2.55.3 (ma11p): 3. Registrierung einer Steuerverordnung der Pfälzer Separatistenregierung durch die Rheinlandkommission.

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3. Registrierung einer Steuerverordnung der Pfälzer Separatistenregierung durch die Rheinlandkommission.

Generalkommissar Schmid machte davon Mitteilung, daß die Rheinlandkommission zwei Verordnungen der sogenannten Separatistenregierung in der Pfalz registriert habe. Diese Registrierung bedeute eine Anerkennung der Autonomen Regierung in der Pfalz. Hier müsse man ebenfalls mit einer Erklärung der Reichsregierung, die auf das ungesetzmäßige Vorgehen der Rheinlandkommission hinweise, parieren.

Der Reichsarbeitsminister erklärte sich mit dem Grundgedanken einverstanden, hält aber eine starke Kürzung der vorgelesenen Erklärung7 für angezeigt. Nach seiner Auffassung müsse hier das Auswärtige Amt so schnell als möglich handeln.

7

Nicht ermittelt.

Der Reichsminister des Auswärtigen stimmte zu. Die Ressorts werden sich über die Formulierung so bald als möglich einigen8.

8

Vgl. die dt. Protestnote an die frz. Reg. vom 11.1.24 betr. Anerkennung der sog. „Regierung der autonomen Pfalz“ durch die Irko, in: Die separatistischen Umtriebe in den besetzten Gebieten, Notenwechsel zwischen der Dt. und der Frz. Regierung, 1924, Dok. Nr. 15, S. 86 f.

[221] Der Reichskanzler stellte fest, daß morgen ein Protest der Presse übergeben werden solle9.

9

Vgl. DAZ Nr. 19 vom 12.1.24. Am 11. 1. wird aus Koblenz gemeldet, daß die Irko beschlossen habe, die Entscheidung über die Registrierung der VOen der provisorischen Pfalzreg. zu verschieben; vgl. DAZ Nr. 20 vom 12.1.24.

Im Anschluß hieran wurde von dem Reichsarbeitsminister die Frage aufgeworfen, wie man in der Pfalz die Erwerbslosenfürsorge weiter vorzunehmen gedenke. Der französische General de Metz habe angeordnet, daß ein Unterschied zwischen den Erwerbslosen in den von den Separatisten verwalteten Gemeinden und den übrigen Gemeinden nicht stattfinden dürfe. Es bestehe die Gefahr, daß die Gelder, die den separatistenfreien Gemeinden gezahlt würden, in die Separatistenhände fielen.

Der Reichsminister des Innern ist der Meinung, daß in der Pfalz die Separatistenherrschaft allgemein verbreitet sei, so daß man nach den bisherigen Beschlüssen des Kabinetts wohl dazu kommen müsse, die Erwerbslosenfürsorge für die Pfalz gänzlich einzustellen10.

10

Vgl. Dok. Nr. 9, P. 4; Nr. 17, IV.

Der Reichsminister der Finanzen schlug Zahlung nur da vor, wo nachweislich keine Separatistenherrschaft bestehe.

Das Kabinett beschloß, genauere Mitteilungen über die Zustände in der Pfalz abzuwarten11.

11

Berichte der Reichsvertretung in München und sonstige Materialien über die Pfalz in R 43 I /1840 , 1841. Vgl. auch: Die Pfalz unter französischer Besatzung von 1918 bis 1930. Kalendarische Darstellung der Ereignisse vom Einmarsch im Nov. 1918 bis zur Räumung am 1. Juli 1930. Hrsg. vom Bayer. Staatskommissar für die Pfalz, München 1930.

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