2.211 (ma11p): Nr. 211 Entwurf einer Regierungserklärung. 29. Mai 1924

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Nr. 211
Entwurf einer Regierungserklärung. 29. Mai 19241

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Dieses Dokument, das keine Überschrift trägt und auch nicht unterzeichnet ist, wurde lt. beiliegendem Kanzleivermerk am 29. 5. von der Rkei an den Parteivorsitzenden der DNVP, Hergt, „im Auftrage des Herrn RK Marx als Entwurf und Unterlage für die morgige Besprechung mit der Bitte um vertrauliche Behandlung“ übersandt; außerdem wurde es an RAM Stresemann und das Büro des RPräs. übermittelt. Wie aus den Mitteilungen von Marx in der Ministerbesprechung vom 31. 5. hervorgeht (Dok. Nr. 212, P. 2), handelt es sich um den Entwurf einer Regierungserklärung, auf deren Grundlage die Verhandlungen mit der DNVP über eine Regierungsbeteiligung dieser Partei geführt wurden. Der Text des Entwurfs lehnt sich teilweise an die außenpolitischen Richtlinien der Regierungsparteien an (vgl. Dok. Nr. 206, Anm. 1) und entspricht weitgehend den Ausführungen über das Sachverständigen-Gutachten in der Regierungserklärung des RK vor dem RT am 4. 6. (RT-Bd. 381, S. 103  f.; Ursachen und Folgen, Bd. VI, Dok. Nr. 1255).

R 43 I /1306 , Bl. 48-52 Durchschrift

Es ist die erste Aufgabe der neuen Reichsregierung, die außenpolitischen Fragen zu lösen, die mit dem Sachverständigengutachten zusammenhängen. Daneben müssen alle anderen Aufgaben zurücktreten.

Die Reparationskommission hat am 11. April mitgeteilt, daß sie in dem Gutachten die Grundlage für eine schnelle Lösung der Reparationsfrage sieht und daß sie bereit ist, von sich aus die erforderlichen Entschließungen zur Durchführung des Gutachtens zu treffen und den alliierten Regierungen die notwendigen Entschließungen zu empfehlen2. Die vorige Reichsregierung hat darauf geantwortet, daß auch sie in dem Gutachten eine praktische Grundlage für die schnelle Lösung des Reparationsproblems sieht und deshalb bereit ist, ihre Mitarbeit[670] bei dem Plan der Sachverständigen zuzusichern3. Auf dieser Erklärung aufbauend wird die jetzige Reichsregierung die bereits im Gange befindlichen Vorarbeiten zur Durchführung des Gutachtens fortsetzen. Die Organisationskomitees für die Goldnotenbank und für die Reichsbahn haben ihre Arbeiten bereits aufgenommen. Es wird Aufgabe dieser Komitees sein, die in dem Sachverständigengutachten noch vorhandenen Lücken auszufüllen und Unklarheiten und textliche Widersprüche aufzuklären. Es müssen dabei die Befugnisse der Kommissare völlig klargestellt und abgegrenzt werden. Insbesondere müssen auch die Unklarheiten beseitigt werden, die hinsichtlich der deutschen Mehrheit in dem Verwaltungsrat der Reichsbahn vorhanden sind. Das Organisationskomitee für die Industrieobligationen wird in den nächsten Tagen gleichfalls mit seinen Arbeiten beginnen. Wenn die Arbeiten dieser Komitees zu einer Einigung geführt haben, wird die Reichsregierung alsbald die für die Regelung dieser drei Punkte notwendigen Gesetzentwürfe den gesetzgebenden Körperschaften vorlegen. Ferner müssen auch die Fragen, die sich aus der Vorwegbelastung der Zölle und Verbrauchsabgaben ergeben, mit der Gegenseite erörtert und die Befugnisse des Kommissars dafür klargestellt werden. Außerdem muß die Tätigkeit des Agenten für die Reparationszahlungen noch in Einzelfragen geregelt werden.

2

Zur Note der Repko vom 11. 4. vgl. Dok. Nr. 175, Anm. 2.

3

Zur dt. Antwortnote an die Repko vgl. Dok. Nr. 177, Anm. 6.

Das Gutachten kann nach der Absicht der Sachverständigen selbst nur als Ganzes angenommen oder verworfen werden. Die Reichsregierung ist bereit, alles was an ihr liegt zu tun, um die in Angriff genommenen Vorarbeiten zu beschleunigen und das Sachverständigengutachten in die Wirklichkeit umzusetzen, und sie hofft dabei auf die schnelle Mitarbeit des Reichstags. Die von unserer Seite zu erlassenden Gesetzentwürfe und Anordnungen werden erst in Kraft treten, wenn klar und eindeutig feststeht, daß auch die Gegenseite das Gutachten als ein unteilbares Ganzes und unverändert annimmt und wenn Gewißheit dafür gegeben ist, daß die Gegenseite gleichzeitig alle die Maßnahmen trifft, die in dem Gutachten als notwendig bezeichnet sind, um die deutsche Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Die wirtschaftliche und finanzielle Einheit Deutschlands und seine Verwaltungshoheit müssen gleichzeitig wiederhergestellt werden, weil anders die Leistungen, die in dem Gutachten verlangt werden, nicht aufgebracht werden können. Die ungeheuren Opfer für das deutsche Volk sind nur tragbar, wenn allen Deutschen die Möglichkeit gegeben wird, in ihrer Heimat sich ungestörter Arbeit hinzugeben. Die innere Bereitschaft, die für die Steigerung der Produktivität und die Übernahme so schwerer Lasten notwendig ist, kann nicht geschaffen werden, solange das traurige Schicksal tausender Vertriebener und ihrer Freiheit beraubter Deutscher die Nation belastet und beunruhigt. Dies ist ein unerläßliches Ziel, von dem die Reichsregierung nicht abgehen kann.

Wenn so das Gutachten als Ganzes von allen beteiligten Regierungen angenommen und durchgeführt wird, wenn wir also wieder auf eine vertragliche Grundlage mit unseren Reparationsgläubigern kommen, so muß die Reichsregierung verlangen, daß dann die vertragliche Basis auf der ganzen Linie wiederhergestellt[671] wird, sowohl bezüglich des auf Grund des Vertrags von Versailles besetzten linksrheinischen Gebietes als auch bezüglich der über den Vertrag von Versailles hinaus besetzten Gebiete. Das wird in sich schließen, daß in dem altbesetzten Gebiete das Rheinlandabkommen wiederhergestellt und loyal gehandhabt wird und daß die über den Vertrag von Versailles hinaus besetzten Gebiete geräumt werden. Die Sachverständigen haben diese Frage bewußt nur deshalb offen gelassen, weil ihre Lösung über ihren Aufgabenkreis hinausgeht. Aber sie haben selbst ganz klar darauf hingewiesen, daß die über ihre Zuständigkeit hinausgehenden politischen Fragen zwischen der Deutschen Regierung und den alliierten Regierungen unmittelbar geregelt werden müssen. Die Reichsregierung sieht hierin eine ihrer vornehmsten und dringlichsten Aufhaben.

Wenn dieses Ziel erreicht wird, so ist die Reichsregierung überzeugt, daß das ganze deutsche Volk bereit sein wird, seine ganzen Kräfte an die Erfüllung der ihm auferlegten Lasten zu setzen.

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