2.92 (ma11p): Nr. 92 Besprechung des Rhein-Ruhr-Ausschusses des Kabinetts mit Vertretern des besetzten Gebiets. 7. Februar 1924, 15 Uhr

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[329] Nr. 92
Besprechung des Rhein-Ruhr-Ausschusses des Kabinetts mit Vertretern des besetzten Gebiets. 7. Februar 1924, 15 Uhr1

1

Diese Besprechung wurde auf Wunsch des 60er-Ausschusses der besetzten Gebiete (Vorsitzender: Justizrat Mönnig, Köln) anberaumt. Der Vertreter des RMbesGeb. in Köln, MinR Graf Adelmann, teilte der Rkei am 5. 2. telefonisch mit, daß Mönnig und Adenauer in der Besprechung folgende Punkte zur Sprache bringen wollen: „1. Aufschluß über die allgemeine politische Lage. Den Vertretern der besetzten Gebiete müsse der gesamte Inhalt der frz. und belg. Antworten auf die in Paris und Brüssel überreichten Rhein-Ruhr-Noten der RReg. und der Stand der gegenwärtigen Verhandlungen mitgeteilt werden;“ 2. Richtlinien für die Tätigkeit des 60er-Ausschusses; 3. Fortzahlung der Besatzungskosten; 4. Erneuerung der Micum-Verträge; 5. Eröffnung eines Reichskredits an die Kommunen der besetzten Gebiete als Ersatz für das von der Irko nicht genehmigte wertbeständige Notgeld; 6. Aufschluß über den Stand der Verhandlungen zwischen der RB und der Regie; 7. Behandlung der Regiebahnbeamten (vertrauliches Schreiben StS Brachts an die Mitglieder des Rhein-Ruhr-Ausschusses vom 5. 2., R 43 I /191 , Bl. 269).

R 43 I /1392 , Bl. 186-190

Anwesend2: Marx, Jarres, Stresemann; StS Schroeder, Müller; Gesandter Frhr. v. Biegeleben; MinDir. Kempner, Spiecker, Miller, Dilthey, Loehrs, Bail; Vortr.LegR Ritter, v. Friedberg; MinR Grabower, Osthoff, Bender, Mayer, Graf Adelmann, Reichardt, Jaffé, Sommerlatte, Posse, Amelunxen, Sperr; LegR Quarck; ORegR Elfgen; RegR v. Schmiedeberg, Helferich;

2

Einige Namen der hschr. Anwesenheitsliste konnten nicht entziffert werden.

für das besetzte Gebiet: Adenauer, Mönnig, Moldenhauer, Hagen, Ehrhard, Reuter, Schoelkens, Heimann, Klausener, Lehr, Cuno, Hamm, Klupsch, Johansen, Wieber, Zapf, Schäfer, Rippel; Protokoll: RegR Wienstein.

Der Reichskanzler eröffnete die Sitzung.

Oberbürgermeister Adenauer führte aus, daß der Sechziger-Ausschuß sich darüber im Zweifel sei, welche Befugnisse er habe. Was die finanzielle Lage der Kommunen im besetzten Gebiet anbelange, so sei das Aufkommen an Umsatzsteuer im Januar gut gewesen. Die Ausgaben für Erwerbslose nähmen jedoch sehr zu, und weite Teile des besetzten Gebiets würden durch Streiks erschüttert, weil der Ausnahmezustand im besetzten Gebiet nicht gelte3. Infolgedessen[330] sei der finanzielle Zustand der Gemeinden des besetzten Gebiets wenig günstig und mache nach wie vor einen starken Zuschuß des Reiches erforderlich.

