Die vorgelegte Handwerksordnung weise Reich und Ländern neue Aufgaben zu. Die damit verbundene finanzielle Mehrbelastung könne der RFM schon mit Rücksicht auf den Finanzausgleich nicht verantworten (R 43 I /2014 , Bl. 184-187). Die Handwerksordnung wird vom Kabinett Marx I/II nicht verabschiedet.

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