2.207.1 (ma11p): 1. Streiklage.

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1. Streiklage.

Reichsarbeitsminister Brauns berichtete: Montag [26. 5.] werde ein neues amtliches Verfahren eingeleitet, in dessen Hintergrund eine Verbindlichkeitserklärung durch den Reichsarbeitsminister stehe1. Er werde diese Erklärung aber nur geben, wenn sie Erfolg verspräche. Die Arbeiter verlangten nunmehr Unterstützung des Reichs für die Micum-Verträge und beriefen sich dabei auf die Gehälter-Erhöhung2. Er könne dies nicht gut ablehnen und bäte, diesen Weg zu gehen.

1

Der letzte Schiedsspruch vom 16. 5. im Arbeitskonflikt des Ruhrbergbaus war von den Bergarbeitsverbänden abgelehnt worden (vgl. Dok. Nr. 198, Anm. 6). Am 26. 5. wird vom RArbM eine aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzte Schlichtungskommission unter Vorsitz des Präs. der Reichsarbeitsverwaltung, Syrup, eingesetzt, die einen neuen Schiedsspruch fällen soll. S. hierzu Dok. Nr. 210, Anm. 2.

2

Erhöhung der Beamtengehälter zum 1. 6. (vgl. Dok. Nr. 204, P. 1).

Ministerialdirektor von Schlieben erklärte dies für unmöglich. Wenn man den Streik durch Reichsmittel beilege, so gäbe es kein Halten mehr. Gehe es nicht anders, dann müßten die Unternehmer helfen.

Reichsminister des Innern Dr. Jarres: Das Reich könne den Streik nicht finanzieren. Infolge der entstandenen polizeilichen Schwierigkeiten werde mindestens eine Verstärkung der Polizei nötig sein.

Reichswirtschaftsminister Hamm: Das Reich könne keine Lohnzulagen geben. Höchstens könne es unter der Hand den Werken Mittel zur Verfügung stellen.

Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann: Es sei außenpolitisch unmöglich, die Micum-Verträge zu finanzieren.

Der Reichskanzler tritt der Auffassung von Stresemann bei.

Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann: Vielleicht könne die Reichsbank der Industrie Kredite bewilligen, ohne daß eine Verbindung mit den Micum-Verträgen bedinglich sei3.

3

Zur finanziellen Unterstützung der Ruhrindustrie s. Dok. Nr. 210.

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