3

In einem Schreiben an das RMinbesGeb. und das AA vom 24.12.23 vertrat der Chef der Heeresleitung, Gen. v. Seeckt, die Auffassung, daß ihm die vollziehende Gewalt für das gesamte Reichsgebiet übertragen worden sei und daß daher seine auf Grund dieser Vollmacht erlassenen VOen grundsätzlich auch im besetzten Gebiet rechtsgültig seien. Zwar sei die Durchführung der dt. VOen im altbesetzten Gebiet von der Notifizierung durch die Irko, im neubesetzten Gebiet mehr oder minder von der Willkür der örtlichen Befehlshaber abhängig. Solche Schwierigkeiten dürften aber kein Grund dafür sein, die Durchführung der VOen erst gar nicht zu versuchen. Man könne einen Einspruch der Besatzungsmächte leicht vermeiden, wenn die Bekanntgabe der VOen an die dt. Behörden des besetzten Gebiets in einer „unverdächtigen Form“ erfolge, z. B. als VOen des „Inhabers der vollziehenden Gewalt“ und nicht des „Chefs der Heeresleitung“.

Darauf antwortete der RMbesGeb. im Einvernehmen mit dem AA am 8.1.24: Die VOen des Inhabers der vollziehenden Gewalt könnten naturgemäß nur dort Geltung haben, wo die Möglichkeit der Verwendung militärischer Kräfte bestehe. Diese Möglichkeit sei im vertraglich besetzten Gebiet weder tatsächlich noch rechtlich gegeben. Nach dem Rheinlandabkommen seien dort die Irko und die örtlichen Militärbefehlshaber für die Verhängung des Belagerungszustandes und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständig. Aber auch in politischer Hinsicht müsse der Vorschlag des Chefs der Heeresleitung als „in jeder Weise unzweckmäßig“ beurteilt werden. Gegenwärtig werde „in äußerst vorsichtiger und zurückhaltender Form“ der Versuch gemacht, den während des passiven Widerstandes durch Massenausweisungen und -verhaftungen dezimierten dt. Verwaltungsapparat im besetzten Gebiet wieder etwas aufzufüllen. „Diese im Interesse der Aufrechterhaltung der dt. Staatshoheit jetzt dringlichste Aufgabe würde wieder schwer gefährdet, wenn die wenigen vorhandenen Beamten damit beauftragt werden sollten, Anordnungen des Chefs der Heeresleitung als Inhaber der vollziehenden Gewalt durchzuführen. […] Es kommt schließlich noch hinzu, daß die Besatzungsbehörden bereits vielfach unsere Beschwerden gegen die Beschränkung der politischen Grundrechte, insbesondere der Vereins-, Versammlungs- und Pressefreiheit, durch die Irko mit dem Hinweis auf ähnliche Anordnungen unter der Herrschaft des Belagerungszustandes im unbesetzten Gebiet beantwortet haben. Unter diesen Umständen ist es unbedingt geboten, auch nur den Schein zu vermeiden, als wenn wir gleichsam in Wettbewerb mit der Irko in der Beschränkung der verfassungsmäßigen Rechte im besetzten Gebiet treten wollen.“ (R 43 I /191 , Bl. 60 f.).

Wegen des wertbeständigen Notgeldes sei man in äußersten Schwierigkeiten. Ein Ausweg bestehe darin, das nichtwertbeständige Notgeld gegen Obligationen der Gemeinden einzutauschen4. Der vor einiger Zeit gemachte Vorschlag, zu Gunsten der Gemeinden des besetzten Gebiets diesen ein Recht auf Erhöhung der Umsatzsteuer um ½ v.H. einzuräumen5, habe nicht angenommen werden können. Die Wirtschaft des besetzten Gebiets könne nicht 100% Zollabgabe und ½% mehr an Umsatzsteuer tragen. Er bitte jedoch zu erwägen, ob nicht die Umsatzsteuer im ganzen Reichsgebiet um ¼% erhöht werden und der Ertrag sodann an die Kommunen des besetzten Gebiets überwiesen werden könne. Ein anderer Vorschlag gehe dahin, von den übrigen Kommunen im unbesetzten Deutschland Zuschußbeträge abzuziehen und den Kommunen des besetzten Gebiets zuzuführen. Er halte jedoch den Vorschlag auf Erhöhung der Umsatzsteuer im ganzen Reichsgebiet um ¼% für besser6.

4

Vgl. Dok. Nr. 85, P. 1, dort auch Anm. 2.

5

S. den Entwurf einer VO über Zuschläge zur Umsatzsteuer in den besetzten Gebieten: Dok. Nr. 33, P. 4.

6

Auch der PrMinPräs. Braun tritt in einem Schreiben an den RFM vom 3. 2. für eine allgemeine Erhöhung der Umsatzsteuer um ¼% zugunsten des besetzten Gebiets ein. Darüber hinaus könnten zur Unterstützung des besetzten Gebiets vorübergehend besondere Zuschläge zu den direkten und indirekten Steuern erhoben werden. „Allgemeinpolitisch würde das im besetzten Gebiet m. E. ausgezeichnet wirken und die Stimmungslage günstig beeinflussen.“ Zweckmäßigerweise wäre hierzu noch das Ermächtigungsgesetz zu benutzen (R 43 I /2395 , Bl. 74). In seiner Antwort bezeichnet der RFM eine Erhöhung der Umsatzsteuer um ¼% als ausgeschlossen, da sie mit gegenwärtig  2½ % „bereits bis zur Grenze des wirtschaftlich Erträglichen angespannt“ sei. Zuschläge zu anderen Steuern kämen ebenfalls nicht in Betracht. Das einzige Mittel, den Gemeinden des besetzten Gebiets zu helfen, sei ihre vorzugsweise Berücksichtigung bei der Ausschüttung von Überweisungssteuern (Antwortentwurf in der Anlage zu einer diesbezüglichen Kabinettsvorlage des RFM vom 23. 2., R 43 I /191 , Bl. 374 f.).

Die Wirtschaftskreise des besetzten Gebiets hätten gebeten, auf die Reparationsleistungen Zölle und Abgaben anzurechnen. Die Lage im besetzten Gebiet sei äußerst gefährlich. Die Franzosen dächten scheinbar nicht daran, das Ruhrrevier zu räumen. Er bitte dringend, sich nicht durch die scheinbare Ruhe im besetzten Gebiet täuschen zu lassen.

[331] Die Einstellung der Zahlung der Besatzungskosten gegen den Widerspruch des Feindes würde verhängnisvoll sein. Er bitte um die Erklärung, daß die Zahlung der Besatzungskosten in einer Linie rangiere mit der Zahlung anderer Kosten. Die Sonderzuschläge an die Beamten im besetzten Gebiet dürften nicht abgebaut werden. Zwar habe die Teuerung abgenommen, aber nicht in erheblichem Maße.

Er bitte ferner um Mitteilung des Standes der Verhandlungen über einen modus vivendi im besetzten Gebiet.

Der Reichskanzler Vor Optimismus brauche die Reichsregierung nicht gewarnt zu werden. Die Lage des deutschen Reiches sei verzweifelt. Wenn nicht bald die Wirtschaft auf eine andere Grundlage gestellt werde, dann sei Deutschland verloren.

Der Reichsminister des Auswärtigen Er müsse zu Beginn an alle Herren des besetzten Gebiets die Bitte richten, die Stellung der Reichsregierung in der Frage der Zahlung der Besatzungskosten dadurch zu unterstützen, daß die Folgen einer Einstellung der Zahlung der Besatzungskosten in der ganzen Öffentlichkeit dargestellt würden.

Die finanzielle Lage des Reiches sei äußerst schwierig. Der jetzt aufgestellte Übergangsetat sei eines Kulturstaates nicht würdig. Das habe er auch den Sachverständigen sagen lassen. Den Inhalt der französischen und belgischen Antworten auf die in Paris und Brüssel überreichten Rhein-Ruhr-Noten7 könne er nicht mitteilen. Poincaré habe Herrn v. Hoesch erklärt, daß er es ablehnen müsse, mit Deutschland zu verhandeln, wenn diese Verhandlungen nicht geheim blieben. Nur dem Reichskabinett sei von dem Inhalt der Memoranden Kenntnis gegeben worden. Das deutsche Memorandum erstrecke sich auf alle Fragen des besetzten Gebiets.

7

Vgl. Dok. Nr. 37, bes. Anm. 3 ff. Das dt. Memorandum vom 24.12.23 sowie die frz. und belg. Antwortmemoranden vom 11.1.24 wurden nicht veröffentlicht.

Poincaré habe ihm sagen lassen, er würde es begrüßen, wenn die Unterhaltung sich auf sämtliche Frankreich und Deutschland berührenden Fragen erstrecken werde. Diese Erklärung sei außerordentlich bedeutungsvoll. In der Frage der Sicherheiten nehme Frankreich jetzt einen anderen Standpunkt ein; es werde jetzt sogar die Frage erörtert, ob Frankreich das Ruhrgebiet verlassen solle. Ein Artikel im Temps erörtere diese Frage, komme allerdings zu dem Ergebnis, daß Frankreich das Ruhrrevier nicht räumen dürfe. Der Temps gebe immer die Haltung der französischen Regierung wieder, und es sei außerordentlich bemerkenswert, daß überhaupt die Frage einer Räumung des Ruhrgebietes zur Debatte gestellt werde. An einer Erneuerung der Micum-Verträge scheine Frankreich ein außerordentliches Interesse zu haben. In deutschem Interesse liege eine Verlängerung der Verträge nicht. Man habe der deutschen Regierung den Vorwurf gemacht, daß sie den Sachverständigen in Berlin keinen fertigen Reparationsplan vorgelegt habe. Seiner Auffassung nach wäre es falsch gewesen, den Sachverständigen einen Reparationsplan vorzulegen, da diese nur die Aufgabe hätten, die deutsche Leistungsfähigkeit zu prüfen. Über die Ansichten der Sachverständigen-Kommission in Berlin könne er folgendes[332] mitteilen: Einschließlich der französischen Vertreter sei die Kommission der Ansicht, daß ohne Wiederherstellung des Zustandes, wie er vor dem 11. Januar 1923 im Ruhrrevier bestanden habe, die Zahlung von Reparationen für Deutschland unmöglich sei. Die Kommission sei sich auch darüber klar, daß, selbst wenn man heute Deutschland das besetzte Gebiet wiedergäbe, die Zahlung von Reparationen nicht gleich möglich sein werde. Für das Zweckmäßigste scheine die Kommission die Begebung einer internationalen Anleihe zu halten, deren Erträge allerdings in erster Linie Frankreich zufließen müßten. Die Anleihe müsse u. a. sich stützen auf gewisse Sachwerte, wie z. B. die deutsche Reichsbahn. Die Regie müsse dann verschwinden. Falls Hoesch heute (7. 2.) von Poincaré empfangen werde8 und falls Poincaré befriedigende Erklärungen abgäbe und sich nicht dahin äußere, daß er das Ruhrgebiet nicht eher verlassen werde, ehe der letzte Pfennig bezahlt sei, werde er, Stresemann, morgen durch die deutschen Vertretungen in London, Rom und Brüssel erklären lassen, daß Deutschland bereit sei, in eine Debatte über die Reparationen einzutreten. Die Einzelheiten dieses Fragenkomplexes könnten mit Geheimrat von Friedberg besprochen werden, falls die Herren des besetzten Gebietes das wünschten.

8

Der dt. Botschafter in Paris, v. Hoesch, wird erst am 11. 2. von Poincaré empfangen; Hoesch übergibt hierbei eine dt. Antwortnote auf das frz. Memorandum vom 11. 1. (Text in R 43 I /40 , Bl. 382-389. Bericht Hoeschs vom 11. 2. über seine Unterredung mit Poincaré im Pol.Arch. des AA, Büro RM, 5 Reparation, Bd. 17. Vgl. auch die Aufzeichnung Stresemanns über sein Gespräch mit dem frz. Botschafter de Margerie vom 12. 2., in: Stresemann, Vermächtnis I, S. 295 ff.).

Oberbürgermeister Adenauer sprach den Dank der Vertretungen des besetzten Gebietes für diese Mitteilungen aus und erklärte, daß für sie nicht das Bedürfnis bestehe, nähere Einzelheiten zu erfahren. Er bitte jedoch, einem kleinen Ausschuß, der sich aus Herren des Fünfzehner-Ausschusses, des Sechziger-Ausschusses und des Ausschusses des Verbandes der Stadt- und Landkreise des besetzten Gebiets zusammensetzen müsse, häufiger Aufklärungen über die außenpolitische Lage zu geben.

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte sich hiermit einverstanden.

Der Vizekanzler Eine Anrechnung der Reparationsleistungen der Industriellen, welche Micumverträge abgeschlossen hätten, auf die Zölle und Abgaben komme weder vom Reichs-, noch vom Landes-, noch vom Gemeindestandpunkt aus in Frage.

In der Frage des wertbeständigen Notgeldes müsse eine ausdrückliche Erklärung von Tirard gefordert werden, daß die Einlösung am 1. April nicht stattzufinden brauche9. Den von Oberbürgermeister Adenauer gemachten Vorschlag in Bezug auf Ersetzung des nichtwertbeständigen Notgeldes durch Obligationen bitte er baldigst schriftlich einzureichen.

9

Nach Mitteilung des Generaldirektors Bel in der Sitzung des Rhein-Ruhr-Ausschusses vom 1.2.24 (Dok. Nr. 85, P. 1) hatte Tirard angeordnet, daß das im besetzten Gebiet ausgegebene (nicht wertbeständige) Notgeld bis zum 1.4.24 eingelöst werden müsse.

Eine Erhöhung der Umsatzsteuer auf  2¾ % halte er nicht für möglich10. Auch außenpolitische Bedenken würden einer Erhöhung entgegenstehen.

10

Vgl. hierzu Anm. 6.

[333] In der Frage der Besatzungskosten hänge alles vom Ausgange der auswärtigen Verhandlungen ab. An Besatzungskosten seien bis jetzt 5 Goldmilliarden 115 Millionen gezahlt worden. Die Ruhrschäden seien in diesem Betrag nicht einbegriffen. Jetzt seien die Besatzungskosten auf einen Betrag von 56 Goldmillionen für den Monat kontingentiert. Bauten für die Franzosen im besetzten Gebiet dürften nicht bezahlt werden. Die Kommunen müßten sich ablehnend verhalten, falls die Besatzungsmächte Bauten anforderten. Er habe als Oberbürgermeister11 in dieser Hinsicht die Erfahrung gemacht, daß eine energische ablehnende Haltung doch Erfolg habe. Für die Gemeinden, die besonders bedrückt seien, wolle die Reichsregierung einen Fonds zur Verfügung halten. Die Reichsregierung sei sich darüber klar, daß eine Reihe gerechtfertigter Ersatzansprüche, z. B. die Ansprüche der Rheinschiffahrt bisher ganz unberücksichtigt geblieben seien. Wenn jedoch nicht bald eine außenpolitische Klärung eintrete, dann würde das Reich die Besatzungskosten und alle anderen Kosten überhaupt nicht mehr tragen können.

11

Vor seinem Eintritt in die RReg. war Jarres OB von Duisburg.

Auf die Frage des Oberbürgermeisters Adenauer erklärte der Reichskanzler daß die Reichsregierung die Zahlung der Besatzungskosten nicht einstellen werde, ohne vorher das besetzte Gebiet gehört zu haben.

Staatssekretär Schroeder (Reichsfinanzministerium): Er warne vor Optimismus in Bezug auf die Finanzlage des Reiches. Die Umlaufzeit des Notgeldes müsse über den 1. 4. hinaus verlängert werden. In dieser Beziehung sei er mit dem besetzten Gebiet einverstanden.

Oberregierungsrat v. Schmiedeberg (Reichsfinanzministerium): Die Sonderzuschläge für die Beamten des besetzten Gebiets seien seit fast 2 Monaten zu hoch, da die Teuerung im besetzten Gebiet sehr abgenommen habe. Feste Pläne über einen Abbau der Sonderzuschläge beständen jedoch im Reichsfinanzministerium z. Zt. noch nicht.

Prof. Dr. Moldenhauer, MdR: Er stimme der Reichsregierung darin zu, daß eine Anrechnung der Reparationsleistungen auf Grund der Micumverträge auf Zölle und Abgaben z. Zt. nicht möglich sei. In der Frage der Besatzungskosten suche Frankreich die Dinge auf die Spitze zu treiben; über eins müsse man sich jedoch klar sein: wenn die Reichsregierung die Zahlung einstelle, dann würden die Besatzungskosten doch gezahlt werden, und zwar von dem besetzten Gebiet. Auch die Engländer seien in ihren Anforderungen an die Gemeinden außerordentlich unbescheiden. In Köln könne sehr viel gespart werden. Das müsse England einmal gesagt werden.

Das Okkupationsleistungsgesetz enthalte viele Härten. Er bitte um Nachprüfung desselben. Die Stimmung im besetzten Gebiet sei nicht schlecht.

Exzellenz v. Biegeleben: Die Besatzungskosten müßten weitergezahlt werden. Vor einer Einstellung der Zahlungen müßten jedenfalls die Länder gehört werden. Es würde die Länder interessieren, nähere Einzelheiten über die Frage der Besatzungskosten zu erfahren. Die Presse müsse in dieser Angelegenheit besser informiert werden. Die Leistungen an die Ausgewiesenen könnten nicht[334] noch mehr herabgesetzt werden, jedenfalls nicht ohne Fühlungnahme mit den Ländern.

Oberbürgermeister Dr. Johansen, Krefeld: Er könne seinen Beamten nicht mehr zumuten, wieder in die Zeiten des passiven Widerstandes zu kommen. Die Gemeinden leisteten vieles für das ganze Reich voraus. Das sei allerdings noch besser, als wenn die Rentenmark ruiniert würde.

Bürgermeister Schäfer, Essen: Die Forderungen der Franzosen auf Herstellung von Gebäuden seien maßlos. Wenn man diese Forderungen nicht erfülle, dann würden die Franzosen wieder gewaltsam Geldmittel sich aneignen, und letzten Endes würden die Unkosten für die Allgemeinheit noch größer sein, als wenn man freiwillig bezahle. Das Reich müsse die Kommunen in den Stand setzen, gewisse Anforderungen der Besatzungsmächte in Bezug auf Bauten zu erfüllen. In Essen verlangten die Franzosen Tausende von Wohnungseinrichtungen. Die Stadt habe in letzter Zeit hierfür und für sonstige Forderungen der Franzosen eine Goldmillion gezahlt. Ebenso wichtig wie die Zahlung der Besatzungskosten sei die Bezahlung von Bauten für die Franzosen.

Der Reichskanzler sagte zu, daß das Kabinett sich bald mit dieser Angelegenheit befassen werde.

Geheimrat Hagen: Nach den Mitteilungen des Reichsministers des Auswärtigen sei er wieder hoffnungsfreudiger. Die Frage der Verlängerung der Micumverträge sei auch eine Arbeiterfrage. Würden die Verträge nicht verlängert, dann würden voraussichtlich wieder zahlreiche deutsche Arbeiter beschäftigungslos sein.

Die Rentenmark habe den Wendepunkt unserer Wirtschaft herbeigeführt. Der Verwaltung der Rentenbank könne nur volles Lob gespendet werden. In nächster Zeit müsse ein neuer Versuch in Koblenz gemacht werden, die Fundierung der Rentenmark im besetzten Gebiet zu erreichen. Er bitte die Reichsregierung, das zu erwägen. Die rheinische Goldnotenbank hätte eine Hilfe für das gesamte besetzte Gebiet sein sollen. Er und seine Freunde müßten ihre Bemühungen um eine Gründung dieser rheinischen Goldnotenbank dann wieder aufnehmen, wenn sie hörten, daß die zentrale deutsche Notenbank nicht zustande komme12. Die deutsche Reichsbahn müsse so fortgeführt werden wie jetzt; auch wenn die Bahn zur Erlangung einer internationalen Anleihe verpfändet würde, müsse die deutsche Tarifhoheit erhalten werden.

12

Vgl. Dok. Nr. 73, Anm. 14.

Der Reichskanzler erklärte, daß die Frage der Gründung einer rheinischen Goldnotenbank von den Herren des besetzten Gebietes absolut loyal im Einvernehmen mit der Reichsregierung behandelt worden sei.

[…]

Der Vizekanzler Die Reichsregierung werde in der Frage der Erstattung der Kosten für die von den Franzosen angeforderten Neubauten den Gemeinden des besetzten Gebietes wenig Entgegenkommen zeigen können. Wenn wir jetzt in dieser Frage nachgäben, so würde uns das außenpolitisch sehr belasten. Es gäbe eine Möglichkeit der städtischen Beamten, sich zu helfen. Notwendig[335] sei es, weit mehr als bisher die übermäßigen Anforderungen der Besatzungsmächte auf Neubauten in die Öffentlichkeit zu bringen.

Zwei Punkte seien noch offen, in denen die Reichsregierung schriftliche Anträge erwarte:

a)

die Erhöhung der Umsatzsteuer um ¼ vom Hundert im ganzen Reichsgebiet und Überweisung des Ertrages an die Kommunen des besetzten Gebietes,

b)

die Einlösung des Notgeldes13.

13

In einem Schreiben an den RK vom 13. 2. führt Adenauer aus: 1) Die beabsichtigte Erhöhung der Umsatzsteuer um ½% im besetzten Gebiet zugunsten der Gemeinden [siehe Anm. 5] sei auf den Widerstand von Handel und Gewerbe im besetzten Gebiet gestoßen, die bereits durch außerordentlich hohe Zollabgaben belastet seien. Der Vorstand des Stadt- und Landkreisverbandes beantrage daher, die Umsatzsteuer im ganzen Reich um ¼% zu erhöhen und die so erzielten Mehreinnahmen für die Unterstützung der Gemeinden des besetzten Gebiets zu verwenden. 2) Der Plan, das im besetzten Gebiet umlaufende nichtwertbeständige Notgeld durch die Ausgabe eines wertbeständigen Kommunalnotgeldes abzulösen, sei von der Irko nicht genehmigt worden. Nunmehr bleibe nur der Ausweg, das kursierende Notgeld unmittelbar durch die Ausgabe von Obligationen im Gesamtbetrag von 300 Mio GM einzulösen (R 43 I /191 , Bl. 351-353).

Man müsse jetzt auch an die bevorstehenden Wahlen denken. Kommunalwahlen sollten am 4. Mai d. Js. stattfinden. Die Wahlen könnten im besetzten Gebiet nur dann vor sich gehen, wenn eine Garantie für Versammlungs- und Pressefreiheit vorliege. Das Auswärtige Amt werde in dieser Hinsicht die erforderlichen Schritte bei den Besatzungsmächten unternehmen. Die Richtlinien für den Sechzigerausschuß müßten zusammen mit den Ländern vereinbart werden14.

14

Diese Richtlinien werden Justizrat Mönnig mit Schreiben des RK vom 23. 2. übermittelt. Darin erklärt sich der RK bereit, einen kleinen Ausschuß des 60er-Ausschusses von Zeit zu Zeit über Stand und Gang der Verhandlungen der RReg. mit den Besatzungsmächten zu unterrichten. Im Hinblick auf diese Verhandlungen kämen für den 60er-Ausschuß Verhandlungen und Schritte bei der Besatzung nicht in Betracht. „Andererseits kann der Ausschuß im Interesse der Bevölkerung wirtschaftliche und Verwaltungsfragen, die sich aus der besonderen Lage der besetzten Gebiete ergeben, in internen Beratungen besprechen und seine Auffassung der Reichsregierung mitteilen. Fragen staatsrechtlicher Veränderungen kommen hiernach auch für die internen Beratungen des Sechziger-Ausschusses nicht in Betracht.“ (R 43 I /191 , Bl. 345).

Nach längerer Aussprache war sich die Versammlung darüber einig, daß der Sechzigerausschuß sich aller Verhandlungen mit den Besatzungsmächten enthalten solle. Dagegen hielt es die Versammlung für wünschenswert, wenn ein Ausschuß des Verbandes der Stadt- und Landkreise des besetzten Gebietes in der Frage des Notgeldes bei der Rheinlandkommission vorstellig würde.

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